Firmengründung Dubai - VAE

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in den Vereinigten arabischen Emiraten (Dubai LLC, Freihandelszonen,VAE-Offshore-Gesellschaften),einschließlich aller erforderlichen Dienstleistungen:Firmengründung und notwendige Lizenz, Visaangelegenheiten, ordentlicher Geschäftssitz in den VAE. Vorteile einer Firmengründung in den VAE/Dubai: Keine Ertragssteuern,keine USt, gutes DBA-Netzwerk.

Firmengründung Dubai - VAE: Notwendige Dienstleistungen und Rechtsformen

In den VAE sind für eine Firmengründung erforderlich:

  • Firmengründung und Eintrags ins Handelsregister (Dubai LLC oder Free Trade Zone Company)

  • Jeweilige Lizenz (Erlaubnis,die entsprechende Tätigkeit ausüben zu dürfen)

  • Visa für Geschäftsführung, ergänzend ggf. für Gesellschafter und Mitarbeiter/innen

  • Büro (in den VAE ist ein reines Registered Office/Briefkasten nicht zulässig, Ausnahme bei einer International Company, also einer Offshore-Gesellschaft)

Für die Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft ist kein Stammkapital erforderlich, sonst gemäss Liste unten.

Ein Treuhand-Geschäftsführer kann in den VAE regelmäßig NICHT gestellt werden. In absoluten Ausnahmefällen (hohes Investment) kann eine solche Aufgabe ein Mitglied der Scheichfamilie oder ein örtlicher Anwalt realisieren. Dabei sind die Gebühren entsprechend hoch und richten sich nach Geschäftstätigkeit und Umsatz. Davon abweichend, kann bei einer Offshore-Gesellschaft (darf nur Geschäfte außerhalb der VAE tätigen) ein Treuhand-Geschäftsführer gestellt werden.

 

Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft in den VAE

RAK sowie die anderen Freihandelszonen bieten die Möglichkeit der Installation einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in den VAE. Die Niederlassung ist mithin eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Es entfällt das Stammkapital einer FZE. Die Vorschriften einer FZE sind ansonsten parallel anzuwenden (erforderliche Lizenzen,Büro,Visa).

Limited Liability Company in Dubai (LLC): Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Die LLC muss mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu 100% im ausländischen "Besitz" sein. 51% des Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach "außen"- von VAE-Angehörigen gehalten werden.  Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche Konstellation wird ergänzend z.B. beim deutschen Nutznießer die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden, sofern anwendbar.

Im Rahmen der Gründung einer LLC wird dem Mandanten empfohlen, über die parallele Gründung einer VAE-Offshore-Gesellschaft nachzudenken, die die Assets der LLC hält. Dieses bietet optimalen Investorenschutz.

Für die Domizilierung der LLC ist ein virtuelles Office NICHT erlaubt. Es muss ein eigenes Büro sein. Allerdings wird ein virtuelles Office in Verbindung mit einem angemieteten Büro beim Business_Center akzeptiert.

Möchte der Mandant offiziell beherrschenden Einfluss auf seine VAE-Gesellschaft haben (mehr als 51% der Anteile), so sollte eine Firmengründung in einer VAE-Freihandelszone erwogen werden, vgl. unten.

VAE-Offshore-Gesellschaften (Freihandelszonen, z.B. RAK): Zielsetzung von Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Gewinne nicht zurück an den Mandanten fliessen,sofern der Mandant oder seine Gesellschaft in der EU oder USA belegen ist. Eine VAE Offshore-Gesellschaft (International Business Company) darf keine Geschäfte in den VAE tätigen (Prinzip der exempt Company),allerdings Immobilien in den VAE erwerben. Die Abschirmwirkung eines vorhandenen DBAs entfaltet bei einer Offshore-Gesellschaft i.d.R. keine Wirkung.

Branche oder Repräsentationsbüro: Eine Branche oder ein Repräsentationsbüro ist der günstige Markteinstieg in die VAE. Es entfallen die hohen Kosten für eine Körperschaftsgründung in den VAE (z.B. LLC) , mithin Kosten für einen Sponsor und das Stammkapital. Die Besteuerung liegt bei der Muttergesellschaft, also nicht in den VAE. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten eine Umwegkonstellation, über die Zwischenschaltung einer EU-Auslandsgesellschaft, also z.B. zyprische Limited: Gründung einer zyprischen Limited (EU Gesellschaft) mit einziger steuerrechtlicher Betriebsstätte auf Zypern, mithin 10% Ertragsbesteuerung der weltweiten Einkünfte. Diese zyprische Limited eröffnet dann eine Repräsentanz oder Branche in den VAE/Dubai.

Gesellschaften in der Freihandelszone:

Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone unterscheidet nicht zwischen einer FZE und FZCO. Die dortige juristische Person wird als Limited Liability Company (GmbH) bezeichnet und kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Das Mindeststammkapital beträgt Dhs 500.000,00.

In der Freihandelszone RAK beträgt das Stammkapital 100.000 DHS, in der Freihandelszone Sharjah 150.000 DHS.