Steuerberater internationales Steuerrecht- Legal Tax Consulting-Firmengründung Ausland
Steuerberater internationales Steuerrecht- Legal Tax Consulting-Firmengründung Ausland


Mandanten aus Dänemark haben sich im Kontext einer internationalen Steuergestaltung mit DBA-Missbrauchsklauseln und/oder nationalen Gesetzen zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs zu beschäftigen. Unsere Steuerberatung im Kontext der internationalen Steuergestaltung umfasst die ínternationale Strukturierung von Unternehmensaktivitäten zur Steueroptimierung für Mandanten aus Dänemark.
Unsere Kanzlei betreut Mandanten aus Dänemark im Kontext der internationalen Steuerplanung auf der Ebene der juristischen und natürlichen Person:
-Gründung von Unternehmen im Ausland zur Steuersenkung, Senkung von Lohnstück-und/oder Produktionskosten
-Gründung von Holdinggesellschaften (Zwischenholding, EU-Holding,Dividendenrouting)
-Steuerplanung im Kontext der verbundenen Unternehmen, Mutter-Tochter-Gesellschaften
-Verlagerung von Einkünften/Vermögen in Niedrigsteuerländer
-DBA-Recht: DBA-Recht Dänemark, Missbrauchsklauseln, Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs
-Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht der natürlichen Person
Die Steuerplanung basiert dabei auf die Anwendung des dänischen Steuerrechts (Betriebsstättendefinition, DBA-Recht und/oder DBA-Missbrauchsklauseln, Gesetze und/oder Verordnungen zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs), ergänzend findet EU-Recht entsprechende Anwendung (EU-Niederlassungsfreiheit, Urteile des EuGHs, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie,EU-Fusionsrichtlinie usw.).