Steuerberater internationales Steuerrecht- Legal Tax Consulting-Firmengründung Ausland
Steuerberater internationales Steuerrecht- Legal Tax Consulting-Firmengründung Ausland


Wir betreuen Mandanten aus unterschiedlichen Ländern, zentral Mandanten aus der EU (England,Deutschland,Spanien), der Schweiz und den USA. Dabei kennen die einzelnen Länder unterschiedliche Steuergesetze, auch im Hinblick auf die Thematik Gestaltungsmissbrauch und DBA-Recht.
Deutschland kennt zahlreiche Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs bei Auslandsbeziehungen sowie Gesetze die darauf abzielen, dass Besteuerungsrecht in Deutschland zu definieren, u.a.:
-Gestaltungsmissbrauch gemäß AO (Abgabenordnung)
-Missbrauchsklauseln in den Doppelbesteuerungsabkommen
-Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach §8 AStG
-Rechtsgrundlagen zur Berichtigung von Einkünften (Einkunftskorrekturvorschriften) im Deutschen Steuerrecht
-Funktionsverlagerung nach §1 AStG (Deutsches Außensteuergesetz)
-Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
Es ist daher insbesondere bei Deutschen Mandanten darauf zu achten, dass eine Firmengründung im Ausland nicht als rechtswidrige Zwischengesellschaft eingestuft wird und die Negativwirkungen der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung (§8 AStG) verhindert werden.