Firmengründung VAE (Abu Dhabi) über Steuerberater für internationales Steuerrecht
Firmengründung VAE (Abu Dhabi) über Steuerberater für internationales Steuerrecht


Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in den Vereinigten arabischen Emiraten (Dubai LLC, Freihandelszonen, VAE-Offshore-Gesellschaften),einschliesslich aller erforderlichen Dienstleistungen. Bei einer Gründung immer erforderlich: Entsprechende Lizenz,Firmengründung, Visa-Paket,Geschäftssitz ("Briefkasten-Gesellschaften" sind nach innerstaatlichem Recht nicht erlaubt). Davon abweichend bei Offshore-Gesellschaften in den VAE Freihandelszonen (Briefkasten-Gesellschaft möglich, kein Stammkapital).
Firmengründung Dubai-VAE: Abu Dhabi
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Im Rahmen von Firmengründungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten bieten wir grundsätzlich nachfolgende Dienstleistungen an:
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Damit eine internationale Steuergestaltung nicht
zur Steuerfalle wird!
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Eine LLC in Abu
Dhabi muss ein Mindeststammkapital von 150.000 DHS
nachweisen. Mindestens 51% der Gesellschaftsanteile müssen
in inländischer Hand sein. Über Treuhand-Verträge/Sponsor-Agreements
können diese 51% auch treuhänderisch gehalten werden.
In den VAE sind für eine Firmengründung immer folgende Elemente zu buchen:
-Firmengründung
-Jeweilige Lizenz (Erlaubnis,die entsprechende Tätigkeit ausüben zu dürfen)
-Visa für Geschäftsführung, ergänzend ggf. für Gesellschafter und Mitarbeiter/innen
-Büro (in den VAE ist ein reines Registered Office/Briefkasten nicht zulässig, Ausnahme bei einer International Company, also einer Offshore-Gesellschaft)
Für die Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft ist kein Stammkapital erforderlich.
Ein Treuhand-Geschäftsführer kann in den VAE regelmäßig NICHT gestellt werden. In absoluten Ausnahmefällen (hohes Investment) kann eine solche Aufgabe ein Mitglied der Scheichfamilie oder ein örtlicher Anwalt realisieren. Dabei sind die Gebühren entsprechend hoch und richten sich nach Geschäftstätigkeit und Umsatz.