Bankgründung (Banklizenz) Cayman Islands (Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Genehmigung für Bankdienste, Einlagenkreditinstitute)

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Banken auf den Cayman Islands, einschliesslich aller Dienstleistungen: Gründung der Gesellschaft der Bank, Erlaubnisantrag bis zur Lizenz. Eine Cayman Islands A-Bank unterliegt der Aufsicht der Zentralbank und Regulierungsbehörde.

Gründen einer Bank auf den Cayman Islands (Banklizenz Cayman Islands)

Insbesondere Cayman Island ist ein interessanter Standort zur Gründung einer Bank mit A-Lizenz. Das Stammkapital (Einlagekapital) einer A-Bank beträgt CI$400,000, bei einer B-Bank 20.000 CI$. Die A-Bank fungiert als Vollbank im Sinne und darf alle Bankdienstleistungen anbieten. Sie unterliegt der Aufsicht der Zentralbank und Regulierungsbehörde.

Zunächst wird eine Kapitalgesellschaft auf Cayman Islands gegründet, als Gesellschaft der Bank. Diese Kapitalgesellschaft beantragt dann die Zulassung als Bank bei der Regierungsbehörde (Zentralbank/Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen,analog dem Banks and Trust Companies Law). Erforderlich ist ein qualifizierter Geschäftsbetrieb auf Cayman Islands. Auch ein Geschäftsgebäude mit "Bankschaltern" kann entsprechend eröffnet werden. Im Geschäftsführungsbereich der Bank werden zwei Personen benötigt, die eine anerkannte Ausbildung als Bänker und Berufserfahrung im Bankengeschäft haben. Mindestens eine Person muss auf den Cayman Islands Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es ist keine Treuhand-Lösung möglich. Hinsichtlich der Direktoren, kann unsere Kanzlei geeignete Personen auf den Cayman Islands benennen, die als Direktoren der Bank in Frage kommen bzw. können wir bei Stellenausschreibungen und Bewerbungsgesprächen unterstützend tätig werden.

Es können auch mehr als zwei Geschäftsführer/Direktoren bestellt werden, wenn z.B. der Mandant/Gründer nicht über die persönliche Eignung verfügt. Dabei kann gewährleistet werden, dass dominante Entscheidungen/Beschlüsse immer der Unterschrift des dritten Geschäftsführers bedürfen. Da es sich bei der Gesellschaft allerdings um eine Aktiengesellschaft im Sinne handelt, sind die Eigner/Shareholder in diesem Kontext entscheidend. Alle maßgeblichen Beschlüsse können nur mit 50+X Stimmen der Shareholder realisiert werden. Shareholder kann jede natürliche oder juristische Person in-und außerhalb Cayman Islands sein. Die Zulassung dauert ca. 6 Monate. Die Gebühren richten sich den Dienstleistungen.

Für die Bank können wir eine Internetpräsenz erstellen mit Anbindung einer Online Banking-Software. Wir vermitteln hier an einen entsprechenden Anbieter. Bei einem "Auftritt" der Bank in Deutschland (Repräsentanz oder Niederlassung) sind die Bestimmungen des Deutschen KWGs zu beachten, hier §53 a//FF, bei Auftritt in anderen Ländern die entsprechenden innerstaatlichen Regelungen. Soll die Bank als reine Onlinebank fungieren, haben wir Lösungen hinsichtlich des qualifizierten Geschäftsbetriebes. Soll die Cayman Island Bank in anderen Ländern als Repräsentanz oder Niederlassung auftreten, sind die entsprechenden Bankgesetze der Länder zu beachten. Im Bereich der A-Lizenz wird zwischen Banken unterschieden, die Geschäfte in-und außerhalb Cayman Islands tätigen und Banken, die nur "Offshore" geschäftliche Tätigkeiten entfalten.

 

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