Firmengründung Liechtenstein

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in Liechtenstein (Liechtensteiner AG, Stiftung und Trust). Durch das neue Steuerrecht ist Liechtenstein "Eu-rechtskonform" geworden. Aktive Gesellschaften werden mit nur 12,5% besteuert, keine Besteuerung von reinen Beteiligungserlösen und keine Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen ins Ausland.

Firmengründung Liechtenstein und Rechtsformen

Die Europäische Gesellschaft SE (Societas Europaea)

Die Europäische Gesellschaft SE (Societas Europaea) ist eine neue Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig sind oder tätig werden wollen. Diese neue supranationale Rechtsform ermöglicht Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten die Gründung einer Holdinggesellschaft und damit die Möglichkeit EU-weit als rechtliche Einheit aufzutreten, anstatt wie bisher für jedes Land eine eigene Gesellschaft gründen zu müssen.

AG Liechtenstein

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Firma, deren im Voraus bestimmtes Kapital (Aktienkapital) in Teilsummen (Aktien) zerlegt ist und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet (Art. 261 Abs. 1 PGR). Die Aktionäre sind nur zu den statuarischen Leistungen verpflichtet und haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich (Art. 261 Abs. 2 PGR).

Firmengründung Liechtenstein und GmbH

"Eine oder mehrere Personen, Firmen privat- oder öffentlichrechtliche Verbandspersonen können zu einem beliebigen Zweck mit eigener Firma und einem im Voraus bestimmten Kapital (Stammkapital) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen" (Art. 389 PGR). Die Haftung wird dabei für jeden Teilnehmer auf einen bestimmten Betrag beschränkt, ohne dass die Anteile gleich Aktien behandelt werden, soweit die Statuten nicht eine Ausnahme vorsehen.

Liechtensteiner Anstalt

Die privatrechtliche Anstalt (Establishment, Etablissement) ist ein verselbständigtes Vermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeit nur das Anstaltsvermögen haftet. Die Anstalt kann stiftungs- oder körperschaftsähnlich ausgestattet sein.

Liechtensteiner Stiftung

Unter einer "Stiftung" (Foundation, Fondation, Fondazione) ist ein zur juristischen Person erhobenes Zweckvermögen zu verstehen. Das für einen bestimmten Zweck gewidmete Vermögen wird verselbständigt und erlangt eigene Rechtspersönlichkeit. Dieses verselbständigte Vermögen scheidet aus dem Privatvermögen des Stifters aus und bildet fortan das Vermögen der Verbandperson. Im Gegensatz zur Körperschaft hat eine Stiftung keine Mitglieder, Teilhaber oder Anteilshaber. Der Stifter hat allerdings das Recht, sich aus Anlass der Stiftungerrichtung in den Statuten bestimmte Rechte vorzubehalten. Ausserdem kennt das Stiftungsrecht Begünstigte, also Personen, zu deren Gunsten die Verwirklichung des Stiftungszwecks erfolgt und zu denen auch Stifter zählen kann.

Treuhand-Unternehmen Liechtenstein

Ein Treuunternehmen ist ein auf Grund der Treusatzung (Errichtungsurkunde) von einem oder mehreren Treuhändern (als treuhänderischen Inhabern) unter eigenem Namen oder eigener Firma geführtes bzw. weiter betriebenes, rechtlich verselbständigtes, organisiertes, wirtschaftlichen oder anderen Zwecken dienendes und mit eigenem Vermögen bewidmetes Unternehmen, welches ausdrücklich mit Rechtspersönlichkeit errichtet wird.

Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung

"Die Vereinigung hat den Zweck, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln sowie die Ergebnisse dieser Tätigkeit zu verbessern oder zu steigern; sie hat nicht den Zweck, Gewinn für sich selbst zu erzielen. Ihre Tätigkeit muss im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder stehen und darf nur eine Hilfstätigkeit hierzu bilden" (Art. 3 Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)).

Zweigniederlassung in Liechtenstein

Die Zweigniederlassung ist ein kaufmännisch betriebener Teil eines Hauptunternehmens, welcher in eigenen Räumlichkeiten dauernd eine gleichartige Tätigkeit wie das Hauptunternehmen ausübt und hiebei eine gewisse wirtschaftliche und geschäftliche Selbständigkeit besitzt, sodass sie ohne wesentliche Änderungen als eigenständiger Betrieb geführt werden könnte.

Liechtenstein News

Durch die neuen Steuergesetze, Doppelbesteuerungsabkommen, Vereinbarungen über Auskunftsersuchen in Steuerangelegenheiten und der Zugehörigkeit Liechtensteins zum EWR, ist eine Firmengründung in Liechtenstein für unsere Mandanten extrem interessant geworden. Durch beschriebene Massnahmen ist Liechtenstein "EU-Rechtskonform" geworden. Kapitalgesellschaften werden mit nur 12,5% besteuert, wobei die Effektivbelastung i.d.R. mit ca. 10% angegeben werden kann. Reine Beteiligungserlöse (Holdinggesellschaft) werden nicht mehr besteuert. Es gibt Steuerprivilegien für das Halten von Patenten und Lizenzen. Die Mehrwertsteuer beträgt 7,6%. Die Positivwirkungen der EU-Niederlassungsfreiheit sind anwendbar. Derzeit ist allerdings davon auszugehen, dass die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder EU-Fusionsrichtlinie nicht anwendbar ist. Allerdings greifen die Rechtsnormen für die europäische SE (Societas Europaea). Weiterhin ist derzeit" davon auszugehen, dass Negativwirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG) greifen. Hier bleibt die Entwicklung abzuwarten.

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