Gründung von Finanzdienstleistungsgesellschaften- Banken im EWR und Offshore über Anwälte für internationales Bankenrecht
Gründung von Finanzdienstleistungsgesellschaften- Banken im EWR und Offshore über Anwälte für internationales Bankenrecht


Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Finanzdienstleistungsinstitute im EWR (Deutschland,Spanien,Liechtenstein), Schweiz und Offshore (Cayman Islands,Belize usw.),entsprechend der innerstaatlichen Gesetze (BankAct,Kreditwesen-und/oder Bankengesetze), mithin dem internationalen Bankenrecht (Prinzip des Anbieterstaates). Unser Exposee zum Thema Bankgründung gibt eine Übersicht der Länder und Voraussetzungen.
Banklizenz in Belize
Über unsere Kooperationskanzlei in Belize können wir für unsere Mandanten die Bankgründung (A-Lizenz) in Belize realisieren.Eine Bankgründung unterliegt der Regulierung und Aufsicht der Zentralbank des Landes. Auch hier erfolgt zunächst die Gründung einer Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte Belize als Gesellschaft der Bank. Die Gebühren zur Gründung einer Bank richten nach den Dienstleistungen (vgl unten). Auf Wunsch übernehmen wir auch hier die kompletten Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit unserer Kooperationskanzlei im Sitzstaat:
-Gründung der Gesellschaft,Eintrag ins Register,Domizilierung,Kontoeröffnung
-Antrag auf Zulassung als Bank, Einreichung aller Anträge bei der zuständigen Behörde, direkte Kommunikation mit den zuständigen Regierungsstellen
-Tragfähiger Geschäftsplan (BusinessPlan, Plan G&V),AGBs der Bank und Kundenverträge gemäß Vorschriften des BankAct und/oder Ausführungsverordnungen
-Homepage der Bank
-Online Banking-Software und elektronische Schnittstellen
-Anbindung SWIFT, SWIFT Code und IBAN
-Anbindung Kreditkartenprovider
-Ordentlicher Geschäftssitz Belize
-Sofern notwendig: Stellung eines Bevollmächtigten auf Belize
-Anbindung "anerkannte Wirtschaftsprüfgesellschaft" gemäß Ausführungsverordnung zum BankAct
-Visa-Regelungen, Aufenthaltserlaubnis (sofern erforderlich)
-Auf Wunsch, bzw. sofern erforderlich: Repräsentanz oder Niederlassung der Bank z.B. in Deutschland analog §§53 KWG
Grundlegende
Faktoren "Bankgründung Belize":
-Eine Class „A“-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 3.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können.
-Eine Class „B“-Bank muss ein Gründungs-(Haftungs-) kapital von mindestens 1.000.000 US-$ in geeigneten Sicherheiten (Bargeld oder sonstige Werte wie Aktien o.ä.) vorweisen können
In beiden Fällen kann die Zentralbank von Belize zusätzlich Anforderungen an die weitere Kapitalausstattung einer Offshore-Bank stellen. Das jeweilige Gründungs- (Haftungs-) kapital muss nicht bei der Zentralbank von Belize hinterlegt werden, sondern kann sowohl bei einer in Belize ansässigen Bank als auch im Ausland angelegt sein
[1] Diese Summe wurde vom belizischen Gesetzgeber im Verhältnis der ursprünglichen Gesetzesfassung aus dem Jahre 1996 drastisch von 200.000 USD auf die derzeitige Summe erhöht.
[2] Etwaige Auflagen sind indessen nur zu erwarten, wenn das beabsichtigte Tätigkeitsfeld einer Bank hierzu Anlass geben könnte.
[3] Hier empfiehlt es sich allerdings, das Gründungskapital bei einer in Belize geschäftsansässigen Bank zunächst als Festgeld anzulegen und die Zinserträge umfassend und zur laufenden Kostendeckung, ggf. als Gewinnausschüttung zu nutzen. Andererseits kann jede beliebige, reguläre internationale Bank zur Führung von Konten beauftragt werden.
-Persönliche
Voraussetzungen der Geschäftsführung:
-..war nicht Direktor einer Bank, der
die Zulassung entzogen wurde
-…ist nicht insolvent oder drohend
zahlungsunfähig
-…ist kein zugelassener
Wirtschaftsprüfer für Banken gemäß dem Banking and
Financal Institutions Act
-…kein wirtschaftlicher
Interessenkonflikt zu der Bank oder seiner Ehefrau,
Kinder oder Geschwister zu dieser Bank.
Ø
Cap 263, Part IV
15
-Staatliche Gebühren für das
Zulassungsverfahren:
Mindestens 25.000 B§ , also ca. 9.950,00
Euro
Dieses, wenn alle Anträge und notwendigen
Formulare usw.. vorliegen (tragfähiger
Geschäftsplan,Lebensläufe der Geschäftsführer,pol
Führungszeugnisse,Plan G&V, Nachweis des erforderlichen
Anfangskapitals,Nachweis gemäss den persönlichen
Voraussetzungen der Geschäftsführung/Cap 263, Ordentlicher
Geschäftssitz Belize, wenn Geschäftsführer nicht auf Belize
Ansässig im Sinne: Nennung eines Bevollmächtigten gemäss den
Voraussetzungen des BankAct,alle Kundenverträge,AGBs,Nennung
der beauftragten Wirtschaftsprüfkanzlei usw..)
Gebühren für Realisierung:
1. Vorgeschriebene
Gesellschaftsform und Ausgestaltung ,um eine A-Bank-Lizenz
gemäß BankAct Belize zu beantragen
-Gründung,
Registereintrag, Apostille,
beglaubigte Übersetzungen, Oneshore Gesellschaft mit einem
Share-Kapital mehr als § 50.000:
3.650,00 Euro
In diesen
einmaligen Gründungskosten sind die bereits die Kosten für
das "registered office" und den "registered agent" für das
Gründungsjahr enthalten. Ebenfalls enthalten:
Apostille,notariell beglaubigte Übersetzungen der
wichtigsten Gründungsunterlagen,Certifikat of Good Standing.
Die jährlichen
Kosten für eine Ltd mit einem share Kapital von mehr als $
50.000,00 belaufen sich pauschal auf $ 1.000,00, die einer
Ltd mit share "no Par value" pauschal auf $ 700,00.
-Ordentlicher
Geschäftssitz Belize: Gemäß BankAct und/oder
Ausführungsverordnung ist bei einer Bank ein lokales Büro
der Gesellschaft der Bank auf Belize erforderlich. Die
ETC&Trustee Ltd organisiert ein entsprechendes
Büro auf Belize (voll eingerichtetes Büro) sowie eigene
Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme zu den normalen
Geschäftszeiten, Postweiterleitung, Firmenschild. Die
Organisation erfolgt unter Zuhilfenahme der Kanzlei auf
Belize so, dass der Mandant
nicht
auf Belize anwesend sein muss. Mietvertrag zwischen
Gesellschaft der Bank und Vermieter. Für die Organisation
dieser Dienstleistung berechnet die ETC einmalig:
1.600,00 Euro
-Kontoeröffnung
für die Gesellschaft auf Belize, inkl. Kreditkarten,Online-Banking
und Schecks:
950,00 Euro
-Ständiger Vertreter,Post- Bevollmächtigter im Sinne für Belize Gesellschaft und Bank im Sinne, gemäß den Vorschriften der Ausführungsverordnungen zum BankAct Belize: Nach Vereinbarung
-Gründung einer Bank (A-Lizenz)
auf Belize
-2.1.
Vorbereitende Arbeiten für Antrag und Lizenz,Einreichung des
Antrages bei der Zentralbank auf Belize,Kommunikation mit
den Behörden/Zentralbank Belize,notwendige Nachbesserungen
des Antrages und/oder BusinessPlan/Plan G&V, Erstellung der
AGBs der Bank in Zusammenarbeit mit dem Mandanten/Vertragspartner
im Kontext der gesetzlichen Regelungen gemäß BankAct Belize
und Ausführungsverordnungen,Erwirken der A-Bank-Lizenz
gemäß dem BankAct Belize,
gesetzlich vorgeschriebene Publikation der Erlaubnis,Anbindung
einer von der Zentralbank Belize anerkannten
Wirtschaftsprüfkanzlei
gemäß dem
BankAct Belize*,Anbindung Steuerkanzlei Belize,
anwaltliche Gebühren ETC und Kooperations-Kanzlei auf Belize, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen über die ETC: Mindestens 59.000,00 Euro
*Einschub: Im Rahmen dieser Dienstleistung wird davon ausgegangen, dass der Mandant einen tragfähigen Geschäftsplan und Plan G&V für die ersten drei Jahre in englischer Sprache bereits vorlegt. Feinabstimmungen, notwendige Änderungen und Ergänzungen gemäß den behördlichen Vorgaben sind in der Dienstleistungsgebühr zu 2.1. enthalten. Soll die ETC diesen Geschäftsplan realisieren, so entstehen Zusatzgebühren.
Es wird ferner davon ausgegangen,
dass der Mandant die Voraussetzungen zur Gründung einer Bank
(persönliche Eignung der Geschäftsführung,erforderliches
Anfangskapital) erbringen kann.
*
Die ETC und/oder
Kooperationskanzlei auf Belize offeriert dem Mandanten eine
anerkannte Wirtschaftsprüfkanzleien gemäß BankAct Belize und
Ausführungsverordnungen. Die Wirtschaftsprüfkanzlei erhält
eine Beschreibung des Vorhabens, notwendige Prüfungsaufgaben
und Unterlagen zur Belize Bank des Mandanten/Vertragspartners.
Nachfolgend entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen der
Wirtschaftsprüfkanzlei und dem Mandanten. Der Mandant
hat
die Kostennoten der Wirtschaftsprüfkanzlei direkt an diese
zu leisten. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens informiert
die ETC&Trustee Ltd die Zentralbank Belize
über die beauftragte Wirtschaftsprüfkanzlei.
-2.2. Staatliche
Gebühr Zentralbank Belize: Mindestens
25.000 B§
bei
Antragsstellung. Maximale Gebühr gemäß den
Ausführungsverordnungen des BankAct 52.000 B§ (Belize
Dollar). Diese Gebühr ist nicht an die ETC oder Kooperationskanzlei auf Belize zu leisten, sondern nach
Rechnungsstellung direkt an die Zentralbank Belize.
2.3
Anbindung an
SWIFT
Generierung SWIFT Code und IBAN für
die Belize Bank des Mandanten:
6.700,00 Euro,
Zzgl. der Gebühren SWIFT.
2.4
Online-Banking-System und elektronische
Schnittstellen
Die ETC&Trustee Ltd offeriert dem Mandanten
entsprechende
Anbieter für ein Online-Banking-System und elektronischer
Schnittstellen zwischen Online-Banking-System und
Zentralbank auf Belize. Es erfolgt die Abklärung der
notwendigen Anbindungen/Schnittstellen usw.. mit dem
ausgesuchten Anbieter, Organisationspauschale:
3.500,00 Euro
-Repräsentanz der Belize Bank in
Deutschland, analog §53a KWG
Anzeige/Antrag der Repräsentanz der Belize Bank gemäß § 53 KWG und Ausführungsverordnungen bei der Bafin und/oder Bundesbank,Kommunikation und Schriftverkehr mit der Bafin, Beibringung aller erforderlichen Unterlagen für den Betrieb/Erlaubnis einer Repräsentanz der Belize Bank in Deutschland, inkl. notariell beglaubigter Übersetzungen der relevanten Unterlagen in die Deutsche Sprache. Gebühren nach Aufwand.
-Erlaubnis einer
Repräsentanz in anderen Staaten (Raum des EWR und/oder
außerhalb)
Möchte oder muss der Mandant eine Repräsentanz in anderen Ländern installieren und/oder soll ein erweiterter Erlaubnisantrag im Rahmen der Europäischen Finanzdienstleistungsrichtlinie gestellt werden, so erfolgen diese Dienstleistungen über die Zeichnung einer sep. Honorarvereinbarung mit der ETC&Trustee Ltd. Es wird hier nach Aufwand in Rechnung gestellt, mit anwaltlichen Stundensatz von 250,00 Euro/netto die Stunde.
-
Anerkannte Wirtschaftsprüfgesellschaft für Belize –Bank (Kriterien
nach Basel II )
Bilanzsumme bis 2 Millarden Euro:
31.000,00 Euro pro Jahr
Bilanzsumme bis
4 Miillarden Euro: 38.000,00 Euro pro Jahr
-Online-Banking-System mit elektronischer Schnittstelle
Je nach System und Leistungsumfang
zwischen
35.000,00 bis 68.000,00
Euro.
Allgemeines zur Bank in Belize
Insoweit sieht der
Gesetzgeber eine Tätigkeit einer Class „B“-Bank
ausschließlich auf internationaler Ebene vor. Im Übrigen
kann das Tätigkeitsfeld einer Class „B“-Bank in der
Banklizenz durch die Zentralbank von Belize konkretisiert,
aber auch limitiert werden.
Offshore-Banken zahlen in Belize keinerlei Steuern, weder
auf Gewinne noch auf Dividenden oder Umsätze. Offshore-Banken
in Belize unterliegen keiner Kontrolle oder Regulierungen im
Hinblick auf Währungs- und Devisengeschäfte.
Eine zu erteilende Banklizenz
ist unbefristet gültig und kann von der Zentralbank von
Belize nur mit der Begründung widerrufen werden, die Bank
verstoße gegen die jeweiligen Beschränkungen oder Auflagen
in der erteilten Lizenz oder gegen das Bankgesetz als
solches.
Die
Bankgesellschaft muss in Belize ein funktionstüchtiges und
funktionierendes Büro im Sinne einer Betriebsstätte
unterhalten und dort in Minimum von drei Personen als
Personal beschäftigen. Weitere Anforderungen an
Geschäftsräume und Personal werden insoweit nicht gestellt;
hierdurch wird ein weiter Gestaltungsspielraum gewährleistet.
Der Ort der Geschäftsleitung kann an jedem anderen Ort
außerhalb Belizes liegen.
Die
Beantragung der Erteilung einer Banklizenz erfolgt bei der
Zentralbank von Belize, der im jeweiligen Einzelfall
detaillierte Auskünfte über Art und Umfang der gewünschten
Banktätigkeit zu erteilen sind.
Antragsstellung:
Einem
solchen Antrag sind u.a. beizufügen:
(1)
Gesellschaftsvertrag der Bankgesellschaft in notariell
beglaubigter Form,
(2)
Einzahlungsbeleg für das Gründungs- (Haftungs-) kapital,
(3)
Name und Anschrift der Gesellschafter und des Direktors, bei
juristischen Personen die Gesellschaftsstruktur und die
dortigen Gesellschafter,
(4)
Bonitätsnachweis der Bankgesellschaft,
(5)
Detaillierter Geschäfts- und Finanzplan der Bankgesellschaft,
(6)
Einzelheiten über etwaige Tochterunternehmen der
Bankgesellschaft oder Unternehmensbeteiligungen,
(7)
Detaillierte Angaben über jegliche Überseebüros, die die
Gesellschaft unterhält oder zu öffnen beabsichtigt,
(8 )
Vorlage von Namen und Anschriften externer
Wirtschaftsprüfern der Gesellschaft oder Drittgesellschaften,
die derartige Tätigkeiten gegenüber der Gesellschaft ausüben,
(9)
Vorlage von Referenzen oder Bürgschaftserklärungen anderer
Unternehmen oder Dritter
Ungeachtet der vorzulegenden
Antragunterlagen bis hin zur Erteilung der Banklizenz kann
die Zentralbank von Belize jederzeit eine Untersuchung oder
Überprüfung anstellen, ob die gesetzlichen Kriterien zur
Erteilung einer Banklizenz auch noch während des laufenden
Genehmigungsverfahrens und darüber hinaus erfüllt sind.
Der
Ablauf der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer
Offshore-Banklizenz erfolgt in fünf Schritten mit und durch
die Zentralbank von Belize.
(1)
Vorstellungsgespräch (introductory meeting):
Die
Antragsteller oder deren Vertreter werden zum Vorstand der
Zentralbank von Belize geladen, um sich und ihr Vorhaben
vorzustellen. Aushändigung der Antragsformulare erfolgt
durch die Zentralbank von Belize anlässlich dieses
Vorstellungsgesprächs.
(2)
Folgetreffen (pre-filing meeting):
Der Antragsteller oder dessen
Vertreter sollte den Präsidenten der Zentralbank
kontaktieren, um ein Folgetreffen anzuberaumen. Hierbei
werden offene Fragen oder Unklarheiten hinsichtlich des
Ablaufes des Lizenzierungsverfahrens so zu erörtern sein, um
etwaige Verfahrenshindernisse auszuräumen.
Bei
diesem Folgetreffen wird auch verbindlich festgelegt, wer
der Ansprechpartner seitens der Zentralbank von Belize
gegenüber dem Antragsteller sein ist.
(3)
Förmliche Bewerbungsannahme und Bearbeitung (application
acceptance and processing):
Sobald
die vollständigen Bewerbungsunterlagen, die deren Inhalte
oben aufgeführt worden sind, vorgelegt wurden, wird der
Antrag auf Erteilung einer Banklizenz weiterbearbeitet.
Mit
Einreichung der vollständigen Bewebungsunterlagen wird eine
Bearbeitungsgebühr fällig.
Sodann prüft die Zentralbank zuerst die Vollständigkeit der
eingereichten Unterlagen und fordert gegebenenfalls zur
Nachbesserung derselben auf, da andernfalls eine inhaltliche
Bearbeitung noch nicht stattfindet. Hiernach folgt eine
inhaltliche Prüfung der Antragsunterlagen nach den
vorstehenden Kriterien.
(4) Empfehlung
und Entscheidung über den Antrag (recommendation and
decision to approve or not approve a licence):
Nach Prüfung der
Antragunterlagen entscheidet die Zentralbank von Belize über
die Lizenzerteilung in Form eines Vorbescheides.
(5)
Organisation der neuen Bank (organization of the new bank):
Soweit eine positive
Antragsbescheidung seitens der Zentralbank von Belize in
Form eines Vorbescheids übermittelt wurde, ist die
Bankgesellschaft verpflichtet, innerhalb eines von der
Zentralbank von Belize festgelegten Zeitraumes den
organisatorischen Rahmen der neuen Bank unter gleichzeitiger
Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und
sonstigen Bestimmungen als Anlage zu der zu erteilenden
Erlaubnis zu gewährleisten.
Sodann wird die Banklizenz erteilt werden können.
Das
regelmäßige Gründungsverfahren kann nach sechs bis neun
Monaten abgeschlossen sein.
Zum operativen Geschäft
benötigt eine solche Bank allerdings Korrespondenzbanken,
das heißt, gewöhnliche Banken, die allfällige Bankgeschäfte
für die Allgemeinheit durchführen und bei der die
Offshore-Bank Konten führt. Diese Konten lauten immer auf
die Offshore Bank selbst. Auf diese Konten
werden sodann die Gelder
der Class „B“-Kunden transferiert, ohne daß die Identität
des Kunden für Außenstehende ermittelbar ist; der Kunde
bleibt völlig anonym und ist allenfalls seiner Class
„B“-Bank namentlich bekannt.
2.
Sinn und Zweck einer Class „B“-Bank
Nun, da eine Class
„B“-Offshore-Bank keine Bankgeschäfte mit der Allgemeinheit
tätigen kann und darf, sondern nur mit den mit Ihr
verbundenen Unternehmen und Personen, wird eine
außerordentliche Exklusivität hergestellt.
Weder
Hinz und Kunz, noch Lieschen Müller wird gestattet, bei der
Bank Konten zu eröffnen. Lediglich der handverlesene Kreis
von pfiffigen Unternehmern und privaten Kapitalanlegern ist
der Zugang zur Bank eröffnet.
Die
Bankstrukturen sollten nämlich so gestaltet sein, daß der
Kunde zugleich Teilhaber der Bank sein (Aktionär) und
dadurch die Geschicke der Bank kontrollieren kann.
Im
Einzelnen:
1. Man kann die eigenen
Bankinstrumente emittieren (z.B. Anleihen, Pfandbriefe usw.).
Diese Papiere können in vielfältiger Weise eingesetzt werden.
Man kann sich jedenfalls Letters of Credit (LoC) und
Certificates of Deposit (CoD) ausstellen lassen,
vorausgesetzt, die Gelder sind tatsächlich eingestellt.
Ebenso kann man Empfehlungsschreiben (bank references)
ausgeben, Kontoauszüge, usw.
2.
Die Bank kann Ihre eigenen Kreditkarten emittieren, z.B. co
branded VISA oder MASTERCARD, und so Möglichkeiten schaffen,
Geldbeträge ohne die bekannte Bargeld- Problematik
transferieren zu können. Sie können auch als
Zahlungsprovider tätig werden, und Kreditkarten für andere
ausführen und gutschreiben lassen.
3.
Kredite und Hypothekendarlehen
Eine
überaus brauchbare Methode, Gewinne außerhalb des eigenen
Steuergebiets anfallen zu lassen und damit deutlich die
eigene Steuerlast zu verringern.
Steuerberater internationales Steuerrecht- Firmengründung Ausland - Offshore Firmengründung- Firmengründung Zypern und Holdinggesellschaft auf Zypern, Firmengründung Dubai/VAE: Freihandelszonen VAE, Dubai LLC- Firmengründung England, Limited gründen- Firmengründung Bulgarien- Firmengründung Spanien: spanische S.L. und kanarische Sonderzone (ZEC)- Holding gründen, Holding Zypern, Dänemark, Spanien, Niederlande- internationales Steuerrecht- Firmengründung Madeira- Firmengründung Hong Kong, China- Offshore Firmengründung Seychellen, Belize, Cayman Islands, Singapur, BVI, Nevis- Bank gründen- Gründung von Finanzdienstleistungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaften- Glückspiel Lizenz Malta, Costa Rica, Gibraltar- Stiftungen und Trust im Ausland