Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte
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Eine ausländische Holding dient der möglichst steuerfreien Durchschleusung der Dividenden der Basisgesellschaft an den Anteilseigner (Dividendenrouting), ergänzend der Verlagerung von Teileinkünften aus der Basisgesellschaft an die Holding ( Verwaltungs- oder Management-Holding). Unser Exposee zur Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften können Sie hier downloaden.
Holdingstandort Dänemark
Besteuerung vereinnahmter
Beteiligungserträge der Holding
Schachtelprivileg: Steuerfreistellung für
Gewinnausschüttungen inländischer und ausländischer
Kapitalgesellschaften an eine dänische Holding, bzw. Mutter-Kapitalgesellschaft.
Voraussetzungen:
-Die Dividenden erhaltende
Kapitalgesellschaft hält mindestens 20% der Anteile an der
ausschüttenden Gesellschaft
-Die Mindesthaltedauer beträgt 12 Monate
Es wird keine ausreichende Vorbelastung
der Dividende im Ausland vorausgesetzt.
Besteuerung der Ausschüttung aus der
Holdinggesellschaft
Ausschüttung an Inländer:
Quellensteuerbelastung von 19,8%. Keine Quellensteuer
wird bei Ausschüttung an eine inländische Muttergesellschaft
erhoben, die eine Beteiligung von mindestens 20% gehalten
hat.
Ausschüttung an Ausländer: Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, also keine Quellensteuer innerhalb der EU. Dividenden an Mütter in Länder ohne DBA mit Dänemark unterliegen der vollen (nicht rückforderbaren) Quellensteuer von 28%. Im DBA-Fall reduziert sich die Quellensteuer auf 20% bis 0%, je nach DBA.
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