| Firmengründung Österreich, Steueroasen, Offshore-Firmengründung, internationale Steuergestaltung | ||||||
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Anbieter Firmengründung Österreich: London Consulting&Trustee Ltd, Blumenau 44- 22337 Hamburg, Tel: 040 25319882
Übersicht:
Der Einzelunternehmer
Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesnbR)
OEG und OHGObwohl die OEG und die OHG klar voneinander zu trennen sind, haben wir diese zusammen gefasst, denn die OEG ist sozusagen der kleine Bruder der OHG. Denn die OEG ist ohne Vollkaufmannseigenschaft gründbar! OEGs können aber i.d.R. auch nicht über EUR 400.00,-- Umsatz pro Jahr erwirtschaften. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie wahrscheinlich in die OHG umgegründet werden.
Für eine OEG/OHG werden mindestens zwei Gesellschafter benötigt! Alle Gesellschafter werden in das Firmenbuch eingetragen. KEG und KGÄhnlich wie bei der OEG und OHG verhält es sich auch bei der KEG und KG, diese unterscheiden sich zur OHG bzw. OEG dadurch, dass es auch Gesellschafter gibt, die nicht uneingeschränkt haftbar sind und daher auch nicht entscheiden dürfen. Bei der KEG und KG unterscheidet man zwei Arten von Gesellschaftern:
Bei der KEG/KG muss mindestens ein Komplementär und mindestens ein Kommanditist existieren. Beide werden in das Firmenbuch eingetragen. Stille GesellschaftEine stille Gesellschaft ist keine eigene Gesellschaft! Bei der stillen Gesellschaft beteiligt sich ein stiller Gesellschafter mit seinem Kapital an einem bestehenden Unternehmen. Die Haftung des stillen Gesellschafters ist daher auch nur auf seine Einlage beschränkt. Die stille Gesellschaft scheint nicht nach außen auf. Pro Beteilung entsteht eine neue "stille Gesellschaft". Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GesmbH)Die GesmbH bildet eine eigene juristische Person, die Gesellschafter sind nicht uneingeschränkt haftbar. Bei der GesmbH bringen die Gesellschafter eine Stammeinlage in eine juristische Rechtspersönlichkeit ein.
Die AktiengesellschaftAuch die Aktiengesellschaft ist eine eigene juristische Gesellschaft. Die Gesellschafter (Aktionäre) sind über Aktien an dem Unternehmen beteiligt und können im Rahmen der Anzahl der Aktion auch mitbestimmen. Die Aktionäre haben einen Aufsichtsrat zu bestellen welchem eine Kontrollaufgabe zukommt. Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand (=Geschäftsführung).
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