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Firmengründung
Dänemark - Dänische Holdinggesellschaft: Anbieter
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Firmengründung Dänemark, Holding in Dänemark:
Interessante Links:
Dänemark
ermöglicht steuerfreie Gewinnausschüttung
Quelle:
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Financial-und-Business-Services/Daenemark.html,
Auf Richtigkeit vom LowTaxNet geprüft.
Warum in die Ferne schweifen – unser nördliches Nachbarland Dänemark
bietet deutschen Firmen durch günstige Steuergesetze und qualifizierte
Arbeitskräfte eine echte Alternative zu Steueroasen wie den Holländischen
Antillen oder die Cayman-Inseln.
In Dänemark ist weitgehend unbeachtet seit dem 1. Januar 1999 ein Gesetz
in Kraft, dass es auch deutschen Unternehmen erlaubt, Gewinne steuerfrei
über eine dänische Holding-Gesellschaft auszuschütten. Das dänische
Gesetz ist europarechtskonform und erweist sich ein halbes Jahr nach dem
Inkrafttreten als ein Steuerparadies für ausländische Unternehmen, die in
Dänemark eine Holding-Gesellschaft gegründet haben.
Der dänische Staat erwartet sich von dem Gesetz, dass ausländische
Unternehmen nicht nur eine Holding-Gesellschaft in Dänemark gründen,
sondern Dänemark auch als Produktionsstandort mit guten Konditionen
gegenüber dem Ausland schätzen lernen. Das dänische Arbeitsrecht, die
Qualifikation dänischer Arbeitnehmer und die wesentlich niedrigeren
Energiekosten gegenüber Deutschland machten den Standort Dänemark schon
vorher attraktiv.
Das dänische Gesetz knüpft an wenige Voraussetzungen an. So kann
beispielsweise eine deutsche GmbH eine dänische Holding-GmbH gründen, die
als Muttergesellschaft mindestens 25 % Anteil an der deutschen
Tochtergesellschaft hält. Die deutsche Produktions-GmbH schüttet die
Gewinne an die dänische Holdinggesellschaft aus. Der Ausschüttungsvorgang
beurteilt sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland
und Dänemark, so dass die Gewinnausschüttung meistens steuerfrei bleibt.
Die dänische Holding kann ihrerseits wiederum von einer ausländischen
Muttergesellschaft beherrscht werden. Die Muttergesellschaft der
Holding-GmbH kann ihren Sitz ebenfalls im Land der Produktions-GmbH haben.
Auch dieser Ausschüttungsvorgang beurteilt sich nach dem jeweiligen
Doppelbesteuerungsabkommen, so dass auch diese Gewinnausschüttung in der
Regel steuerfrei bleibt.
Nicht nur Gewinnausschüttungen, sondern auch die Einnahmen aus dem Verkauf
von Aktien oder Anteilen unterliegen gleichermaßen den
Steuerfreistellungsvorschriften. Einbehaltene deutsche Quellensteuer fällt
entweder nicht an oder kann zurückverlangt werden.
Durch das kürzlich in Kraft getretene Steuerentlastungsgesetz werden aber
im Ergebnis 15 % der Dividende steuerpflichtig, so dass die Regeln des
Doppelbesteuerungsabkommens verletzt werden. Deutschland droht damit eine
Klage auf völkerrechtlicher Ebene.
Sofern die Produktionsgesellschaft und die Muttergesellschaft beide ihren
Sitz in Deutschland haben und ansonsten keine wirtschaftlichen Gründe für
die Konstellation vorliegen, kann die Finanzverwaltung in der dänischen
Zwischengesellschaft ein ausschließlich aus steuerlichen Gesichtspunkten
motiviertes Konstrukt sehen und das Modell nicht anerkennen.
Mit der Drei-Gesellschaften-Konstruktion geht allerdings ein höherer
Verwaltungsaufwand einher. So ist für jedes Unternehmen eine Handelsbilanz
und Steuerbilanz zu erstellen. Das dänische Steuerrecht ist nicht immer
den deutschen Regelungen vergleichbar. So unterliegen die Jahresbilanzen
nach dänischem Recht strengeren Vorschriften als in Deutschland.
Die Kosten für die Gründung einer Holding-Gesellschaft in Dänemark sind
relativ gering. Auch in Dänemark gibt es sogenannte
Schubladen -Gesellschaften. Dass Stammkapital einer dänischen GmbH als
Holding muss umgerechnet rund 15 000 Euro betragen. Die Anmeldung und
Eintragung dauert nur wenige Wochen. Die dänischen Gesetze zum
Gesellschaftsrecht unterscheiden sich nicht wesentlich von den deutschen
Vorschriften, zumal das EU-Recht zunehmend in diesem Bereich Angleichungen
schafft. Das deutsche GmbH-Gesetz stand bei der Verabschiedung des
dänischen Gesetzes Pate. Nach dänischem Recht ist es nicht notwendig,
Angestellte in der dänischen Holding zu haben. Es genügt, wenn
beispielsweise die dänische GmbH einen Geschäftsführer hat, der
gewerbsmäßig sich mit der Geschäftsführung von Gesellschaften befasst.
Auch die Kosten für die Geschäftsführung der Holding sind angesichts der
Professionalität gering. Für Dänemark als Standort spricht außerdem die
dänische Unternehmenssteuer von nur noch 32 %. Ob sich das dänische
Holding-Modell für ein deutsches Unternehmen auszahlt, lässt sich anhand
eines Kostenvergleichs bei der Besteuerung durch einen dänischen
Wirtschaftsprüfer klären.
Durch das neue Gesetz läuft unser kleiner, nordischer Nachbar so
exotischen Steueroasen wie den Holländischen Antillen oder die
Cayman-Inseln völlig legal den Rang ab und schafft ein Steuerparadies im
EU-Raum.
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