Gründung von Finanzdienstleistungsgesellschaften- Banken im EWR und Offshore über Anwälte für internationales Bankenrecht
Gründung von Finanzdienstleistungsgesellschaften- Banken im EWR und Offshore über Anwälte für internationales Bankenrecht


Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Banken in der Schweiz, einschliesslich der erforderlichen Dienstleistungen: Gründung der Gesellschaft der Bank, Genehmigungsverfahren bis zur Erlaubnis vor der Finma, allgemeines Bankenvertragsrecht.
Bank gründen: Banklizenz SchweizFinanzintermediäre und Aufsicht
Der Geschäftsbereich Banken / Finanzintermediäre der Finma ist zuständig für die Bewilligung und die Überwachung von Banken und Finanzintermediären. Als Finanzintermediäre gelten dabei Effektenhändler, Pfandbriefinstitute, Vermögensverwalter und Vertriebsträger von kollektiven Kapitalanlagen, Versicherungsvermittler sowie direkt unterstellte Finanzintermediäre (DUFI) nach Geldwäschereigesetz.
Banken, Effektenhändler und Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen, die zusammen mit anderen im Finanzbereich tätigen Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden, werden im Rahmen der Finanzgruppenaufsicht zusätzlich auf konsolidierter Basis überwacht. Die beiden Grossbankenkonzerne UBS und Credit Suisse unterliegen einem separaten, massgeschneiderten Überwachungsregime, für das der Geschäftsbereich Grossbanken zuständig ist.
Am Anfang des Aufsichtsprozesses über Banken und Finanzintermediäre steht das Bewilligungsverfahren. Nach Erteilung der Bewilligung folgt die laufende Überwachung der Bewilligungsträger. Diese findet ihr Ende, wenn der Bewilligungsträger freiwillig die Aufhebung der Unterstellung aufgrund einer Fusion, einer Liquidation oder der Aufgabe der bewilligungspflichtigen Tätigkeit beantragt oder wenn die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind und die FINMA in der Folge einen Bewilligungsentzug verfügt.
Das Bewilligungsverfahren zählt zu den wichtigsten präventiven Kontrollinstrumenten der Finanzmarktaufsicht. Unsaubere Geschäftspraktiken, undurchsichtige Eigentümerstrukturen und zweifelhafte Gewährsträger sollen konsequent vom Gütesiegel der Aufsicht ferngehalten werden. Die Aufsichtsgesetze sehen, abgeleitet von der jeweiligen Zweckbestimmung, verschiedene Bewilligungsträger mit je unterschiedlichen Bewilligungsvoraussetzungen vor. Die allgemeinen Bewilligungsvorgaben sind primär organisatorischer, finanzieller und personeller Art. Jedes Bewilligungsverfahren beginnt mit der Abklärung der Bewilligungspflicht. Kernstück bildet sodann die Erteilung von Neubewilligungen. Zudem müssen bestehende Bewilligungsträger die vorgängige Zustimmung der FINMA einholen, wenn sich die Bewilligungsvoraussetzungen verändern, beispielsweise bei Umgestaltungen der Organisation, des Kapitals oder der Reglemente ebenso wie bei wesentlichen Veränderungen in den Besitzverhältnissen. Zudem werden Meldungen über qualifizierte Beteiligungen an Banken und Effektenhändlern, Meldungen von Auslandaktivitäten (Eröffnungen und Schliessungen von Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und Vertretungen) sowie Anträge zur freiwilligen Aufgabe der bewilligungspflichtigen Tätigkeit behandelt.
Einmal bewilligt, werden Banken und Finanzintermediäre einer laufenden Überwachung unterzogen. Dabei soll Aufschluss erlangt werden über die dauernde Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und weiterer gesetzlicher und reglementarischer Vorschriften. Bei Mängeln und Verstössen gegen die Vorschriften werden Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes angeordnet. Den regulatorischen Rahmen dieser Überwachung bilden insbesondere das Finanzmarktaufsichtsgesetz, die verschiedenen spezifischen Aufsichtsgesetze sowie dazugehörige Ausführungsbestimmungen.
Ferner sind zahlreiche Einzelheiten in Rundschreiben geregelt. Ebenfalls eine wichtige Rolle spielt die Selbstregulierung. Beispielsweise werden die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung meist durch die FINMA zum Mindeststandard für Banken und Effektenhändler erklärt. Bei Finanzintermediären nach Geldwäschereigesetz, die einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen sind, führt die jeweilige SRO die Verfahren zur Bewilligung und Überwachung durch, während die übrigen Finanzintermediäre (DUFI) direkt der FINMA unterstellt und von ihr bewilligt und überwacht werden.
Aufgrund des dualistischen Aufsichtssystems stützt sich die FINMA bei der Überwachung weitgehend auf die Arbeiten von anerkannten Prüfgesellschaften ab. Als verlängerter Arm der FINMA führen diese regelmässig Prüfungen bei Banken und Finanzintermediären durch und nehmen so die unmittelbare Überwachung wahr. Sie erstatten der FINMA Bericht über das Ergebnis ihrer Prüfungen. Einzig bei den Versicherungsvermittlern erfolgt die Überwachung unmittelbar durch die FINMA.
Der Geschäftsbereich Banken/Finanzintermediäre verfügt als Konsequenz des dualistischen Aufsichtssystems, im Verhältnis zur Anzahl der überwachten Institute, über knappe personelle Ressourcen. Diese werden prioritär für Institute eingesetzt, die aufgrund ihres Risikoprofils erhöhte Aufmerksamkeit verlangen. Die Umsetzung dieses risikoorientierten Überwachungsansatzes erfolgt bei Banken und Effektenhändlern mit Hilfe eines Frühwarn-/Ratingsystems. Die überwachten Institute werden dabei verschiedenen Überwachungsklassen zugeteilt. Je nach Überwachungsklasse ist die Überwachungsintensität unterschiedlich ausgeprägt. Prüfung und Berichterstattung sowie Überwachung erfolgen bei Banken, Effektenhändlern und Vermögensverwaltern von kollektiven Kapitalanlagen auf Stufe des Einzelinstituts und – wo zutreffend – zusätzlich auf Stufe Finanzgruppe (Konzern).
Angesichts der grossen Anzahl ausländisch beherrschter Banken und Finanzintermediäre sowie der bedeutsamen Aktivitäten schweizerischer Institute im Ausland, arbeitet der Geschäftsbereich Banken/Finanzintermediäre eng mit ausländischen Aufsichtsbehörden zusammen. Die ausgetauschten Informationen werden in den laufenden Bewilligungs- und Überwachungsprozess einbezogen und dienen dazu, ein gesamtheitliches Bild der im In- und Ausland tätigen Institute und Finanzgruppen zu gewinnen.
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