Verlosung über das Internet- Hausverlosung

Unsere Kanzlei realisiert für Mandanten Wett-und Glücksspiel-Lizenzen auf/in: Malta,England,Isle of Man und Offshore-Staaten, einschliesslich aller erforderlichen Dienstleistungen (Gründung der Gesellschaft,Lizenzantrag bis Genehmigung,Treuhand-Dienste).

Wett- und Glücksspielrecht: Hausverlosung

Grundsätzlich kann eine Hausverlosung / Verlosung von materiellen Werten über das Internet über eine Glücksspiel Lizenz realisiert werden. Alternativ besteht die Möglichkeit der Realisierung über eine zyprische Limited (EU Gesellschaft). Auf Zypern ist es ohne Lizenz erlaubt, Geschicklichkeitsspiele an zu bieten (Games of Skill and Knowledge). Ergänzend greift bei EU-Sachverhalten die Positivwirkung der EU Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit. Rechtliche Vorgehensweise Hausverlosung am Beispiel Zypern:

Die Zyprische Limited (Ltd.) darf im Wege des Geschicklichkeitsspiels ihr Eigentum veräußern. Der Teilnehmer erhält zwei sehr einfache Fragen zu Auswahl, z.B.:

-In welchem Meer liegt Zypern? A: Im Mittelmeer B: Im Steinhuder Meer

Zwischen allen Einsendern mit der richtigen Antwort wird der Gewinner per Los ermittelt. Um eine fremde Immobilie in die "Lotterie" einzubeziehen und doppelte Grunderwerbsteuer zu vermeiden kann folgendes Konstrukt beschrieben werden:

Der Immobilieneigentümer schließt mit der Ltd einen Maklervertrag ab. Der Immobilieneigentümer gibt vor einem Notar ein Angebot zum Verkauf der Immobilie ab. Die zyprische Ltd. verlost im Paket Vermittlungstätigkeit Immobilie und Schuldversprechen an den Gewinner. Der Gewinner erhält das Angebot, welches er vor einem Notar annimmt. Der Notar erteilt die Apostille und sendet dieses an den Notar, vor dem das Angebot abgegeben wurde. Dieser erste Notar beantragt die Auflassung und fordert den Gewinner zur Kaufpreiszahlung auf. Daraufhin springt die zyprische Ltd. "ein" und zahlt aus dem Schuldversprechen den Kaufpreis. Danach wird der Notar die Eintragung in das Grundbuch (=Eigentumsübergang Immobilieneigentümer zu Gewinner) beantragen.