Firmengründung Schweiz

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in der Schweiz (Schweizer GmbH, AG, Zweigniederlassung UK Ltd.), einschliesslich aller Dienstleistungen: Gründung der Schweizer Kapitalgesellschaft, Eintrag ins Handelsregister, ordentlicher Geschäftssitz in der Schweiz, Treuhand-Dienste. Gründung der Schweizer Firma als aktive Gesellschaft, Domizilgesellschaft oder Holding. Steuerliche Beratung, legale Gestaltungsstrategien, auch im Kontext der verbundenen Unternehmen.

Firmengründung Schweiz und Holding in der Schweiz

Holding in der Schweiz

Das Holdingprivileg kann nur von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften beantragt werden, die im wesentlichen In-oder ausländische Beteiligungen halten und keiner wesentlichen operativen Geschäftstätigkeit in der Schweiz nachgehen. Holdinggesellschaften sind zunächst von der Kantonssteuer, nicht aber von der Bundessteuer (8,5%), befreit. Jedoch kommt ein Beteiligungsabzug zum tragen, welcher einer Steuerbefreiung gleich kommt, sofern der Nettoertrag aus den Beteiligungen mit dem Reingewinn übereinstimmt. Auch für Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen kann der Beteiligungsabzug beansprucht werden.

Alle kantonalen Steuergesetze sehen eine vollständige Steuerbefreiung der Holdinggesellschaften vor, sofern die Beteiligungsquote bzw. die Beteiligungsertragsquote mindestens 2/3 der gesamten Aktiven oder Erträge ausmacht. Sowohl der Bund wie auch alle Kantone besteuern allerdings die Erträge aus der Schweiz bzw. im betreffenden Kanton gelegenen Grundstücken zum ordentlichen Tarif.

 

Holding Schweiz: Verbundene Unternehmen und Quellensteuer

Dividendenausschüttungen aus der Holding werden wie folgt besteuert:

Juristische Personen außerhalb der Schweiz, kein DBA-Sachverhalt und nicht EU: Volle Schweizer Quellensteuer, also 35% -Juristische Person außerhalb der EU, aber DBA-Sachverhalt mit der Schweiz: Quellensteuer gemäss Doppelbesteuerungsabkommen, i.d.R 5%-10%.

Juristische Person außerhalb der Schweiz, EU und DBA-Sachverhalt: Sofern die Mindestbeteiligungsquote 25% beträgt und die Beteiligung erkennbar auf mindestens ein Jahr ausgelegt ist, erfolgt keine Quellenbesteuerung (die Schweiz hat sich quasi der EU Mutter-Tochter-Richtlinie unterworfen).

Juristische Person außerhalb der Schweiz, EU, aber Nicht-DBA-Sachverhalt: Sofern die Mindestbeteiligungsquote 25% beträgt und die Beteiligung zwei Jahre gehalten wurde, erfolgt keine Quellenbesteuerung (die Schweiz hat sich quasi der EU Mutter-Tochter-Richtlinie unterworfen, im Nicht-DBA-Sachverhalt allerdings mit beschriebenen Auflagen verbunden).

Oben beschriebene Reduktionen der Quellensteuer greifen allerdings nur, sofern die beteiligte Gesellschaft im Sitzstaat der normalen Besteuerung unterliegt und am Wirtschaftsverkehr teilnimmt.

Natürliche Personen außerhalb der Schweiz: Nur ein vorhandenes Doppelbesteuerungsabkommen kann die volle Schweizer Quellensteuer in Höhe von 35% gemäß DBA reduzieren. Quellensteuer dann gemäß jeweiligem DBA, i.d.R. 15%.

 

Holding Schweiz und Besteuerung aktiver Einnahmen

 

Aktive Einnahmen der Holdinggesellschaft (aus Holdingaufgaben) werden mit 8,5% (Bundessteuer) besteuert, verbunden mit der zusätzlichen Zulässigkeit des Abzuges von Finanzierungskosten.


Schweizer Holding und Dividendenausschüttungen an die Holding

Beispielhaft: Eine Schweizer Holding ist Eigner einer Deutschen Kapitalgesellschaft (Tochter). Die Deutsche Kapitalgesellschaft wird in Deutschland der ordentlichen Besteuerung unterworfen (ca. 30%). Dividenden-Ausschüttungen an die Schweizer Holding: Quellensteuer in Deutschland gemäß DBA Deutschland/Schweiz (5%) und 5% Körperschaftssteuervorbehalt. Keine Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. In der Schweiz allerdings die Möglichkeit der Anrechnung der Deutschen Quellensteuer, sofern die Schweizer Holding überhaupt steuerbaren Ertrag ausweist.

 

Anerkenntnis der Schweizer Holding durch ausländische Steuerbehörden

 

Keine Wirkung der EU Niederlassungsfreiheit, EU-Rechtschutz. Mithin muss eine Schweizer Holding über ausreichend Substanz Escape verfügen, damit die Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft verhindert wird.

 

Kurzeinführung Holding

Mittels einer ausländischen Holding lassen sich inländische Dividenden (Gewinne nach Besteuerung) möglichst steuerfrei- oder zumindest steueroptimiert-vereinnahmen. Die wichtigsten Holdingstandorte sind Zypern,Schweiz,Spanien und Dänemark. Entscheidend sind bei der Standortwahl u.a. die Abschirmwirkung eines bestehenden DBAs (zwischen Holdingstandort und Tochtergesellschaft/en) und/oder die Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie sowie etwaige Quellensteuern bei Weiterausschüttung der Dividenden an eine natürliche und/oder juristische Person im in-und Ausland.

Mehr zum Thema Firmengründung Schweiz-Holding