Steuerberater internationales Steuerrecht- Firmengründung Spanien- Spanische S.L.- ZEC
Steuerberater internationales Steuerrecht- Firmengründung Spanien- Spanische S.L.- ZEC


Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Firmen in Spanien (spanische S.L. oder Rechtsform der AG, Niederlassungen von EU-Gesellschaften), ergänzend Unternehmensgründung in der Kanarischen Sonderzone (ZEC,geringe Steuern von 5%), einschließlich aller Dienstleistungen: Firmengründung, Registereintrag,Domizil Spanien bis Büro (ordentlicher Geschäftssitz), Kontoeröffnung und auf Wunsch Treuhand-Dienste. Darüber hinaus: Gründung von Holdinggesellschaften in Spanien (keine Besteuerung,Dividendenrouting),steuerliche Beratung im Kontext der verbundenen Unternehmen, spanisches Immobilienrecht.
Firmengründung
Spanien: Kurzübersicht
Besteuerung der juristischen Person (S.L., S.A.): Ca. 30%* Körperschaftssteuer, außer in der Kanarischen Sonderzone. Spanische Holdinggesellschaften bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Bestimmte Geschäftstätigkeiten oder Einnahmen haben steuerliche Privilegien:
*for small businesses: 25 % for profits up to € 120,202.41, any portion of profit exceeding latter amount will be taxed at 30%;-for mutual insurance companies, social welfare organisations, mutual guarantee schemes, credit cooperatives and non-profit-making organisations: 25 %; -for cooperatives: 20 % for the results of their cooperative activities; -for foundations and public associations with special tax arrangements under Law No 49/2002: 10 %; -for undertakings for collective investment in securities: 1 %; -for pension funds: 0 %; -for enterprises extracting hydrocarbons and related activities: 35.0 %.
Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, Spanien unterhält mit vielen Ländern ein DBA, mithin Abschirmwirkung eines DBAs, reduzierte Quellensteuer bei verbundenen Unternehmen bei Vorliegen eines DBAs, die Betriebsstätte definiert sich auf der Grundlage 5 DBA-/OECD_MA.
EU: Ja, mithin Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, Urteile des EuGHs, Anwendung der EU-Fusionsrichtlinie.
Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts, § 7-14 AStG: Nein, keine Anwendung der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung, da Spanien kein Niedrigsteuerland im Sinne 8 AStG ist, mithin Eu-rechtswidrig.
Stammkapital spanische S.L: 3.006 Euro
Unsere Dienstleistungen "Spanien" in der Kurzübersicht
Im Rahmen einer Firmengründung in Spanien beraten Sie unsere zuständigen Netzwerkpartner über Gestaltungsmöglichkeiten, Gesellschaftsformen und Steuern. Die Gründung einer spanischen S.L. kommt in Frage:
Investitionen in den Standort Spanien
Immobilienerwerb in Spanien
Auswandern Spanien
Gründung einer spanischen Holdinggesellschaft (Steuerfreiheit)
Nutzung des liberalen Rechts
D
abei stellen wir
-unsere Netzwerkpartner- folgende Dienstleistungen zur
Verfügung:
Gründung spanische S.L. oder S.A.
Steuerliche Gestaltungen im Rahmen "Steuerminderung", internationale Sachverhalte, verbundene Unternehmen, Holding
Immobilienerwerb über eine spanische S.L.
Repräsentanz oder Niederlassung außerhalb Spanien
Stellung Treuhand-Geschäftsführer und/oder Treuhand-Shareholder
Domizil in Spanien
Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle, Jahresabschluss und Bilanz
Hilfe bei der Immobiliensuche
Gründung Kanaren und kanarische Sonderzone (Zulassung und Lizenzen)
Für spanische Unternehmen: Maßnahmen zur Steuersenkung
Natürliche Personen: Auswandern Spanien,Ansässigkeit,Spanien erhält Besteuerungsrecht