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Übersicht
Tschechien:
Verarbeitende Industrie - Investitionsanreize
und Eignungskriterien
Die Tschechische Republik bietet mittels mehrerer
Programme sowohl neu gegründeten, als auch bestehenden Unternehmen
Investitionsanreize und Förderungen der gewerblichen Tätigkeit.
Dieses Dokument beschreibt das System der Investitionsanreize, die
den Investoren in Produktionsanlagen von der Regierung geboten
werden.
Das Nationale System der Investitionsanreize
Die Regierung der Tschechischen Republik
verabschiedete im April 1998 erstmals ein System von
Investitionsanreizen für die verarbeitende Industrie. Vom Anfang an
war es als ein System entworfen, welches gleiche Bedingungen sowohl
für inländische, als auch für ausländische Investoren bildet.
Das seit dem 1. Mai 2000
rechtskräftige und im Mai 2004 novellierte Gesetz über
Investitionsanreize (Gesetz Nr. 72/2000 Slg.) definiert, vereinfacht
und erweitert das ursprüngliche System der Investitionsanreize. Das
Gesetz wurde mit der Europäischen Kommission diskutiert und folgt
den europäischen Regeln für öffentliche Förderung.
Die Im Gesetz über
Investitonsanreize aufgelisteten Investitonsanreize
- Steuernachlässe Körperschaftssteuernachlässe
für einen Zeitraum vom bis zu 10 Jahren für neu gegründete
Unternehmen.
- Partielle Körperschaftssteuernachlässe für
einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren für bestehende Unternehmen.
- Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen
Finanzielle Subventionen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
- Förderung von Schulungen und Umschulungen
Finanzielle Subventionen für Schulungen und Umschulungen von
neuen Arbeitnehmern.
- Standorte Übertragung von Grundstücken
und/oder Infrastruktur zu günstigen Preisen.
Die Investitionsanreize können einzeln oder als
Gruppe gewährt werden und sind so entworfen, dass ihre Auswirkungen
einen maximalen Einfluss auf die frühen Phasen des Projekts haben.
Steuernachlässe
Die Steuernachlässe haben zwei Formen. Wenn ein
neues Unternehmen (Rechtsperson) zum Zweck der Realisierung des
Investitionsprojektes gegründet wird, kann dieses neue Unternehmen
Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren
erhalten. Falls die Investition im Rahmen eines Erweiterungs- oder
Modernisierungsprojektes innerhalb eines bestehenden tschechischen
Unternehmens (Rechtsperson) stattfindet, kann das Unternehmen
partielle Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu
10 Jahren erhalten. Die Förderung in Form von
Körperschaftsteuernachlässen wird mit der Überschreitung des
maximalen möglichen Ausmaßes der öffentlichen Förderung beendet -
siehe Abschnitt über die Kompatibilität der Investitionsanreize mit
Regeln der Europäischen Union im folgenden Text.
Schaffung von Arbeitsplätzen und Subventionen
für Schulungen und Umschulungen
Der Umfang der Subventionen für die Schaffung von
Arbeitsplätzen ist von der Arbeitslosenrate in der Region, in der
die Investition vorgenommen wird, abhängig, und bewegt sich zwischen
null in Regionen mit einer Arbeitslosenrate unterhalb des
Landesdurchschnitts und einem Maximum von 200 000 CZK (ca. 5 300
USD) pro Mitarbeiter in Regionen mit einer Arbeitslosenrate, die
mehr als 50 % über dem Landesdurchschnitt liegt. Dies gilt ebenfalls
für Subventionen für Schulungen und Umschulungen, die sich zwischen
null bis zu einem Maximum von 35 % der gesamten Schulungskosten
bewegen.
Gründstücke zu einem begünstigten Preis
Dieser Investitionsanreiz ist auf nationaler
Ebene vorhanden und dient zur Sicherstellung von geeigneten
Grundstücken, das Grundstück sollte bereits vor der Einreichung des
Antrags über Investitionsanreize gewählt sein. Der
Investitionsanreiz wird von der Regierung gegenüber Kommunen
und/oder privaten Bauträgern in Formen von Fördermitteln für den
Ausbau der Infrastruktur der Grundstücke und für die Übertragung von
Land im Eigentum des Staates auf Kommunen zu vorteilhaften Preisen
geleistet. Resultat dieses Investitionsanreizes war der Aufbau von
80 Gewerbegebieten in den Jahren 1998 bis 2003, in denen sich
erschlossene Grundstücke für Investoren befinden.
Eignungskriterien für die verarbeitende
Industrie
- Die Investition muss in den Bereich
verarbeitende Industrie vorgenommen werden und mindestens 50 %
der Fertigungseinrichtungen müssen Maschinenanlagen bilden, die
auf der von der Regierung verabschiedeten Liste der
Hightech-Maschinenanlagen aufgeführt sind.
- Die Investition muss in den Ausbau eines
neuen Werkes oder in die Erweiterung oder Modernisierung
bestehender Produktionsanlagen zum Zweck der Errichtung einer
neuen Produktionsanlage gerichtet sein.
- Der Investor muss mindestens 200 Mio. CZK
(ca. 8 Mio. USD) innerhalb drei Jahren investieren. Diese Grenze
ist auf 150 Mio. CZK (ca. 5,5 Mio. USD) oder 100 Mio. CZK (ca.
3,5 Mio. USD) in Regionen mit hoher Arbeitslosenrate
herabgesetzt.
- Mindestens die Hälfte der Mindestinvestition
muss aus Eigenmitteln des Investors getragen werden.
- Mindestens 40 % der Gesamtinvestition muss
in Maschinenanlagen erfolgen.
- Die geplante Produktion muss alle
tschechischen Umweltanforderungen erfüllen.
Investitionanreize -
übereinstimmung mit EU-Direktiven
Die Übereinstimmung der in der
Tschechischen Republik gebotenen Investitionsanreize mit der
EU-Förderlegislative wird durch die Europäische Kommission geprüft.
Die einzelnen Anträge auf Investitionsanreize werden vom Ministerium
für Industrie und Handel ausgewertet, das Ministerium trifft
ebenfalls einen Beschluss über die Höhe der öffentlichen Förderung
für jedes Projekt. Die aktuelle Höhe der Förderung für jedes Projekt
wird als ein prozentueller Anteil des Gesamtwertes der aktuellen
Investition berechnet (d.h. Aufwendungen für Gebäude, Maschinen und
Einrichtungen, einschließlich Aufwendungen für immaterielles
Anlagevermögen in Höhe bis zu 25 % der Aufwendungen für Gebäude,
Maschinen und Einrichtungen). Ist die festgelegte Grenze der
öffentlichen Förderung für das Projekt erreicht worden, werden die
Steuerferien beendet und das Unternehmen muss mit der Entrichtung
der Körperschaftsteuer beginnen.
Siehe auch die Karte der maximalen Prozentsätze der öffentlichen
Förderung in unterschiedlichen Regionen der Tschechischen Republik,
im Einklang mit EU-Regeln.
Strategische Dienstleistungen und
Technologiezentren - Investitionsanreize und Eignungskriterien
Im Rahmen der Stärkung der Position der
Tschechischen Republik als Mittelpunkt für Informatik und
Technologien in der Region Mitteleuropa leitete die tschechische
Regierung ein neues System der Investitionsanreize ein, welches zur
Förderung von Investitionsprojekten in der Dienstleistungsbranche
entworfen wurde. Bis Ende Dezember 2005 haben 64 Unternehmen eine
Zusage über die Projektförderung erhalten.
Auf Grundlage der Regierungsverordnung Nr. 1238
vom 10. Dezember 2003 werden durch das Rahmenprogramm zur Förderung
von Technologiezentren und Strategischen Dienstleistungen folgende
Investitionsanreize geboten:
Förderung der unternehmerischen Tätigkeiten
- Jährliche Leistung bis zu 50% der zulässigen
Aufwendungen auf unternehmerische Tätigkeiten (Aufwendungen im
Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit können
Lohnkosten oder die Anschaffung von materiellen und
immateriellen Anlagevermögen sein);
- Die Subventionen können über einen Zeitraum
von maximal 10 Jahren geleistet werden, bis zur Obergrenze der
öffentlichen Förderung (dieser Höchstbetrag wird auf Grundlage
von zwei jährlichen Durchschnittslöhnen der Mitarbeiter während
den ersten drei Jahren oder der Aufwendungen auf materielles und
immaterielles Anlagevermögen binnen fünf Jahren ermittelt).
Förderung von Schulungen und Umschulungen
- Subventionen in Höhe bis 35% (30% in Prag)
auf Spezialschulungen und bis 60% (55% in Prag) auf allgemeine
Schulungskosten. Spezialschulungen sind Schulungen, in deren
Rahmen den Mitarbeitern Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt
werden, die lediglich im Rahmen des Projekts des Investors
verwendet werden und nicht einfach in andere Unternehmen
übertragen werden können. Allgemeine Schulungen sind Schulungen,
bei denen den Mitarbeitern Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt
werden, die auch außerhalb des Projekts des Investors verwendet
werden können.
- Die Subventionen können für einen Zeitraum
von maximal 3 Jahren (bzw. 5 Jahren, falls der Investor mehr als
100 neue Arbeitsplätze schafft) geleistet werden. Der
Höchstbetrag der Subvention auf Schulungen und Umschulungen ist
auf 100 000 CZK (bzw. 150 000 CZK, falls der Investor mehr als
100 neue Arbeitsplätze schafft) je Mitarbeiter festgelegt.
Definition der strategischen Dienstleistungen
"Strategische Dienstleistungen" sind ausgewählte
Tätigkeiten der Unternehmen, die charakteristisch sind durch hohen
Mehrwert, hohen Anteil an qualifizierten Arbeitskräften, nahen Bezug
zu Informationstechnologien, deutliche internationale Ausrichtung,
d.h. Kundendienstzentren, einschließlich regionaler Hauptsitze
multinationaler Unternehmen, Softwareentwicklerzentren, Experten-
und Lösungszentren für Informations- und
Telekommunikationstechnologien und Hightech-Reparaturzentren.
Definition der Technologiezentren
Technologiezentren sind Zentren für innovative
Tätigkeiten, mit nahem Bezug zur Produktion. Es wird erwartet, dass
die Resultate der innovativen Tätigkeiten binnen 3 Jahren ab der
Herausgabe des Bescheides über Zusage von Fördermitteln in die
übliche Produktion übergehen. Zu typischen Tätigkeiten eines
Technologiezentrums gehören regelmäßig oder periodisch anfallende
Änderungen an Produkten, Fertigungsstrecken, Produktionsprozesse,
Weiterentwicklung bestehender Dienstleistungen und anderer
Operationen, falls diese Änderungen einen Fortschritt darstellen.
Technologiezentren können keinesfalls Tätigkeiten im Zusammenhang
mit oder für die Rüstungsindustrie ausführen.
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Eignungskriterien |
| Art des
Projekts |
Technologiezentren
Software-Entwicklerzentren
Experten und Lösungszentren
Zentralen von übernationalen Unternehmen |
Kundendienstleistungs- Zentren
High-tech-Reparaturzentren
Shared-Service-Zentren
(mit Ausnahme von zentralen übernationaler Unternehmen) |
| Mindesthöhe der
Investition |
15 Mio. CZK |
30 Mio. CZK |
| Mindestanzahl
der neu geschaffenen Arbeitsplätze |
15 |
50 |
| Finanzierung
des Projekts aus Eigenmitteln des Empfängers |
7,5 Mio. CZK |
15 Mio. CZK |
| Anbindung an
die Produktion (nur für Technologiezentren) |
voraussichtliche Realisierung der Resultate des
Technologiezentrums in der Produktion |
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Programm zur Förderung der
Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in von Arbeitslosigkeit am
Stärksten Betroffenen Regionen - Investitionsanreize und
Eignungskriterien
Zum Zweck der Förderung der Schaffung von neuen
Arbeitsplätzen in von Arbeitslosigkeit am stärksten betroffenen
Regionen der Tschechischen Republik wurde am 2. Juni 2004 die neue
Regierungsverordnung Nr. 566 erlassen, welche eine finanzielle
Förderung von in die verarbeitende Industrie oder spezifische
Dienstleistungen investierenden Unternehmern/Unternehmen ermöglicht.
Bis Ende Dezember 2005 haben 24 Unternehmen die Zusage über
Projektförderung erhalten. Folgende Investitionsanreize werden im
Rahmen dieses Programms geboten:
Finanzielle Förderung der Schaffung von neuen
Arbeitsplätzen
- gewährt bis zu einer Höhe von
200 000 CZK pro neu geschaffenen Arbeitsplatz, bis zu einer Höhe
von 50% der tatsächlich anfallenden förderungsfähigen Kosten
(Bruttolöhne und Bruttogehälter, die in einem zweijährigen
Zeitraum an die arbeitnehmer auf in Rahmen des Projekts neu
geschaffenen Arbeitsplätzen ausgezahlt wurden)
- Finanzielle Förderung von Schulungen und
Umschulungen
- gewährt in einer Höhe von 35% der
tatsächlichen förderungswürdigen Kosten der Schulungen und
Umschulungen von Arbeitnehmern, maximal aber 30 000 CZK pro neu
geschaffenen Arbeitsplatz
Eignungskriterien
- Die Investition muss in neue
Produktion oder in spezifische Dienstleistungen
(Kundendienstzentren und Shared-Service-Zentren) oder in die
Erweiterung der bestehenden Produktion, bzw. Erweiterung
bestehender spezifischer Dienstleistungen gerichtet sein.
- Das Projekt muss in einer Region angesiedelt
werden, in der die durchschnittliche Arbeitslosenrate 14%
überschreitet.
- Der Investor muss mindestens 10 Mio. CZK in
materielles und immaterielles Anlagevermögen investieren (mit
Ausnahme von Leasings).
- Die Hälfte der Mindestinvestition, d.h. 5
Mio. CZK, muss aus Eigenmitteln des Investors getragen werden.
- Mindestens 10 neue Arbeitsplätze müssen
geschaffen werden.
- Alle oben genannten Bedingungen müssen
binnen zwei Jahren erfüllt werden, und zwar ab dem Datum des
Abschlusses des Abkommens über die Förderung des Vorhabens.
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