| Firmengründung Tschechien, Steueroasen, Offshore-Firmengründung, internationale Steuergestaltung | ||||||
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Firmengründung Tschechien Übersicht Tschechien:
Verarbeitende Industrie - Investitionsanreize und EignungskriterienDie Tschechische Republik bietet mittels mehrerer Programme sowohl neu gegründeten, als auch bestehenden Unternehmen Investitionsanreize und Förderungen der gewerblichen Tätigkeit. Dieses Dokument beschreibt das System der Investitionsanreize, die den Investoren in Produktionsanlagen von der Regierung geboten werden. Das Nationale System der InvestitionsanreizeDie Regierung der Tschechischen Republik verabschiedete im April 1998 erstmals ein System von Investitionsanreizen für die verarbeitende Industrie. Vom Anfang an war es als ein System entworfen, welches gleiche Bedingungen sowohl für inländische, als auch für ausländische Investoren bildet. Das seit dem 1. Mai 2000 rechtskräftige und im Mai 2004 novellierte Gesetz über Investitionsanreize (Gesetz Nr. 72/2000 Slg.) definiert, vereinfacht und erweitert das ursprüngliche System der Investitionsanreize. Das Gesetz wurde mit der Europäischen Kommission diskutiert und folgt den europäischen Regeln für öffentliche Förderung. Die Im Gesetz über Investitonsanreize aufgelisteten Investitonsanreize
Die Investitionsanreize können einzeln oder als Gruppe gewährt werden und sind so entworfen, dass ihre Auswirkungen einen maximalen Einfluss auf die frühen Phasen des Projekts haben. SteuernachlässeDie Steuernachlässe haben zwei Formen. Wenn ein neues Unternehmen (Rechtsperson) zum Zweck der Realisierung des Investitionsprojektes gegründet wird, kann dieses neue Unternehmen Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erhalten. Falls die Investition im Rahmen eines Erweiterungs- oder Modernisierungsprojektes innerhalb eines bestehenden tschechischen Unternehmens (Rechtsperson) stattfindet, kann das Unternehmen partielle Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erhalten. Die Förderung in Form von Körperschaftsteuernachlässen wird mit der Überschreitung des maximalen möglichen Ausmaßes der öffentlichen Förderung beendet - siehe Abschnitt über die Kompatibilität der Investitionsanreize mit Regeln der Europäischen Union im folgenden Text. Schaffung von Arbeitsplätzen und Subventionen für Schulungen und UmschulungenDer Umfang der Subventionen für die Schaffung von Arbeitsplätzen ist von der Arbeitslosenrate in der Region, in der die Investition vorgenommen wird, abhängig, und bewegt sich zwischen null in Regionen mit einer Arbeitslosenrate unterhalb des Landesdurchschnitts und einem Maximum von 200 000 CZK (ca. 5 300 USD) pro Mitarbeiter in Regionen mit einer Arbeitslosenrate, die mehr als 50 % über dem Landesdurchschnitt liegt. Dies gilt ebenfalls für Subventionen für Schulungen und Umschulungen, die sich zwischen null bis zu einem Maximum von 35 % der gesamten Schulungskosten bewegen. Gründstücke zu einem begünstigten PreisDieser Investitionsanreiz ist auf nationaler Ebene vorhanden und dient zur Sicherstellung von geeigneten Grundstücken, das Grundstück sollte bereits vor der Einreichung des Antrags über Investitionsanreize gewählt sein. Der Investitionsanreiz wird von der Regierung gegenüber Kommunen und/oder privaten Bauträgern in Formen von Fördermitteln für den Ausbau der Infrastruktur der Grundstücke und für die Übertragung von Land im Eigentum des Staates auf Kommunen zu vorteilhaften Preisen geleistet. Resultat dieses Investitionsanreizes war der Aufbau von 80 Gewerbegebieten in den Jahren 1998 bis 2003, in denen sich erschlossene Grundstücke für Investoren befinden. Eignungskriterien für die verarbeitende Industrie
Investitionanreize - übereinstimmung mit EU-DirektivenDie Übereinstimmung der in der
Tschechischen Republik gebotenen Investitionsanreize mit der
EU-Förderlegislative wird durch die Europäische Kommission geprüft. Die
einzelnen Anträge auf Investitionsanreize werden vom Ministerium für
Industrie und Handel ausgewertet, das Ministerium trifft ebenfalls einen
Beschluss über die Höhe der öffentlichen Förderung für jedes Projekt. Die
aktuelle Höhe der Förderung für jedes Projekt wird als ein prozentueller
Anteil des Gesamtwertes der aktuellen Investition berechnet (d.h.
Aufwendungen für Gebäude, Maschinen und Einrichtungen, einschließlich
Aufwendungen für immaterielles Anlagevermögen in Höhe bis zu 25 % der
Aufwendungen für Gebäude, Maschinen und Einrichtungen). Ist die
festgelegte Grenze der öffentlichen Förderung für das Projekt erreicht
worden, werden die Steuerferien beendet und das Unternehmen muss mit der
Entrichtung der Körperschaftsteuer beginnen. Strategische Dienstleistungen und Technologiezentren - Investitionsanreize und EignungskriterienIm Rahmen der Stärkung der Position der Tschechischen Republik als Mittelpunkt für Informatik und Technologien in der Region Mitteleuropa leitete die tschechische Regierung ein neues System der Investitionsanreize ein, welches zur Förderung von Investitionsprojekten in der Dienstleistungsbranche entworfen wurde. Bis Ende Dezember 2005 haben 64 Unternehmen eine Zusage über die Projektförderung erhalten. Auf Grundlage der Regierungsverordnung Nr. 1238 vom 10. Dezember 2003 werden durch das Rahmenprogramm zur Förderung von Technologiezentren und Strategischen Dienstleistungen folgende Investitionsanreize geboten: Förderung der unternehmerischen Tätigkeiten
Förderung von Schulungen und Umschulungen
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| Eignungskriterien | ||
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| Art des Projekts | Technologiezentren Software-Entwicklerzentren Experten und Lösungszentren Zentralen von übernationalen Unternehmen |
Kundendienstleistungs- Zentren High-tech-Reparaturzentren Shared-Service-Zentren (mit Ausnahme von zentralen übernationaler Unternehmen) |
| Mindesthöhe der Investition | 15 Mio. CZK | 30 Mio. CZK |
| Mindestanzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze | 15 | 50 |
| Finanzierung des Projekts aus Eigenmitteln des Empfängers | 7,5 Mio. CZK | 15 Mio. CZK |
| Anbindung an die Produktion (nur für Technologiezentren) | voraussichtliche Realisierung der Resultate des Technologiezentrums in der Produktion | |
Zum Zweck der Förderung der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in von Arbeitslosigkeit am stärksten betroffenen Regionen der Tschechischen Republik wurde am 2. Juni 2004 die neue Regierungsverordnung Nr. 566 erlassen, welche eine finanzielle Förderung von in die verarbeitende Industrie oder spezifische Dienstleistungen investierenden Unternehmern/Unternehmen ermöglicht. Bis Ende Dezember 2005 haben 24 Unternehmen die Zusage über Projektförderung erhalten. Folgende Investitionsanreize werden im Rahmen dieses Programms geboten:
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http://www.firma-ausland.de -
http://www.london-consulting.org
http://www.steuermanager.org/ http://www.dubai-start.de
-http://www.london-consulting.net -
http://www.etc-lowtax.net
http://www.etc-lowtax.net/english/index.html -
http://www.london-consulting.org/englisch/index.html -
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