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Firmengründung
Luxemburg
- Steuern, natürliche Personen:
Progressiver Steuersatz, vergleichbar mit der deutschen Einkommenssteuer
- Keine Vermögens-oder
Erbschaftssteuer
- Abgeltungssteuer auf
Zinserträge: 10%
- Holdings zahlen keine
Körperschaftssteuer, keine Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen.
Allerdings keine Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommen, da
Holdinggesellschaften im DBA ausgeschlossen sind.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Ja,
mit vielen Ländern
Weitere Ausführungen demnächst, Seite in
Bearbeitung
Anbieter
Firmengründung Luxemburg :
London Consulting&Trustee Ltd,
Blumenau 44- 22337 Hamburg (Internationale Steuerkanzlei):
Kontaktseite
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