Gründung einer Investmentgesellschaft/ Kapitalanlagegesellschaft im EWR,Schweiz, USA und Offshore.
Gründung einer Investmentgesellschaft/ Kapitalanlagegesellschaft im EWR,Schweiz, USA und Offshore.


Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Investmentgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften- Vermögensverwaltungsgesellschaften) im EWR (z.B. Deutschland, Liechtenstein oder Zypern) und "Offshore" (BVI,Belize,Panama). Die Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich, ebenso das minimale Anfangskapital. Bei Gesellschaften außerhalb des EWR ist zu beachten, dass im Kontext von Kapitalanlagegesellschaften das Recht des Sitzstaates und das Recht des Anbieterstaates greift. Die Gebühren richten sich nach dem Sitzstaat und Dienstleistungen.
Gründung von fondsgesellschaften/ Investmentgesellschaften/Kapitalanlagegesellschaften international
Unsere Kanzlei
gründet für Mandanten Investment-Gesellschaften und/oder
Vermögensverwaltungs-/ Kapitalanlagegesellschaften im EWR (Deutschland,Liechtenstein,Zypern),
Schweiz und Offshore. Im Offshore Bereich: Cayman Islands (B-Bank-Lizenz),
Panama oder
LICENSE
The
International Brokerage & Clearing House License introduced
in 2007 allows for the license holder to engage in
activities such as:
Stock
Brokerage
Securities
Brokerage
Financial
Advisory
Asset
Management
Fund
Management
Custody
Services
Transaction Clearing
Payment
Processing
Currency
Trading (FOREX)
Issuance
of Securities
Underwriting of Securities
In order to apply for a license the applicant must first
establish an International Business Company (IBC) in
Fee Schedule:
|
Company registration including first annual fees Second Year resident agent and registered office License Application Fee (one time charge) Brokerage & Clearing House Annual License Fee |
EUR
1.950
EUR
6.500 |
ABOUT THE
JURISDICTION
The license described on this website is issued by the
Offshore Finance Authority of Anjouan, Union of the
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Capital: |
|
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Official Language:
|
French |
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Government: |
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From
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1975 |
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1975 |
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UN member since:
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1975 |
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Area: |
2,170 km2
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|
Population: |
670,000 |
|
Currency: |
Comorian
Franc (KMF) |
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Time Zone:
|
UTC +3
|
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Calling Code:
|
+269 |
|
Internet TLD:
|
.KM |
LEGISLATION
The
government of Anjouan passed several new laws in 2005 in
order to create a modern and attractive legal framework for
international business as well as to ensure that the
jurisdiction is in compliance with international regulations
and recommendations relating to anti money laundering and
anti terrorist funding measures. The mission of the Offshore
Finance Authority is to maintain a business friendly
environment with light regulation while respecting
international conventions and standards. The following laws
were adopted in 2005:
Investmentgesellschaft Zypern
Zypern bietet aus
steuerlicher Sicht hervorragende Bedingungen für
Investmentfonds („International Collective Investment
Scheme“, nach zyprischen Sprachgebrauch) an, ohne den „Makel“
eines Offshore-Landes zu haben. Zwar unterliegen
Investmentfonds der üblichen Körperschaftssteuer i.H.v. 10
%, die meisten Einkunftsarten der Gesellschaft sind jedoch
nicht steuerpflichtig. Im Prinzip sind lediglich die in
eigenem Namen erwirtschafteten Zinserträge der
Fondgesellschaft steuerpflichtig.
Zur Auflage eines
Investmentfonds bedarf es einer Internationalen Gesellschaft
mit variablem Kapital. Hierbei handelt es sich im Prinzip um
eine übliche Gesellschaft, mit dem Unterschied, dass ihr
Kapital variabel ist. Das Gründungskapital muss in der Regel
mindestens € 100.000 betragen, abweichende Regelungen können
in Absprache mit der Zentralbank in Anwendung kommen. Die
Gesellschaft muss mindestens zwei Direktoren haben. Der
Gesellschaftsvertrag muss Investitionsvorschriften für die
Gesellschaft enthalten (ähnlich den gesetzlichen Prospekten
von aufgelegten Fonds in Deutschland, nur einfacher) und
muss von der Zentralbank genehmigt sein.
Um die Geschäfte
als Fondgesellschaft aufnehmen zu können, bedarf es einer
Zulassung der Zentralbank, die mittels eines den
Kapitalmärkten entsprechenden Antragsprozederes erlangt wird,
zu dem umfangreiche, kapitalmarktübliche Fragebögen
bezüglich der Gesellschafter und der Direktoren, sowie
Referenzen gehören.
Um eine Lizenz zu
erhalten muss u.a. nachgewiesen sein, dass es sich bei den
Direktoren, Fondmanagern und gegebenenfalls Treuhändern um
kompetente, erfahrene und vertrauenswürdige Personen handelt.
Die
Fondgesellschaft ernennt einen Fondverwalter, in der Regel
eine Bank, der die Barvermögen der Gesellschaft entsprechend
der Anweisungen des Fondmanagers und entsprechend der
Vorgaben der Anlagerichtlinien verwaltet. Es ist somit nicht
möglich, eingesammelte Investitionsgelder nach Gutdünken zu
verwenden.
Die Gesellschaft
kann der Öffentlichkeit gegenüber durch Treuhänder auftreten.
Die eigentlich wirtschaftlich Berechtigten müssen jedoch dem
Handelsregister, der Zentralbank und der verwaltenden Bank
gegenüber dokumentiert sein.
Die
Fondgesellschaft muss, aus zyprischer Sicht, in Zypern nicht
über einen voll eingerichteten Geschäftssitz verfügen.
Allerdings bietet es sich unserer Erfahrung nach an, über
einen ordentlich eingerichteten Geschäftssitz zu verfügen,
ob in Zypern oder anderswo, da interessierte Investoren zu
ihrer Information etc. häufig anrufen werden.
Online Banking und
Debit-Cards werden selbstverständlich zur Verfügung stehen.
Zypern bietet sehr
gute Rahmenbedingungen für Investmentfonds, legt jedoch Wert
auf eine professionelle Aufstellung der Fondgesellschaften
und der von ihnen aufgelegten Fonds. Das Einsammeln von
Investorengeldern und Investieren „aus der Schatulle heraus“,
also mehr oder weniger ohne die Beachtung von Auflagen, wie
es in einigen Offshore-Ländern möglich sein kann, ist in
Zypern nicht möglich.
Gerade wegen der
jüngsten Misere von Investmentfonds in Deutschland,
besonders Immobilieninvestmentfonds, können wir die
Etablierung einer Fondgesellschaft in Offshore-Ländern nicht
empfehlen.