Wett-und Glücksspielrecht: Lizenz Gibraltar

Unsere Kanzlei realisiert für Mandanten Wett-und Glücksspiel-Lizenzen auf/in: Malta,England,Isle of Man und Offshore-Staaten, einschliesslich aller erforderlichen Dienstleistungen (Gründung der Gesellschaft,Lizenzantrag bis Genehmigung,Treuhand-Dienste).

Glücksspiel /Wettlizenz Gibraltar

I.d.R. wird zunächst eine Gesellschaft (Limited) auf Gibraltar gegründet. Diese Gesellschaft stellt den Antrag auf Erteilung der entsprechenden Glücksspiel-Lizenz. Für viele unserer Mandanten stellt sich Gibraltar ggf. nicht als optimaler Standort dar, da aufgrund des innerstaatlichen Rechts ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert werden muss (voll eingerichtetes Büro) und die Verwaltung muss überwiegend von Gibraltar aus realisiert werden. Dieses bedeutet i.d.R. das der Mandant- oder ein Beauftragter/Angestellter- seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Gibraltar verlagern muss, um vom Sitzstaat aus die Geschäfte zu tätigen. Weiterhin nachteilig gestaltet sich für viele Mandanten, dass es auf Gibraltar keine exempt Companies mehr gibt, mithin immer 35% Ertragssteuern.  GGF. Vorteilhaft gestaltet sich die Tatsache, dass es auf Gibraltar kein öffentliches Handelsregister gibt. Mithin könnte der Mandant selbst als Direktor der Gesellschaft auftreten, ohne seinen gewöhnlichen Aufenthalt zwingend in den Sitzstaat zu verlegen.

Die Glücksspiel-Steuern betragen auf Gibraltar beim Online-Casino und Sportwetten 1% bis 42,5 Mio GBP Umsatz, minimal jedoch 85.000 GPB pro Jahr, maximal 425.000,00 GBP pro Jahr. Hinzu kommt die Besteuerung der Gesellschaft mit 35% Körperschaftssteuer.

Es ist ein Wirtschaftsprüfer auf Gibraltar zu bestellen, ergänzend muss der Antragssteller nachweisen, dass er eine entsprechend positive Reputation und hinreichende Bonität hat. Die Hürden zur Lizenzierung sind entsprechend hoch, daher werden auch verhältnismäßig wenige Lizenzen neu erteilt.

Sämtliche finanziellen Abwicklungen müssen über eine Bank auf Gibraltar erfolgen.

Gebühren für Firmengründung und Lizenz

-Gründung Gibraltar Limited (Gründung,Registereintrag,Apostille): 1.900,00 ePfund

-Anwaltliche Gebühren für Genehmigungsantrag bis Lizenz: 14.900 ePfund

-Staatliche Gebühren für Lizenz: 2.000 ePfund

Steuern: GAMING TAX

For sports betting operations gaming tax is currently levied as from 1 April 2005 at 1% of the turnover up to £42,500,000 of annual turnover with the gaming tax capped at £425,000 per annum, with a minimum annual tax payable of £85,000. Betting exchanges are currently taxed on the same basis as bookmaking operations. For internet casinos gaming tax is currently levied at 1% of the gaming yield (the drop). The maximum and minimum cap is the same as for sports betting.

Glücksspiel-Lizenz

Das Genehmigungsverfahren, inkl. Lizenz und staatliche Gebühren im ersten Jahr kostet 32.000,00 Euro. Die Lizenz wird für Online-Casino,Wetten und Lotterie ausgestellt. Das Angebot wird auf einem Server auf Costa Rica gehostet. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind die üblichen Unterlagen beizubringen: Beschreibung des Glücksspiels,Glücksspiel-Software,BusinessPlan und Plan G&V für die ersten beiden Jahre. Unsere Anwälte übersetzen in Landessprache gegen Zusatzgebühr von 1.900,00 Euro. Die Aufbereitung der Mandantenunterlagen im Rahmen des Lizenzverfahrens sind in den Gesamtkosten enthalten. Der Vorgang der Lizensierung dauert ca. 3 Wochen und wird durch unsere Kooperations-Kanzlei auf Costa Rica durchgeführt. Die Stellung eines permanenten Treuhand-Direktors oder angestellten Direktors ist nicht möglich (nur auf Belize oder Malta). Es wird in der Gründungsphase ein Nominee-Direktor gestellt (Anwalt Costa Rica) der nachfolgend an den eigentlichen Direktor "übergibt". Allerdings kennt Costa Rica kein öffentliches Handelsregister und keine Abkommen über Auskunftsersuchen in Steuer- oder anderen Rechtsangelegenheiten. Klagen auf Unterlassung greifen also nicht durch, ebenfalls werden die eigentlichen Nutznießer nicht offenbart, außer bei Steuerbetrug nach den gesetzlichen Regelungen Costa Ricas.

Die Jahresgebühr ab dem zweiten Jahr beträgt 4.800 Euro pro Jahr für Verwaltung und staatliche Lizenzgebühren. Diese entrichtet die Costa Rica Gesellschaft direkt an die Anwaltskanzlei auf Costa Rica und der Gamb.Com.