Steuerberater internationales Steuerrecht: Ausflaggen/Auswandern der natürlichen Person
Steuerberater internationales Steuerrecht: Ausflaggen/Auswandern der natürlichen Person


Viele Länder (z.B. Deutschland) besteuern
die natürliche Person sehr hoch. Daher denken steuergeplagte
Gutverdiener darüber nach, in ein Niedrigsteuerland
auszuwandern. Dabei gestalten sich die inländischen
Steuergesetze sehr unterschiedlich. Vom Grundsatz ist davon
auszugehen, dass eine Person der unbeschränkten
Steuerpflicht dort unterliegt, wo sie ihren
gewöhnlichen Aufenthalt hat (mehr als 51% des Jahres
anwesend, notwendiger weise nicht an einem Stück), eine
Wohnung oder Immobilie auf eigenen Namen (eine Unterkunft
bei Verwandten oder Hotel begründet indes keinen Wohnsitz)
und seinen beruflichen oder privaten Interessensschwerpunkt
innehat. Zentral definieren die Doppelbesteuerungsabkommen
den Begriff der unbeschränkten und/oder beschränkten
Steuerpflicht und die heimischen Gesetze (Land der
derzeitigen unbeschränkten Steuerpflicht).
Einführung für Personen, die in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:
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Ausflaggen = Steuern
sparen. Diese Gleichung im täglichen
Sprachgebrauch kann nicht verwundern.
Deutschland zählt zu den Hochsteuerländern,
und es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht
die immensen Kosten aufgelistet werden, die
deutsche Bundesbürger in ihrem Heimatland
haben: Sieht man sich nur die Steuerlast der Unternehmen im Ländervergleilch an, könnte man auf die Idee kommen, Deutschland befinde sich im guten Mittelfeld einer wirtschaftlichen konkurrierenden Ländergruppe:
Auf den ersten Blick ist schon zu erkennen, dass der Abstand zu den USA gigantisch ist, weil dort der Spitzensteuersatz erst ab 297.350 USD. greift. Für einen mobilen Hochverdiener stellt der Vergleich der internationalen Einkommensteuerlasten nur einen begrenzten Nutzen dar. Was zählt, ist der Effektivsteuersatz und der Punkt, an dem die Spitzensteuersätze der Einkommensteuer zu greifen beginnen. Vor die Wahl zwischen zwei gleich gut bezahlten Stellen in Deutschland oder der Schweiz gestellt, kann man beispielsweise einem über die Steuer verärgerten deutschen Angestellten nur raten, das Letztere zu wählen, wenn alle anderen Bedingungen gleich sind. So greift der Spitzensteuersatz in Deutschland in Höhe von 48,5 Prozent ab einem Einkommen von rund 55.000 EUR, wohingegen etwa in Schweizer Karton Basel der kombinierte Spitzensteuersatz von 40,5 Prozent erst ab einem zu versteuernden Einkommen von über 682.800 EUR erhoben wird. Mit der Arbeitskraftmobilität, die innerhalb der EU und seit Anfang 2003 auch für EU-Bürger in der Schweiz zugesichert ist, bietet sich für Angestellte im Top-Management sicherlich eine interessante Alternative. Hier kann die Botschaft nur lauten: Wenn man schon nicht in ein Niedrigsteuerland auswandert, so sollte man seinen Arbeitsplatz dort wählen, wo das Steuersystem den Emigranten freundlich empfängt. Motiv: Verlangen nach Sicherheit
Motiv: Vertraulichkeit
Aufwandsbezogene Motive
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"Einen
Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter
Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er
die Wohnung beibehalten und benutzen wird". (§ 8 AO).
Dazu zählen:
Nach § 9 AO
ist der gewöhnliche Aufenthaltort dort, "wo eine Person
sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, das
sie sich an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur
vorübergehend aufhält. Dabei kommt es nicht auf den
Willen des Steuerpflichtigen, sondern auf den
tatsächlichen Aufenthalt an.
Ein gewöhnlicher Aufenthalt
in Deutschland ist stets gegeben, wenn der Aufenthalt (zeitlich
zusammenhängend, unter Umständen mit kurzen
Unterbrechnungen) sechs Monate erreicht (§9 Abs. 2 AO).
Kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt bei
Grenzgängern nach Deutschland vor!
Dabei wird
grundsätzlich geprüft:
Unterschieden wird dabei zwischen persönlichen und
wirtschaftlichen Beziehungen: