Steuerberater internationales Steuerrecht- Firmengründung Niederlande- Holland
Steuerberater internationales Steuerrecht- Firmengründung Niederlande- Holland


Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Firmen in den Niederlanden/Holland (niederländische B.V.,Form der AG,Zweigniederlassungen von EU-Gesellschaften,Holding in den Niederlanden), einschliesslich aller notwendigen Dienstleistungen: Firmengründung,Registereintrag,Domizil Niederlande bis Büro (ordentlicher Geschäftssitz),Kontoeröffnung und auf Wunsch Treuhand-Dienste. Unsere Partnerkanzlei in den Niederlanden übernimmt auf Wunsch Buchhaltung,USt-Voranmeldung und Jahresabschluss für Ihre Firma in den Niederlanden. Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit der Gründung von Holdinggesellschaften in den Niederlanden (keine Besteuerung, geringe CFC-Regelungen) und die steuerliche Beratung im Kontext der verbundenen Unternehmen.
Firmengründung
Niederlande-holland: Kurzübersicht
Unsere Dienstleistungen Firmengründung Holland
-Gründung B.V. (GmbH Holland) in den
Niederlanden
-Installation
einer Zweigniederlassung einer EU Gesellschaft in den
Niederlanden (Z.B.
Zweigniederlassung einer UK Ltd)
-Ordentlicher Geschäftssitz im Sinne
-Kontoeröffnung auf die Gesellschaft
-Auf Wunsch: Treuhand-Dienste, z.B. Treuhand-Geschäftsführer
oder angestellter Geschäftsführer
-Steuerliche Beratung im Rahmen der verbundenen Unternehmen
-Buchhaltung, USt-Voranmeldungen, Jahresabschluss und Bilanz
(über Kooperationskanzlei in den Niederlanden), sofern
erforderlich Konzernabschluss
-DBA-Recht, Auseinandersetzungsverfahren
Besloten Vennootschap (BV)
Diese Rechtsform eignet sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, die von einem geschlossenen Kreis von Personen oder Familien geführt werden und keine Mittel auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen brauchen. Die Gesellschaft ist eine selbständige oder juristische Person, die Verträge schließen, klagen und verklagt werden kann. Die Gesellschaftsanteile sind unter der Berücksichtigung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Einschränkungen, übertragbar, können allerdings nicht öffentlich zur Zeichnung ausgeschrieben, bzw. zum Verkauf angeboten werden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe des von ihnen gezeichneten Gesellschaftsanteil beschränkt. Die Besloten Vennootschap ist die Gängigste und von ausländischen Investoren am häufigsten gewählte Rechtsform.
Die Besloten Vennootschap wird von einer oder mehreren Personen durch die notarielle Beurkundung der Gründungsurkunde (akte van oprichting) gegründet. Sie muss durch das Justizministerium genehmigt werden. Dazu ist dort ein Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitserklärung zu stellen. Das Justizministerium prüft die Gründungsurkunde auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und die Bonität der Gründer und zukünftigen Vorstandsmitglieder. Weiterhin ist eine Bankbescheinigung der zukünftigen Geschäftsbank über die Einzahlung des Gesellschaftskapitals von mindestens 18.000 Euro einzureichen.
Danach muss die neu gegründet Gesellschaft in das Handelsregister der örtlichen Handelskammer eingetragen und beim Finanzamt angemeldet werden.
Naamloze Vennootschap (NV)
Diese Rechtsform wird in der Regel von Großunternehmen, aber auch von mittelständischen Unternehmen gewählt, die öffentlich Kapital aufnehmen möchten. Die Naamloze Vennootschap ist eine juristische Person, deren Stammkapital in Aktien aufgeteilt und deren Mitglieder eine oder mehrere dieser frei übertragbaren Aktien besitzen. Die Aktieninhaber sind nur für ihren Anteil des gesamten Gesellschaftskapitals haftbar. Die Gesellschaft wird von einem Vorstand geleitet, der wiederum von einem Aufsichtsrat überwacht wird.
Ähnlich wie bei der Besloten Vennootschap bedarf es zur Gründung einer Unbedenklichkeitserklärung seitens des Justizministeriums, einer notariellen Beurkundung der Gesellschaftsstatuen und der Eintragung ins Handelsregister der örtlichen Handelskammer. Das Stammkapital einer Naamloze Vennootschap beträgt jedoch mindestens 45.000 Euro. Die Gründer müssen mindestens 20 % des Stammkapitals zeichnen. Werden die gesetzten Rahmenbedingungen erfüllt, kann die Gesellschaft an der Börse notieren.