Steuergestaltung mittels Zwischenholding: Holding in der Schweiz

Eine ausländische Holding dient der möglichst steuerfreien Durchschleusung der Dividenden der Basisgesellschaft an den Anteilseigner (Dividendenrouting), ergänzend der Verlagerung von Teileinkünften aus der Basisgesellschaft an die Holding ( Verwaltungs- oder Management-Holding). Unser Exposee zur Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften können Sie hier downloaden.

Holding in der Schweiz

Eine Schweizer Holding wird nicht besteuert, sofern die beteiligten Gesellschaften im Sitzstaat der heimischen Besteuerung unterliegen und aktive geschäftliche Tätigkeiten entfalten. Beispiel: Die Schweizer Holding hält 20% Anteile an einer deutschen GmbH. Die deutsche GmbH wird mit Ertrags-und Gewerbesteuer in Deutschland belastet. 20% des Gewinns nach Besteuerung in Deutschland (Dividende) werden steuerfrei in der deutschen Holding vereinnahmt. Allerdings kann der Holdingstandort Schweiz nachteilig sein, sofern die Schweizer Quellensteuer von 35% bei Weiterausschüttung greift. Dieses ist der Fall, wenn kein DBA-Sachverhalt besteht oder bei inländischer Ausschüttung. Vgl. aber/ergänzend:

-Aufhebung der Quellensteuern auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Kapitalgesellschaften im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Schweiz.

 Kurzeinführung Holding

Mittels einer ausländischen Holding lassen sich inländische Dividenden (Gewinne nach Besteuerung) möglichst steuerfrei- oder zumindest steueroptimiert-vereinnahmen. Die wichtigsten Holdingstandorte sind Zypern,Schweiz,Spanien und Dänemark. Entscheidend sind bei der Standortwahl u.a. die Abschirmwirkung eines bestehenden DBAs (zwischen Holdingstandort und Tochtergesellschaft/en) und/oder die Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie sowie etwaige Quellensteuern bei Weiterausschüttung der Dividenden an eine natürliche und/oder juristische Person im in-und Ausland.

 

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