Wett-und Glücksspielrecht: Hausverlosung

Unsere Kanzlei realisiert für Mandanten Wett-und Glücksspiel-Lizenzen auf/in: Malta,England,Isle of Man und Offshore-Staaten, einschliesslich aller erforderlichen Dienstleistungen (Gründung der Gesellschaft,Lizenzantrag bis Genehmigung,Treuhand-Dienste).

Wett- und Glücksspielrecht: Hausverlosung

Unsere Kanzlei betreut Mandanten, die als Dienstleistung die Hausverlosung im Internet realisieren möchten. Zu beachten ist zunächst, das eine Hausverlosung in den meisten Ländern unter das Glücksspielrecht fällt und damit i.d.R. verboten ist. Es ergeben sich aber Gestaltungsmöglichkeiten über die Gründung einer Betriebsstätte z.B. auf Zypern oder einer Glücksspiel-Lizenz auf Malta, ergänzend Wirkung der EU Niederlassungsfreiheit und/oder Urteile des EuGHs. Wie auch die zahlreichen Fernsehdokumentationen richtig ausführen (siehe unten VOX), sind die Kosten für die Realisierung allerdings nicht zu unterschätzen. Für Firmengründung,Realisierung der Betriebsstätte im Sitzstaat,juristische Erfordernisse/Verträge, Notargebühren und Glücksspiel-Lizenz (Malta) sind leicht mehr als 50.000 Euro an Kosten zu veranschlagen.

Im Falle einer Firmengründung auf Zypern (einzige Betriebsstätte auf Zypern), inkl. ordentlicher Geschäftssitz, Treuhand-Direktor (Mandant verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht nach Zypern), Kontoeröffnung,Buchhaltung usw. sind ca. 10.000 Euro zu veranschlagen. Hinzu kommen die anwaltlichen Gebühren für die Verträge nach zyprischen Recht, Kosten für Marketing und Notarkosten. Soll über eine Glücksspiel-Lizenz auf Malta realisiert werden, so fallen mindestens 40.000 Euro für Glücksspiel-Lizenz, aktive Betriebsstätte, Malta Holding,odentlichen Geschäftssitz und Treuhand-Dienste an. Hinzukommen auch hier die anwaltlichen Gebühren für Vertragsgestaltung und Notarkosten.

Dabei ist es nicht damit getan, z.B. eine Billiggründung auf Zypern zu realisieren (eine Hausverlosung ist nach zyprischen Recht erlaubt, eine Lizenz ist nicht erforderlich). Im Kontext der Gründung einer z.B. zyprischen Limited ist darauf zu achten, dass die einzige Betriebsstätte nachweisbar auf Zypern belegen ist, damit zyprisches Recht Anwendung findet. Entscheidend ist mithin z.B. die juristisch wasserdichte Übereignung der Immobilie auf die zyprische Ltd, die Vertragsausgestaltungen nach zyprischen Recht sowie die Benennung eines Notars und vieles mehr. Reine "Gründungsagenturen", die nicht Rechtsanwälte mit Spezialwissen im internationalen Glücksspiel-und/oder Immobilienrecht sind, können diese Voraussetzungen i.d.R. nicht schaffen. Ergänzend sind steuerliche Fragen zu regeln, i.d.R auf der Betriebsstättenebene und ggf. auf der Ebene des Sitzstaates der Immobilie und/oder des Gewinners.

Im Kontext einer Glücksspiel-Lizenz auf Malta kommt es ebenfalls auf die richtige Ausgestaltung der Betriebsstätte an, ergänzend die juristisch einwandfreie Lizensierung und/oder Beachtung des Rechts des Betriebsstättenlandes, Recht der Anbieterstaaten usw. Im Rahmen der Verlosung ist auch hier ein Notar erforderlich u.v.m.

Unsere Kanzlei ist in der Lage eine entsprechende Machbarkeitsstudie für Ihr Projekt der Hausverlosung zu erstellen. Dieses unter Einbezug des innerstaatlichen Rechts (Anbieterstaat),Recht des Sitzstaates der Auslandsgesellschaft,erforderliche juristische Voraussetzungen und Verträge, Stellung eines Notars, Treuhänderin und rechtliche Vertreterin des Eigentümers usw. Mithin Gründung der Gesellschaft und Glücksspiel-Lizenz z.B. auf Malta.