Steuerberatung Internationales Steuerrecht: Die steuerliche Expertise (Gutachten)

Unsere Steuerberatung im Kontext der internationalen Steuergestaltung umfasst die internationale Strukturierung von Unternehmensaktivitäten zur Steueroptimierung für Mandanten aus dem EWR,Schweiz,USA und Russland. Bei einer komplexen steuerlichen Gestaltung ist im Vorfeld der Umsetzung eine Machbarkeitsstudie erforderlich, um die geeignete Gestaltung mit Vor-und Nachteilen zu bestimmen. Mithin muss eine steuerliche Gestaltung einer Nachprüfung in Jedem Falle standhalten und alle Aspekte der unternehmerischen Zielsetzungen berücksichtigen.

Steuerberatung Internationales Steuerrecht -LL.M. (Tax): Die steuerliche Expertise

Das internationale Steuerrecht ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Im Kontext von Steueroptimierungsvorhaben ist es daher häufig erforderlich, dass hochspezialisierte Fachleute im Vorwege einer Realisierung mögliche Lösungswege und deren Vor-und Nachteile aufzeigen. Dieses erfolgt über eine steuerliche Expertise/Gutachten. Heimische Steuerberater können eine solche Expertise i.d.R. nicht umsetzen, da die entsprechende Spezialisierung fehlt. Große internationale Steuerberatungsgesellschaften (z.B. KPMG) sind dem Mandanten häufig zu teuer. Durch die Organisationsform der ETC sind wir in der Lage, entsprechende Gutachten in höchster Qualität und zu bezahlbaren Konditionen umzusetzen. Dabei arbeiten wir sehr gern mit Ihrem heimischen Steuerberater zusammen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gern einige realisierte Gutachten per E-Mail zu, wobei Mandantennamen und/oder Firmierungen natürlich entfremdet wurden.

 

 

-Fachforen/Seminare, bei denen Honorar-Steuerberater /Netzwerkpartner der ETC als Dozenten aufgetreten sind (kleine Auswahl):

Die Kosten richten sich nach dem Aufwand, also der Komplexität der Sachlage. Das Honorar beträgt 225,00 Euro/Std..

Nachdem das Gutachten entsprechende Lösungswege offeriert hat, entscheidet sich der Mandant mit unserer Hilfe für den bestmöglichen Weg. Dabei übernimmt die ETC nicht nur die steuerliche Beratung, sondern auch die Umsetzung der entsprechenden Konstellation, also z.B. die entsprechende Firmengründung im Ausland. Wir realisieren steuerliche Gutachten u.a. für Mandanten aus folgenden Herkunftsländern:

  • EWR allgemein,England,Deutschland,Schweiz ,Österreich.USA,Spanien,Russland 

Möglich wird ein solches Dienstleistungsangebot über die Organisationsform der ETC (Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte), mithin durch die Anbindung von Honorar-Steuerberatern mit entsprechenden Zusatzqualifikationen im internationalen Steuerrecht, die im Auftrag und Zusammenarbeit mit uns entsprechende Gutachten erstellen.