Firmengründung
Schweiz
Firmengründung Schweiz: Schweizer GmbH, AG, Schweizer Holding
Firmengründung Schweiz: Schweizer GmbH, AG, Schweizer Holding


Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in der Schweiz (Schweizer GmbH, AG, Zweigniederlassung UK Ltd.), einschliesslich aller Dienstleistungen: Gründung der Schweizer Kapitalgesellschaft, Eintrag ins Handelsregister, ordentlicher Geschäftssitz in der Schweiz, Treuhand-Dienste. Gründung der Schweizer Firma als aktive Gesellschaft, Domizilgesellschaft oder Holding. Steuerliche Beratung, legale Gestaltungsstrategien, auch im Kontext der verbundenen Unternehmen.
Das Schweizer Recht erlaubt die Installation einer Zweigniederlassung einer englischen Limited (UK Ltd) in der Schweiz. Vorteile gegenüber einer Schweizer GmbH oder AG können sein:
Wir gründen englische Limiteds (Ltds) mit Zweigniederlassung in der Schweiz für Mandanten aus der Schweiz und nicht in der Schweiz ansässige im Sinne. Ist die Betriebsstätte der englischen Limited einzig in der Schweiz belegen, so erfolgt die Besteuerung in der Schweiz, in England gemäß Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerung. Dennoch müssen in England jährlich der Anual Account und -Return abgeben werden. Das englische Finanzamt fordert eine Ansässigkeitsbescheinigung vom Schweizer Finanzamt, das die Gesellschaft in der Schweiz tätig ist und in der Schweiz besteuert wird.
Optional:
Sofern keine Produktionsstätte, keine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer (nach DBA), definiert sich die steuerliche Betriebsstätte über "Den Ort der geschäftlichen Oberleitung":
ODER
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Dienstleistungen: