Firmengründung Irland:

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in Irland, einschliesslich aller erforderlichen Dienstleistungen (Firmengründung Irland,Apostille,beglaubigte Übersetzungen,virtuell Office bis Büro, Treuhand-Dienste,Buchhaltung, USt-Voranmeldung und Jahresabschluss). Vorteile einer Firmengründung Irland können sein: Geringe Ertragssteuer (12,5%), EU-Gesellschaft und gutes DBA-Netzwerk. Allerdings gestalten sich- sofern erforderlich- Treuhand-Dienste schwierig bis unmöglich. In diesem Kontext sollte der Mandant auf Bulgarien oder Zypern ausweichen.

Firmengründung Irland

Dienstleistungen Firmengründung Irland

Wir- bzw die Netzwerkpartner im LowTax-Network- gründen für Mandanten Kapitalgesellschaften in Irland. Irland ist Mitglied der europäischen Union, mithin Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder EU-Fusionsrichtlinie. Die Körperschaftssteuer beträgt 12,5%. Unter Anwendung des Deutschen Steuerrechts entfaltet § 8 AStG (Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung) keine Wirkung, da EU-Rechtswidrig. Allerdings kann das Deutsche Finanzamt eine Ansässigkeitsbescheinigung verlangen. Irland unterhält mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), mithin "Abschirmwirkung" eines Doppelbesteuerungsabkommens. Als reines Steuermodell ist Irland i.d.R. nicht geeignet, da Treuhand-Verhältnisse nicht erlaubt sind und die Regelung über einen "Bond" eine eher unbefriedigende Lösung ist. Mandanten in diesem Kontext sollten auf Zypern,Bulgarien oder in einen Offshore-Staat ausweichen. Ist allerdings eine reale Betriebsstättenansiedlung geplant (ordentlicher Geschäftssitz im Sinne,ein in Irland Ansässiger im Sinne übernimmt die geschäftliche Oberleitung oder Produktionsstätte,Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder Bauausführung länger als 12 Monate Dauer), so bietet Irland dem Unternehmer viele Vorteile.


Damit eine internationale Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird!

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Allgemeines zu Irland

-Staatsform: parlamentarische Republik
-Offizielle Bezeichung: Irland
-Fläche:70.285 km²
-Bevölkerung: 3,56 Mio.
-Hauptstadt / Regierungssitz:Dublin
-Währung: Euro, irisches Pfund, Ir

Gesellschaftsform

GmbH = ltd. = Private Company Limited, By shares (oder irische Bezeichnung: teo. = teoranta)

Gründungsvoraussetzungen

Gründerzahl:mind. 2 Personen;  Ausnahme: “Single-member Private Ltd. Company”, vergleichbar der Einmann-GmbH. Gründung durch Ausländer: zulässig (nur mit Genehmigung des Schatzamtes)

Gründungskapital

Mindestkapital:1 Penny (=0,01 Ir Pfund). Aufgeteilt in zwei Anteile zu je einem halben Penny

Gesellschaftsvertrag

  • Form: gedruckt mit Datum; Unterschriften müssen von einem anwesenden Zeugen “beglaubigt” werden; ein Notar ist nicht vorgeschrieben.

  • Inhalt: Zwei selbstständige Dokumente:

  • a) Memorandum of Association: Firma, mit ltd. Oder teo.;Gegenstand ; Haftung der Gesellschafter; Nominal-kapital und Anteilsstückelung

    Gründungsvereinbarung

    b) Articles of Association:

    Regelung des Innenverhältnisses von Gesellschaftern und Geschäftsführer (fakultativ ansonsten erfolgt Regelung ge. Gesetzesanhang/ Table A);

    Ausgabe der Geschäftsanteile; Durchführung der Versammlungen; Ernennung und Vollmachten der Leitung; Gewinnverteilung und Buchführung

Gründungsablauf:

  • 1. Erstellen eines “Memorandum of Association” (Einreichung obligatorisch)

  • 2. Erstellen der “Articles of Association” (Einreichung fakultativ, jedoch ratsam)

  • 3. Einreichung der “Declaration of Compliance”, einer Erklärung, daß den gesetzlichen Gründungsvorschriften Rechnung getragen wurde

  • 4. Umfassende Angaben wie Name, Adresse, Beruf und Staatsangehörigkeit (bei Nicht-Iren) der ersten Directors und Secretaries

  • 5. Ständige Anschrift der Gesellschaft

  • 6. Entrichtung der Kosten und Gebühren

  • 7. Vorlage der Unterlagen (1-6) beim Companies Registration Office in Lower Castle Yard; Dublin Castle, D 2

  • 8. Rückerhalt der Unterlagen nach ca. 4 Wochen mit einer Gründungsurkunde (dem “Certificate of Incorporation”) und einer Handelsregisternummer

Gesellschaftsstruktur

  • Hauptversammlung:mind. Einmal jährlich mit mind. Zwei Directors
  • Geschäftsführer:mind. 1 Person
  • Vertretung: theoretisch nur Gesamtvertretung durch die Directors - in realitas jjedoch Delegation der Aufgaben auf Executive Directors
  • Aufsichtsrat:existiert nicht
  • Secretary:außenstehende Person, die die auferlegten Formvorschriften überwacht; kann auch zur Geschäftsführung gehören
  • Rechnungsprüfer:erstellt Berichte über Geschäftsbücher, die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungen

Publizität und Rechnungslegung

  • Einreichen der Übersicht zugeteilter Anteile und Sacheinlagen beim Handelsregister
  • Jahresbericht und –bilanz sowie Prüfungsbericht der Ddirectors nebst Beschlüssen und Vereinbarungen der Hauptversammlung sind beim Handelsregister einzureichen

 

 

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