|
Firmengründung
Frankreich
Übersicht
Firmengründung Frankreich:
Anbieter
Firmengründung Frankreich:
London Consulting&Trustee Ltd,
Blumenau 44- 22337 Hamburg (Internationale Steuerkanzlei):
Kontaktseite
Weitere Anbieter über Google-Werbung
(Linkleiste rechts) oder Anbieterwerbung.
Repräsentanzbüro
Das Repräsentanzbüro (bureau de liaison) ist Teil des ausländischen
Stammhauses und besitzt damit keine eigene Rechtspersönlichkeit. Im
Allgemeinen wird es dazu errichtet, um Marktforschung zu betreiben und den
Absatz der Produkte und Dienstleistungen des Stammhauses zu bewerben. Die
vom Repräsentanzbüro ausgeübten Tätigkeiten müssen deshalb eine reine
Hilfstätigkeit oder eine Tätigkeit vorbereitender Art sein; eine eigene
Verkaufstätigkeit ist nicht möglich. Die zur Anmeldung notwendigen
Formalitäten sind gering. Es reichen eine Übersetzung der Satzung des
ausländischen Stammhauses, eine Übersetzung des Beschlusses der
Geschäftsleitung zur Eröffnung des Repräsentanzbüros sowie einige Angaben
zur Zusammensetzung der Geschäftsleitung. Darüber hinaus muss ein Nachweis
über die Anmietung von Geschäftsräumen vor Ort erbracht werden. Die
Eintragung in das Handelsregister erfolgt dann innerhalb weniger Tage.
Zweigniederlassung
Zur Gründung einer Niederlassung in
Frankreich ist weder ein Mindestkapital, noch eine eigene Satzung
erforderlich (eine Übersetzung der Satzung des Stammhauses reicht). Die
Niederlassung muss innerhalb von 15 Tagen nach Gründung in das
französische Handelsregister eingetragen werden. Sie ist ferner bei der
Steuerverwaltung und den Sozialversicherungsträgern anzumelden. Von der
Zweigniederlassung erzielte Verluste können zum Ausgleich mit den Gewinnen
der 5 folgenden Geschäftsjahre genutzt werden. Sie können aber auch mit
den Gewinnen der letzten 3 Jahre verrechnet werden. In Deutschland können
die von der französischen Niederlassung erzielten Verluste mit den
Gewinnern der deutschen Mutter verrechnet werden.
Kapitalgesellschaften
Die Société à Responsabilité Limitée (SARL)
Die Société à responsabilité limitée ist mit der deutschen GmbH
vergleichbar.
Zu ihrer Gründung bedarf es folgender Anforderungen:
Mindestkapital 50.000 Francs (wahrscheinlich bald nur noch 1 Euro analog
der UK Ltd)
Mindestens 1 Gesellschafter
Die SARL wird von einem Geschäftsführer (Gérant) geführt. In der Regel
entscheidet bei Abstimmungen die einfache Mehrheit. Im
Gesellschaftsvertrag kann jedoch eine qualifizierte Mehrheit festgelegt
werden. Satzungsänderungen verlangen eine Mehrheit von 3/4 des
Stammkapitals.
Die Société Anonyme (SA)
Die französische SA ist mit der deutschen Aktiengesellschaft zu
vergleichen. Das Stammkapital beträgt mindestens 250.000 Francs und muss
von mindestens 7 Gesellschaftern gezeichnet werden. Die Mindestanzahl von
7 Gesellschaftern muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Das Grundkapital
ist bei Gründung in vollständiger Höhe zu zeichnen. Allerdings ist es
nicht nötig, das gesamte Grundkapital bei der Gründung einzuzahlen. Es
kann zu diesem Zeitpunkt nur die Hälfte (125.000 Francs) einbezahlt
werden. Der Restbetrag muss dann innerhalb von 5 Jahren in einer oder
mehreren Raten eingezahlt werden. Mindestens einmal pro Jahr wird eine
Gesellschafterversammlung einberufen, in der über den Jahresabschluss
sowie über die Verwendung der Gewinne usw. entschieden wird. Die
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen erfordern im der Regel eine
einfache Mehrheit. Bei grundsätzlichen Entscheidungen (Änderungen der
Satzung usw.) muss eine außerordentliche Gesellschafterversammlung
einberufen werden. Eine Beschlussfassung erfolgt dann mit
Zweidrittelmehrheit. Die laufende Geschäftsführung wird entweder von einem
Verwaltungsrat oder von einem Vorstand ausgeübt. Im Falle des
Verwaltungsrats wählt dieser aus seiner Mitte einen Vorsitzenden (Président
Directeur Général). Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestimmt.
Die Société par Action Simplifiée (SAS)
Diese Rechtsform wurde zur Förderung wirtschaftlicher und strategischer
Partnerschaften von Unternehmen aufgenommen. Das Mindestkapital einer SAS
beträgt 250.000 Francs. Sie kann nur durch mindestens 2 andere, bereits
bestehende, Gesellschaften gegründet werden. Diese müssen ferner über eine
ausreichende eigene Kapitalausstattung in Höhe von mindestens 1,5
Millionen Francs verfügen.
Personengesellschaften
Die Société en Nom Collectif (SNC)
Die Société en nom collectif ist die meistverbreitete Form einer
Personengesellschaft. Sie ist mit der deutschen OHG vergleichbar. Damit
ist sie keine juristische Person, sondern ein Zusammenschluss natürlicher
Personen. Die beteiligten Gesellschafter haften gemeinsam für die Schulden
und Verpflichtungen der Personengesellschaft. Hauptvorteil der SNC ist
ihre Flexibilität, da z.B. kein Mindestkapital benötigt wird.
|