| Firmengründung im Monaco, Steueroasen, Offshore-Firmengründung, internationale Steuergestaltung | ||||||
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Natürliche Personen zahlen keine Einkommens- und/oder Vermögenssteuern. Erbschaftssteuer bis maximal 16%. In den Genuss der Steuerfreiheit kommen natürliche Personen unter folgenden Voraussetzungen: -Mindestens 51% des Jahres anwesend, notwendiger Weise nicht an einem Stück -Wohnungen oder Wohneigentum auf eigenem Namen, zur ständigen Nutzung eingerichtete Wohnung -Bestätigung einer Bank, über ein minimales Vermögen von 700.000 Euro Unternehmenssteuern: 33,3% Ertragssteuern. Diese Besteuerung entfällt bei Neuansiedlungen für die ersten beiden Geschäftsjahre. Unternehmen, die von Monaco aus Unternehmen im Ausland verwalten, kontrollieren oder deren Geschäfte führen, zahlen nur 8% Steuern.
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