Gründung von Banken (Einlagekredit-Instituten) im EWR und Offshore
Gründung von Banken (Einlagekredit-Instituten) im EWR und Offshore


Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Banken (Einlagen-Kreditinstitute) im EWR und Drittstaaten, einschließlich aller erforderlichen Dienstleistungen: Gründung der Gesellschaft der Bank, Erlaubnisantrag bis zur Genehmigung bei der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde. Weitere Interessensschwerpunkte sind Bankenvertragsrecht und Europäisches Bankenrecht.
Das internationale
Bankenrecht ist eine extrem komplexe juristische Materie.
Vereinfacht kann wie folgt ausgeführt werden:
Finanzdienstleistungsgesellscha
ften im Sinne der
Einlagenkreditinsitute, die der Regulierung und Aufsicht der
jeweiligen Zentralbank und/oder anderer staatlicher
Aufsichtsbehörden unterliegen und eine entsprechende
Genehmigung haben,die entsprechenden Finanzdienstleistungen
an Dritte anzubieten, werden als "Bank" im Sinne bezeichnet.
Sie dürfen Bankdienstleistungen an inländische natürliche
und juristische Personen anbieten und i.d.R. auch an "Personen"
außerhalb des Sitzstaates der Bank (hier können allerdings
im nationalen Recht der "anderen Staaten" Beschränkungen
existieren,vgl. z.B. Deutsches KWG). Die jeweiligen
Zulassungsvoraussetzungen werden in den
Finanzdienstleistungsgesetzen der Länder geregelt. In den
meisten Staaten ist eine entsprechende
Eigenkapitalausstattung erforderlich (z.B. Schweiz 5 Mio
CHF, USA 5 Mio USD und 10 Mio USD Sicherheitshinterlegung
bei der FED,Deutschland ca. 5 Mio Euro, Cayman Island ca.
350.000 Euro usw). Außerdem regeln die meisten Bankengesetze
die Voraussetzungen an das Management der Bank-die
sogenannte "fachliche Eignung"- (Berufsausbildung im
Bankenbereich, Führungserfahrung in der Bankenebene,
einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, Bonität usw..),
das Vorhandensein eines qualifizierten Geschäftsbetriebes,
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bedingungen der
Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung.
Auf Wunsch offerieren wir unseren Mandanten die gesamte Palette der notwendigen Dienstleistungen:
-Gründung der Gesellschaft der Bank (i.d.R. Rechtsform der AG)
-Business-Plan und Plan G&V
-Erlaubnisantrag bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
-Ordentlicher Geschäftssitz im Sitzstaat
-Unterstützung bei der Suche nach "geeigneten Personal" (persönliche und fachliche Eignung gemäss innerstaatlichem Bankenrecht)
-Anbindung unabhängige Wirtschaftsprüfgesellschaft, z.B. Moodys
-Anbindung SWIFT (SWIFT Code, IBAN), Begleitung beim Termin bei SWIFT
-Online-Banking-System und elektronische Schnittstellen (Anbieterauswahl)
-Bankenvertragsrecht: AGBs der Bank, Rahmenkreditverträge,Bankenvertragliche Distanzgeschäfte,Electronic Banking usw.
-Bei Bankgründungen in einem Offshore-Staat (Cayman Islands, Belize usw): Implementierung einer Repräsentanz oder Niederlassung außerhalb des Sitzstaates (in Deutschland z.B. auf der Grundlage §§ 52/53 KWG). Ergänzend beraten wir im Kontext der steuerlichen Gestaltung, z.B. Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft zur möglichst steuerfreien Durchschleusung der Dividenden an den Anteilseigner.
Lesen Sie hier: Gründung von Finanzdienstleistungsgesellschaften/Banken
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