Bankgründung Belize (Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Genehmigung für Bankdienste, Einlagenkreditinstitute)

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Finanzdienstleistungsinstitute im EWR (Deutschland,Spanien,Liechtenstein), Schweiz und Offshore (Cayman Islands,Belize usw.),entsprechend der innerstaatlichen Gesetze (BankAct,Kreditwesen-und/oder Bankengesetze). 

Bank gründen: Banklizenz in Belize

Über unsere Kooperationskanzlei in Belize können wir für unsere Mandanten die Bankgründung (A-Lizenz) in Belize realisieren. Eine Bankgründung unterliegt der Regulierung und Aufsicht der Zentralbank des Landes. Auch hier erfolgt zunächst die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte Belize als Gesellschaft der Bank. Die Gebühren zur Gründung einer Bank richten nach den Dienstleistungen:

-Gründung der Gesellschaft,Eintrag ins Register,Domizilierung,Kontoeröffnung

-Antrag auf Zulassung als Bank, Einreichung aller Anträge bei der zuständigen Behörde, direkte Kommunikation mit den zuständigen Regierungsstellen

-Tragfähiger Geschäftsplan (BusinessPlan, Plan G&V),AGBs der Bank und Kundenverträge gemäß Vorschriften des BankAct und/oder Ausführungsverordnungen

-Homepage der Bank

-Online Banking-Software und elektronische Schnittstellen

-Anbindung SWIFT, SWIFT Code und IBAN

-Anbindung Kreditkartenprovider

-Ordentlicher Geschäftssitz Belize

-Sofern notwendig: Stellung eines Bevollmächtigten auf Belize

-Anbindung "anerkannte Wirtschaftsprüfgesellschaft" gemäß Ausführungsverordnung zum BankAct

-Visa-Regelungen, Aufenthaltserlaubnis (sofern erforderlich)

-Auf Wunsch, bzw. sofern erforderlich: Repräsentanz oder Niederlassung der Bank z.B. in Deutschland analog §§53 KWG

Grundlegende Faktoren "Bankgründung Belize":

-Erforderliches Anfangskapital:

-Eine Class "A"-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 3.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können.

-Eine Class "B"-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 1.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können

In beiden Fällen kann die Zentralbank von Belize zusätzlich Anforderungen an die weitere Kapitalausstattung einer Offshore-Bank stellen. Das jeweilige Gründungs- (Haftungs-) kapital muss nicht bei der Zentralbank von Belize hinterlegt werden, sondern kann sowohl bei einer in Belize ansässigen Bank als auch im Ausland angelegt sein.

-Persönliche Voraussetzungen der Geschäftsführung:

-Nicht vorbestraft, kein Anschein, dass er an einer Betrugs- Unterschlagungs- oder Veruntreuungsstraftat beteiligt war.

-..war nicht Direktor einer Bank, der die Zulassung entzogen wurde

-…ist nicht insolvent oder drohend zahlungsunfähig

-…ist kein zugelassener Wirtschaftsprüfer für Banken gemäß dem Banking and Financal Institutions Act

-…kein wirtschaftlicher Interessenkonflikt zu der Bank oder seiner Ehefrau, Kinder oder Geschwister zu dieser Bank.

 

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