Firmengründung Offshore (Steueroasen)

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in sogenannten Nullsteueroasen (BVI,Belize,Cayman Islands,Seychellen,Panama,Nevis usw.), inkl. aller erforderlichen Dienstleistungen: Firmengründung Offshore,Registereintrag, Registered Office bis Büro, exempt.Status,Nominee-Direktor oder ständig präsenter Treuhand-Direktor,Inhaberaktien (sofern erlaubt),Kontoeröffnung Offshore. Über die Linkleiste rechts gelangen Sie zu den wichtigsten Nullsteuerosen. Lesen Sie zum Thema bitte: "Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung von Gesellschaften in „Nullsteueroasen“ bzw. in Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern".

Firmengründung Offshore: Firmengründung in sogenannten Drittstaaten - Nullsteueroasen

Viele Steueroasen-Länder kennen den Status der exempt Company, d.h. ausländische Einkünfte werden von der Besteuerung ausgenommen. Inländische Einkünfte (Oneshore Companies) werden hingegen besteuert. Gesellschaften auf den Cayman Islands bleiben grundsätzlich steuerfrei, unabhängig davon ob Offshore- oder Oneshore-Companies.

Firmengründung Offshore und Dienstleistungen unserer Kanzlei

-Gründung der Gesellschaft, Eintrag ins Register, Registerunterlagen, Apostille

-Registered Office und Headoffice

-Kontoeröffnung auf die Gesellschaft im jeweiligen Sitzstaat, ergänzend EU-Konto auf Zypern

-Stellung Treuhand-Direktor und/oder Treuhand-Shareholder

-Ausgestaltung mit Inhaberaktien, sofern Inhaberaktien im Sitzstaat erlaubt sind

Welcher Offshore-Staat ist der Richtige?

Zunächst müsste geprüft werden, ob eine Offshore-Gesellschaft (Definition hier: Kein DBA-Sachverhalt,Null-Steueroase) überhaupt die richtige Rechtsform für den Mandanten ist. In den überwiegenden Fällen muss diese Frage in der steuerlichen Praxis mit NEIN beantwortet werden. Mithin sind EU-Gesellschaften (Zypern,Bulgarien,Madeira usw..) oder Gesellschaften mit DBA-Sachverhalt (z.B. die Schweiz) wesentlich besser geeignet. Sollte man allerdings zu dem Schluss kommen, dass eine Offshore-Gesellschaft in Frage kommt,so spielen bei der Auswahl des Standortes verschiedene Erwägungen eine Rolle:

  • Werden Exempt Companies angeboten, also Gesellschaften die nur außerhalb des Sitzstaates Geschäfte tätigen und daher gänzlich steuerfrei sind?

  • Gesamt steuerliche Situation: Einkommens-,Körperschaft-,Veräußerungsgewinn-,Quellen-,Schenkungs-oder Erbschaftssteuer für Personen und Gesellschaften?

  • Wie gut ist das Bankgeheimnis,ist dieses in der Verfassung verankert?

  • Gibt es Rechtshilfeabkommen, Abkommen über einen Informationsaustausch in steuerlichen Fragen? (So kommt für US Bürger oder US Firmen z.B. nur Nevis in Frage)

  • Sind Inhaberaktien erlaubt, sofern für den Mandanten Inhaberaktien gewollt sind?

  • Gibt es ein öffentlich zugängliches Handelsregister?

  • Bei realer Betriebsverlagerung/Einwanderung: Wie sind die Bedingungen für Ausländer (Voraussetzungen,Visa usw..), gibt es Mindestlöhne,Sozialversicherungen, wie hoch sind die Lohnstückkosten,gibt es für Neuansiedlungen Subventionen usw?

 

Was ? Wer es bietet
Extrem gutes Bankgeheimnis Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Singapur,Nevis,BVI
Für Holdinggesellschaften geeignet Cayman Islands,HongKong,Isle of Man,Vanuatu,VAE
Nullsteueroase Exmp.Status Belize,Cook Islands,Grenada,Mauritius,Seychellen,BVI,VAE
Keine Steuer auf Fremdquelleneinkommen Costa Rica,HongKong,Seychellen,VAE
Keine Steuern auf Veräußerungsgewinne Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu,VAE
Captive Versicherungen Bahamas,BVI,Cayman Islands,Hongkong,Isle of Man,Mauritius
Schiffsregister und Verwaltung Bahamas,BVI,Cayman Islands,Mauritius,Panama,Vanuatu,Singapur, HongKong
Natürliche Personen:  
Keine Einkommensteuer Andorra,Bahamas,Cayman Islands,Vanuatu, VAE
Niedrige Einkommensteuer BVI,Hongkong,Isle of Man, Mauritius
Keine Erbschaftssteuer Andorra,Bahamas,BVI,Cayman Islands,Isle of Man,Mauritius,Panama,Vanuatu, VAE
Inhaberaktien Bahamas,BVI,Cayman Islands,Costa Rica,Hongkong,Mauritius,Panama, Seychellen,Vanuatu

"Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung von Gesellschaften in „Nullsteueroasen“ bzw. in Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern".