Internationale Strukturierung von Unternehmensaktivitäten zur Steueroptimierung- Internationales Steuerrecht

Unten beschreiben wir die Fallgruppen für die Verlagerung von Einkünften und Vermögen in Niedrigsteuerländer. Als internationale Steuerkanzlei beraten wir Mandanten im Kontext der Verlagerung von Einkünften und Vermögen in Niedrigsteuerländer, unter Beachtung der nationalen- und internationalen Steuergesetzgebung. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Verlagerung von Einkünften und Vermögen in Niedrigsteuerländer, Korrektur von Einkünften

1. Verlagerung des Steuerobjekts

Hierzu gehören:

  • Die Verlagerung von ganzen Unternehmen oder Teilen davon ins Ausland

  • die Überführung von Wirtschaftsgütern in den ausländischen Produktionsstandort

  • die Gründung einer Basisgesellschaft im Ausland zur Übertragung von Unternehmensfunktionen auf eine ausländische Basisgesellschaft

2. Verlagerung des Steuersubjektes ins Ausland

Zur Unterfallgruppe gehören:

  • die Verlegung der Geschäftsführung ins Ausland

  • der Wegzug der natürlichen Person ins Ausland

  • die Gründung einer Basisgesellschaft im Ausland zur Übertragung von Unternehmensfunktionen auf eine ausländische Basisgesellschaft

3. Verlagerung von zu versteuernden Gewinnen ins Ausland bzw. Verlagerung von abziehbaren Aufwand ins Inland

Unterfallgruppen sind:

  • die verbilligte Lieferung von Waren und die verbilligte Erbringung von Dienstleistungen an ein Gruppenunternehmen im Ausland

  • der versteuerte Bezug von Waren und Dienstleistungen von einem Gruppenunternehmen im Ausland

  • die unangemessene Fremdkapital-Finanzierung von Tochter-Gesellschaften im Ausland durch ausländische Anteilseigner