Banklizenz- Bank gründen: Gründung von Finanzdienstleistungsgesellschaften mit Genehmigung für Bankdienste

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Finanzdienstleistungsinstitute im EWR (Deutschland,Spanien,Liechtenstein), Schweiz und Offshore (Cayman Islands,Belize usw.),entsprechend der innerstaatlichen Gesetze (BankAct,Kreditwesen-und/oder Bankengesetze), mithin dem internationalen Bankenrecht (Prinzip des Anbieterstaates). Unser Exposee zum Thema Bankgründung gibt eine Übersicht der Länder und Voraussetzungen. 

Bankgründung Liechtenstein (EWR)

Anfangskapital -Einlagensicherungsfonds - Zentralbank u.a.

Das Anfangskapital muss mindestens 10 Mio. CHF betragen, in der Praxis zwischen 12- 15 Mio CHF. Einlagensicherungsfonds: 1/5 des Jahresreingewinns bis 1/5 des Eigenkapitals, bei maximal 3 Mio CHF. Bei Neugründungen (erstes Jahr) 100.000 CHF pro Einlagen-Guthaben. Es erfolgt die Anbindung an die Schweizer Zentralbank. Die Geschäftsführer müssen nicht in Liechtenstein ansässig,müssen aber Bürger des EWR sein. Es gelten die Richtlinien Basel II, entsprechend ist eine Wirtschaftsprüfgesellschaft (zB Moodys) zu bestellen. Die Gebühren betragen ca. 36.000 Euro pro Jahr. Die Gebühren für die notwendige Bankprüfgesellschaft betragen einmalig 50.000 CHF, die staatlichen Gebühren 30.000 CHF.

Hinzukommen die anwaltlichen Gebühren (ETC und Anwalt Liechtenstein: minimal 60.000 Euro), ggf. die Gebühren für einen Bevollmächtigten in Liechtenstein und die Kosten für einen ordentlichen Geschäftssitz im Sinne.

Bankgründung Schweiz

Bankenrecht Schweiz-Rechtsquellen:

Anfangskapital

Anfangskapital/Kapitalausstattung beträgt ca. 5 Mio USD/CHF.

Erfordernisse- Gebühren

Ähnlich wie Banken im EWR in Bezug auf die Geschäftsführung, ordentlicher Geschäftssitz,Einlagen-Sicherungsfond und unabhängige Wirtschaftsprüfkanzlei. Die anwaltlichen und staatlichen Gebühren liegen bei 80.000 Euro.

Bankgründungen in "Offshore-Staaten" (z.B. Cayman Islands, Belize)

Die grundlegenden Daten finden Sie auf unseren Internetseiten zur Bankgründung Cayman Islands oder z.B. Belize. Soll es sich um eine A-Bank-Lizenz handeln (die Bank bietet Ihre Dienstleistungen auch an Drittstaaten, außerhalb des Sitzstaates an und/oder an Dritte im Sinne an), so sind die Voraussetzungen denen der EWR-Staaten sehr ähnlich. Dieses in Bezug auf die Geschäftsführung der Bank (Ausbildung im Bankenwesen, Führungserfahrung usw.), dem ordentlichen Geschäftssitz und der Anbindung an eine unabhängige Wirtschaftsprüfkanzlei. Allerdings ist das Mindeststammkapital abweichend:

Belize:

-Eine Class „A“-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 3.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können.

-Eine Class „B“-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 1.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können

In beiden Fällen kann die Zentralbank von Belize zusätzlich Anforderungen an die weitere Kapitalausstattung einer Offshore-Bank stellen. Das jeweilige Gründungs- (Haftungs-) kapital muss nicht bei der Zentralbank von Belize hinterlegt werden, sondern kann sowohl bei einer in Belize ansässigen Bank als auch im Ausland angelegt sein

Cayman Islands:

Eine A-Bank, wobei die Bank nur Geschäfte außerhalb Cayman Islands betreibt, verursacht allerdings nur jährliche Gebühren von 130.000 KYD, im ersten Jahr 160.000 KYD. (160.000 KYD = 133.700 EUR (gerundet), 400.000 KYD = 334.200 EUR (gerundet)).

Bei der B-Bank betragen diese Gebühren lediglich 40.000 KYD

Bitte beachten Sie, dass im ersten Jahr die Gebühren 500.000 KYD (A-Bank) bzw. 70.000 KYD (B-Bank) betragen. Auf der anderen Seite wird immer "Steuerfreiheit" garantiert sowie 100%tiger Kapitalschutz und Anonymität der wirtschaftlich Berechtigten.

Das notwendige Stammkapital beträgt mindestens 400.000 KYD (A-Bank) bzw. 20.000 KYD (B-Bank). Die Antragsgebühr beträgt einmalig 2.000 KYD und ist mit Einreichung des Antrages fällig. Sie wird auch bei einer Ablehnung nicht zurückbezahlt.

Auftritt einer Offshore-Bank in der EU/EWR

Regelt wird dieses in den nationalen Bankengesetzen in Deutschland in § 53 KWG : Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland. Andere EU Länder haben fast analoge Gesetzgebungen. Die Schweiz behandelt derartige Sachstände liberaler.

Anwaltliche Gebühren,staatliche Gebühren und Organisationsgebühren

Auch hier kommt es sehr auf die Dienstleistungen und das Land an. Die anwaltlichen Gebühren betragen i.d.R. mindestens 49.000 Euro. Die staatlichen Gebühren Cayman Islands sehen Sie oben im Text, hier sind insbesondere die Jahresgebühren zu beachten.

Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Genehmigung für Bankdienstleistungen

Eine Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Erlaubnis für Bankgeschäfte kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen weltweit Bankdienste via Internet anbieten ohne Einschränkung der Kundenzahl, der Höhe der Einlagen oder der Anzahl der Währungen. Im Rahmen der Konstellation sind allerdings die Gesetze der Länder, z.B. das deutsche Kreditwesengesetz (KWG) zu beachten.

Es handelt sich bei der Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft nicht um ein Finanzinstitut das der Aufsicht und Regulierung der zuständigen Behörden oder Zentralbank des Landes unterliegt. Mithin sind nur Korrespondenzbank-Konten realisierbar, kein eigener SWIFT/IBAN, keine Kreditnahme bei der Zentralbank. Eine Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft darf Ihre Dienstleistungen mithin nicht so einfach an Personen in Drittstaaten (z.B. EWR) anbieten, Regelungen z.B. des §53 KWG greifen nicht. Entsprechende Lösungsmöglichkeiten können wir offerieren.

Die Gesellschaft kann fast alle Serviceleistungen zur Verfügung stellen, die auch von einer Bank mit A-Lizenz angeboten werden, allerdings darf das Wort „Bank“ nicht im Namen geführt werden. Erweiterungen wie Bankcorp. oder Bankgroup sind allerdings erlaubt. Zu den Tätigkeiten einer Online-Bank können folgende Serviceleistungen gehören, sie sind aber nicht auf diese begrenzt:

 

  • Einlagengeschäfte und Kreditvergabe
  • Debitkarten- und Kreditkartenservice
  • Ausgabe von Finanzbürgschaften und finanziellen Instrumenten
  • Service im Bereich des Cash Managements
  • Girokonten
  • Scheckkonten
  • Sparkonten
  • Termingeld
  • Herausgabe von CDs
  • Banküberweisungen
  • Zahlungsabwicklung
  • Fondsmanagement
  • Investitionsmarketing

 

 

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