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Firmengründung im Ausland: Die steuerliche Expertise im Rahmen einer Steuergestaltung im Ausland

Im Rahmen dieser Dienstleistung erarbeiten unsere Steuerberater für internationales Steuerrecht eine steuerliche Expertise gemäß Ihren Zielsetzungen, IST-und SOLL-Zustand.

Problemstellungen

Steuerberater in Ihrem Ansässigkeitsstaat, z.B. Deutschland, verfügen i.d.R. nicht über ausreichende Kenntnisse im internationalen Steuerrecht, da dieses weder "Ihr Tagesgeschäft" ist, noch die Ausbildung zum Steuerberater diese Thematik ausreichend beleuchtet. Steuerberatungsgesellschaften die auf internationales Steuerrecht spezialisiert sind (z.B. PriceWCoopers, Rödle&Partner) haben sehr hohe Stunden- oder Tagessätze (ca. 2.800,00 Euro pro Mann/Tag).

Reine "Gründungsgesellschaften/ Unternehmensberatungen" verfügen in aller Regel nicht über Steuerberater und dürfen "eigentlich" auch keine Rechts-und/oder Steuerberatung durchführen.

Gründungskanzleien im Sitzstaat der Auslandsgesellschaft haben häufig nicht die Kenntnisse vom Steuerrecht des Ansässigkeitsstaates unserer Mandanten. Insbesondere lauern im deutschen Steuerrecht zahlreiche Fallen (z.B. deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach 8 AStG), die im ausländischen Steuerrecht (Sitzstaat) gänzlich unbekannt sind.

Ihre Vorteile

Beauftragen Sie uns mit einer steuerlichen Expertise, so erhalten Sie "eine neutrale Bewertung", mithin Machbarkeitsstudie für Ihre Zielsetzungen unter Berücksichtigung der internationalen Steuergesetzgebung. Gern arbeiten wir dabei auf Wunsch mit Ihrem heimischen Steuerberater zusammen.

Ablauf

Wir senden Ihnen einen Mandantenfragebogen, den Sie uns bitte ausgefüllt zurücksenden (per E-Mail oder Fax). I.d.R. sind dann noch offene Fragen zu klären, wobei wir Sie anrufen und/oder mittels Videokonferenz. Bei Interesse senden Sie uns bitte eine E-Mail.

Gebühren

Der minimale Gebührensatz beträgt 450,00 Euro netto für eine steuerliche Expertise. Dieses sind umgerechnet 2 Stunden, gemäß Stundensatz von 225,00 Euro/netto. Nachfolgend wird im Halbstundentakt auf der Basis des Stundensatzes von 225,00 Euro abgerechnet.

Weiterer Ablauf nach Erstellung der steuerlichen Expertise

Nachfolgend können Sie sich an entsprechende Steuerberater/Rechtsanwälte und/oder Firmengründer wenden, um diese mit der Umsetzung Ihres Vorhabens zu beauftragen, analog den Vorgaben unserer steuerlichen Expertise.

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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Partnerseiten:

http://www.firma-ausland.de - http://www.london-consulting.org
http://www.steuermanager.org/ http://www.dubai-start.de -http://www.london-consulting.net  - http://www.etc-lowtax.net http://www.etc-lowtax.net/english/index.html - http://www.london-consulting.org/englisch/index.html