Steuerberater internationales Steuerrecht- Legal Tax Consulting-Firmengründung Ausland
Steuerberater internationales Steuerrecht- Legal Tax Consulting-Firmengründung Ausland


Bei der Gründung einer Auslandsgesellschaft/Internationale Steuergestaltung ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Mandant von versierten Spezialisten (Steuerberater für internationales Steuerrecht bzw. vergleichbare Qualifikationen) beraten wird..
Wir
sind eine englische
Steuerkanzlei und betreuen internationale Mandanten (natürliche
und juristische Personen,KMU und Konzernebene) in der
optimalen steuerlichen Gestaltung beim Ausflaggen der
natürlichen Person,Betriebsstättenansiedlung im Ausland und
Gründung von Holdinggesellschaften, unter Beachtung der
nationalen Steuergesetze. Zwar haben wir unseren Hauptsitz
in England, aber Partner (Honorar-Steuerberater -und/oder
Rechtsanwälte mit Zusatzqualifikationen LL.M./Tax) in vielen
anderen Ländern sowie Kooperationskanzleien im Rahmen der
Gründung von ausländischen Gesellschaften. Damit wird im
Kontext der Beratung sichergestellt, dass Spezialisten im
Steuerrecht des Ansässigkeitsstaates des Mandanten eine
optimale Beratung durchführen können und das die
entsprechenden Kooperationskanzleien in den jeweiligen
Ländern die Gesellschaftsgründungen durchführen.
Weitere Interessensschwerpunkte
der ETC sind Gründungen von
Finanzdienstleistungsgesellschaften und Banken,
Glückspiel-Lizenzen international und das Ausflaggen der
natürlichen Person.