Keine Erbschaftssteuer in Österreich - Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gekündigt!
Was geschieht
allerding mit den Erbfällen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Juli
2008?
Diese Frage ist noch nicht geklärt. Möglicherweise werden sich beide
Staaten, auf die Anwendung des gekündigten Abkommens bis zum 31. Juli
2008 einigen.
Aus der Sicht des deutschen Finanzminsters musste das Abkommen gekündigt werden. Da eine Anwendung nach Wegfall der österreichischen Erbschaftsteuer einen Anreiz für vermögende Deutsche schaffen würde, die deutsche Erbschaftbesteuerung für bestimmtes Nachlassvermögen und auch für ihre deutschen Erben zu vermeiden.
Das aus dem Jahre 1954 stammende Abkommein ist das einzige deutsche Doppelbesteuerungsabkommen für den Bereich der Erbschaftsteuer, welches statt der Steueranrechnung die Freistellungsmethode verwendet (d.h. nur jeweils einem Staat ein ausschließliches Besteuerungsrecht zuweist) und die nach deutschem Erbschaftsteuerrecht vorgesehene Anknüpfung der Besteuerung an die Erben ausschließt.
Das allgemeine Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich bleibt von der Kündigung unberührt.






