Firmengründung Dubai-VAE: Abu Dhabi

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in den Vereinigten arabischen Emiraten (Dubai LLC, Freihandelszonen, VAE-Offshore-Gesellschaften),einschliesslich aller erforderlichen Dienstleistungen. Bei einer Gründung immer erforderlich: Entsprechende Lizenz,Firmengründung, Visa-Paket,Geschäftssitz ("Briefkasten-Gesellschaften" sind nach innerstaatlichem Recht nicht erlaubt). Davon abweichend bei Offshore-Gesellschaften in den VAE Freihandelszonen (Briefkasten-Gesellschaft möglich, kein Stammkapital).

Firmengründung Dubai-VAE: Abu Dhabi

Im Rahmen von Firmengründungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten bieten wir grundsätzlich nachfolgende Dienstleistungen an:

 

  • Beratung in allen Fragen der Firmengründung in den VAE, steuerliche Gestaltung, verbundene Unternehmen
  • Firmengründung Dubai (LLC),Freihandelszonen und Offshore-Gesellschaft
  • Niederlassung, Branche,Repräsentationsbüro in den VAE
  • Lizenzen
  • Sponsor Guarantee
  • Firm Indentification
  • Treuhanddienste
  • Domizilierung Ihrer VAE- Gesellschaft,Büro, qualifizierter Geschäftsbetrieb
  • Büro-,Produktions-und/oder Lagerstätten in Dubai und Freihandelszonen
  • Vermittlung Steuerberatungs- und/oder Rechtsanwaltskanzlei Dubai, deutschsprachig
  • Visa -Angelegenheiten für Geschäftsführer,Gesellschafter und/oder Angestellte der VAE Gesellschaft

 


Damit eine internationale Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird!

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Eine LLC in Abu Dhabi muss ein Mindeststammkapital von 150.000 DHS nachweisen. Mindestens 51% der Gesellschaftsanteile müssen in inländischer Hand sein. Über Treuhand-Verträge/Sponsor-Agreements können diese 51% auch treuhänderisch gehalten werden.

In den VAE sind für eine Firmengründung immer folgende Elemente zu buchen:

  • -Firmengründung

  • -Jeweilige Lizenz (Erlaubnis,die entsprechende Tätigkeit ausüben zu dürfen)

  • -Visa für Geschäftsführung, ergänzend ggf. für Gesellschafter und Mitarbeiter/innen

  • -Büro (in den VAE ist ein reines Registered Office/Briefkasten nicht zulässig, Ausnahme bei einer International Company, also einer Offshore-Gesellschaft)

Für die Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft ist kein Stammkapital erforderlich.

Ein Treuhand-Geschäftsführer kann in den VAE regelmäßig NICHT gestellt werden. In absoluten Ausnahmefällen (hohes Investment) kann eine solche Aufgabe ein Mitglied der Scheichfamilie oder ein örtlicher Anwalt realisieren. Dabei sind die Gebühren entsprechend hoch und richten sich nach Geschäftstätigkeit und Umsatz.