Firmengründung Schweiz

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in der Schweiz (Schweizer GmbH, AG, Zweigniederlassung UK Ltd.), einschliesslich aller Dienstleistungen: Gründung der Schweizer Kapitalgesellschaft, Eintrag ins Handelsregister, ordentlicher Geschäftssitz in der Schweiz, Treuhand-Dienste. Gründung der Schweizer Firma als aktive Gesellschaft, Domizilgesellschaft oder Holding. Steuerliche Beratung, legale Gestaltungsstrategien, auch im Kontext der verbundenen Unternehmen.

Firmengründung Schweiz und Unternehmensformen in der Schweiz

Gesellschaftsformen in der Schweiz

 

Die Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz

 

Die in der Schweiz wichtigste Gesellschaftsform ist die Aktiengesellschaft. Die Gründung einer AG ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Obwohl ein Ausländer alle Aktien besitzen kann, muss der Verwaltungsrat mehrheitlich aus Schweizer Bürgern, die in der Schweiz wohnhaft sind, zusammengesetzt sein. Das Gesellschaftskapital muss mindestens CHF 100'000 betragen. 20% des Aktienkapitals, mindestens aber CHF 50'000, müssen einbezahlt sein.

 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)


Seit dem Inkrafttreten des revidierten Gesellschaftsrechtes im Juli 1992 hat die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, im Gegensatz zu früher, wesentlich an Bedeutung gewonnen und stellt heute eine attraktive Variante zur Aktiengesellschaft dar. Das Gesellschaftskapital muss mindestens CHF 20'000 betragen, CHF 10'000 müssen einbezahlt sein. Das Gesellschaftskapital darf aber CHF 2 Mio. nicht überschreiten. Es wird in Anteile aufgeteilt, die mindestens CHF 1'000 oder ein Mehrfaches davon betragen müssen. Der Name, die Nationalität und die Anzahl der jeweils gehaltenen Anteile sind im Handelsregister einzutragen. Das Gesetz sieht keine Beschränkungen für ausländische Anteilseigner vor, es muss jedoch mindestens ein Geschäftsführer in der Schweiz wohnhaft sein.

 

Kollektivgesellschaft

 

Eine weitere gebräuchliche Gesellschaftsform ist die Kollektivgesellschaft, bei der zwei oder mehrere natürliche Personen einen Gesellschaftsvertrag abschliessen und gemeinsam eine Geschäftstätigkeit betreiben. Sie haften alle gesamthaft und ohne Begrenzung. Diese Gesellschaftsform schliesst die Mitwirkung juristischer Personen als Gesellschafter aus.

 

Kommanditgesellschaft

Bei der Kommanditgesellschaft haftet ein Partner (Komplementär) unbegrenzt, während die anderen Partner (Kommanditäre) nur im Ausmasse ihrer Kapitalbeteiligungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Kommanditäre können natürliche aber auch juristische Personen sein, Komplementäre nur natürliche Personen.

 

Andere Gesellschaftsformen

 

Andere Gesellschaftsformen, wie zum Beispiel die einfache Gesellschaft oder die Genossenschaft, sind für Investoren von geringem Interesse und werden hier nicht näher behandelt.

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