Gründung von Finanzdienstleistungsgesellschaften- Banken im EWR und Offshore über Anwälte für internationales Bankenrecht
Gründung von Finanzdienstleistungsgesellschaften- Banken im EWR und Offshore über Anwälte für internationales Bankenrecht


Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Finanzdienstleistungsinstitute im EWR (Deutschland,Spanien,Liechtenstein), Schweiz und Offshore (Cayman Islands,Belize usw.),entsprechend der innerstaatlichen Gesetze (BankAct,Kreditwesen-und/oder Bankengesetze), mithin dem internationalen Bankenrecht (Prinzip des Anbieterstaates). Unser Exposee zum Thema Bankgründung gibt eine Übersicht der Länder und Voraussetzungen.
Bankgründung Cayman Islands
Voll-Bank Cayman Islands (A-Lizenz):
Insbesondere Cayman Island ist ein interessanter Standort zur Gründung einer Bank mit A-Lizenz. Das Stammkapital (Einlagekapital) beträgt CI$400,000. Die Bank fungiert als Vollbank im Sinne und darf alle Bankdienstleistungen anbieten. Sie unterliegt der Aufsicht der Zentralbank und Regulierungsbehörde. Zunächst wird eine Kapitalgesellschaft auf Cayman Islands gegründet, als Gesellschaft der Bank. Diese Kapitalgesellschaft beantragt dann die Zulassung als Bank bei der Regierungsbehörde (Zentralbank/Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen,analog dem Banks and Trust Companies Law). Erforderlich ist ein qualifizierter Geschäftsbetrieb auf Cayman Islands. Auch ein Geschäftsgebäude mit "Bankschaltern" kann entsprechend eröffnet werden. Im Geschäftsführungsbereich der Bank werden zwei Personen benötigt, die eine anerkannte Ausbildung als Bänker und Berufserfahrung im Bankengeschäft haben. Mindestens eine Person muss auf den Cayman Islands Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Es ist keine Treuhand-Lösung möglich. Die Zwischenschaltung einer Anwaltskanzlei als Bevollmächtigte im Sinne kann ggf. realisiert werden.
Hinsichtlich der Direktoren, kann unsere Kanzlei geeignete Personen auf den Cayman Islands benennen, die als Direktoren der Bank in Frage kommen bzw. können wir bei Stellenausschreibungen und Bewerbungsgesprächen unterstützend tätig werden.
Die Zulassung dauert ca. 6 Monate. Die Gebühren richten sich den Dienstleistungen. Für die Bank können wir eine Internetpräsenz erstellen mit Anbindung einer Online Banking-Software. Wir vermitteln hier an einen entsprechenden Anbieter. Bei einem "Auftritt" der Bank in Deutschland (Repräsentanz oder Niederlassung) sind die Bestimmungen des Deutschen KWGs zu beachten, hier §53 a//FF. Soll die Bank als reine Onlinebank fungieren, haben wir Lösungen hinsichtlich des qualifizierten Geschäftsbetriebes. Soll die Cayman Island Bank in anderen Ländern als Repräsentanz oder Niederlassung auftreten, sind die entsprechenden Bankgesetze der Länder zu beachten.
Im Bereich der A-Lizenz wird zwischen Banken unterschieden, die Geschäfte in-und außerhalb Cayman Islands tätigen und Banken, die nur "Offshore" geschäftliche Tätigkeiten entfalten.
Vorteile einer Vollbank auf den Cayman Islands:
-Geringes Anfangskapital
-Keine Besteuerung, auch Banken zahlen keine Steuern
-Vermögensschutz
-Anonymität
-Rechtssicherheit
Nachteile ggf.:
-Relativ hohe jährliche staatliche Gebühren, zwischen 160.000- 400.000 CI$. Im Gegenzug aber keine Steuern.
Gebühren
Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:
-Staatliche Gebühren Cayman Islands (Staatliche Gebühren Cayman Islands )
-Anwaltliche Gebühren ETC und Anwalt Cayman Islands
-Gebühren für das Zulassungsverfahren,Business Plan usw.
Rechnen Sie bei diesen Positionen mit mindestens 49.000 Euro.
-Gebühren Wirtschaftsprüfgesellschaft, z.B. Moodys (Regeln Basel II, die Regulierungsbehörde auf den Cayman Islands überlegt entsprechende Regelungen einzuführen)
-Ordentlicher Geschäftssitz Cayman Iands (Büro)
-Wohnung Direktoren, Visaangelegenheiten (sofern geeignete Personen aus anderen Ländern als Direktoren eingesetzt werden und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt auf den Cayman Islands nehmen)
-Anbindung SWIFT (Termin bei der SWIFT, SWIFT-und IBAN Code)
Im Blickfeld: Zusätzliche Gebühren
I.d.R. ist es mit der "reinen Zulassung als Vollbank im Sinne" nicht getan. Es kommen häufig nach Folgende Kostennoten hinzu:
-Büro im Sitzstaat (in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb)
-Online-Banking-System und elektronische Schnittstellen
-Homepage der Bank, Online Bankingsystem,elektronische Schnittstellen
-Gebühren der externen Rating-Agentur,Wirtschaftsprüfgesellschaft
-Soll die Bank Ihre Dienstleistungen in der EU, Deutschland und/oder anderen Ländern anbieten: Z.B. Gebühren für das Zulassungs-und/oder Anerkennungsverfahren Z.B. im Sinne §§ 53 KWG (Repräsentanz oder Niederlassung)
-Realisierung der Anbindung (Mitgliedschaft) des Einlagensicherungsfond
-Besteht nach innerstaatlichem Recht die Möglichkeit, das ein Bevollmächtigter im Sitzstaat "zwischengeschaltet werden kann" (Anwaltskanzlei im Sitzstaat, also Direktor keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sitzstaat der Bank): Anwaltliche Gebühren im Sinne der Aufgabenstellung
Unterschied zwischen A-und B-Bank-Lizenz auf Cayman Islands
Eine A-Lizenz befähigt zur Führung von
Geschäften als Vollbank (oder auch Universalbank bezeichnet),
die die gesamte Bandbreite der Bank- und
Finanzdienstleistungsgeschäfte anbieten kann,so wie Sie dass
von der HSBC, Deutschen Bank oder Commerzbank kennen. Sie
kann z.B. Girokonten vergeben, Kreditkarten aushändigen und
Darlehn vergeben.
1. das Aktivgeschäft oder
Kreditgeschäft: Kontokorrentkredite, Diskontkredite,
Avalkredite, Investitionskredite, Baufinanzierungen,
Realkredite
2. das Passivgeschäft zur
Geldbeschaffung: Einlagengeschäfte (z. B. Sparkonten,
Sichteinlagen, Termineinlagen), Bankschuldverschreibungen
3. Dienstleistungen :
Zahlungsverkehr, Bargeldgeschäft, Überweisungen,
Inkassogeschäfte, Devisengeschäfte, Dokumentengeschäft im
Außenhandel
4. Investmentgeschäft als
Wertpapiergeschäft: Verwahrung und Verwaltung, Emissionen,
An- und Verkauf von Wertpapieren, Vermögensverwaltung
5. Sonstige Dienstleistungen:
Vermittlung anderer Finanzdienstleistungsprodukte (Lebensversicherungen
etc.), Immobiliengeschäft, Beratungsleistungen, Ausgabe von
Kreditkarten und Reiseschecks
Eine B-Lizenz hingegen schließt
Girokonten ausdrücklich aus. Cayman Islands ermöglicht
jedoch Girokonten bei B-Lizenzen für juristische Personen,
die auf den Cayman Islands Geschäfte ausüben.
Ferner kann unter einer B-Lizenz nur dann
in Anlagen investiert werden, wenn diese Anlage ein Darlehn
einer ausländischen Gesellschaft darstellt.
Zu den B-Lizenz / Spezialbanken
gehören Realkreditinstitut, Investmentbank und die
Bausparkasse. B-Lizenz-Banken & Treuhandfonds können nur
passive Teilnehmer am SWIFT-Verkehr werden, brauchen also
eine Vermittlerbank zum Abgleich. Im Hinblick auf SWIFT
heißt dies im Detail, bei solchen Banken handelt es sich
meist um Investmentbanken, um Spezialbanken ohne besonderen
Bezug zum Ausland oder um Banken, die ihr internationales
Geschäft über einen Verbund mit A-Lizenz-Banken abwickeln (Raiffeisenbanken
als Beispiel).
Eine A-Bank-Lizenz,
mit der Erlaubnis Bankgeschäfte innerhalb -und außerhalb
Cayman Island zu betreiben, zahlt jährliche behördliche
Gebühren von 400.000
CI$.
Eine A-Bank,
wobei die Bank nur Geschäfte außerhalb Cayman Islands
betreibt, verursacht allerdings nur jährliche Gebühren von
130.000 CI$,
im ersten Jahr 160.000 .CI$
(160.000 CI$
= 133.700 EUR (gerundet), 400.000
CI$
= 334.200 EUR (gerundet)).
Bei der
B-Bank betragen diese Gebühren lediglich 40.000
Bitte beachten Sie,
dass im ersten Jahr die Gebühren 500.000
CI$(A-Bank)
bzw. 70.000 CI$
(B-Bank) betragen
Auf der anderen Seite wird immer "Steuerfreiheit"
garantiert sowie 100%tiger Kapitalschutz und Anonymität der
wirtschaftlich Berechtigten.
Das notwendige
Stammkapital beträgt mindestens 400.000
CI$
(A-Bank) bzw. 20.000
CI$
(B-Bank).
Die Antragsgebühr beträgt einmalig 2.000 CI$ und ist mit Einreichung des Antrages fällig. Sie wird auch bei einer Ablehnung nicht zurückbezahlt.
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