Wett-und Glücksspielrecht: Glücksspiel-Lizenzen international

Unsere Kanzlei realisiert für Mandanten Wett-und Glücksspiel-Lizenzen auf/in: Malta,England,Isle of Man und Offshore-Staaten, einschliesslich aller erforderlichen Dienstleistungen (Gründung der Gesellschaft,Lizenzantrag bis Genehmigung,Treuhand-Dienste). Ergänzend beraten wir Mandanten im nationalen-und internationalen Glücksspielrecht und/oder in der steuerlichen Gestaltung. Über unser Exposee erhalten Sie umfangreiche Informationen zum Thema Glücksspiel-Lizenzen.

Dienstleistungen "Glücksspiel-Wettlizenz" international

Mandanten,die Glücksspiele oder Wetten anbieten möchten (in Form des Online-Angebotes und/oder als "Ladengeschäft"), benötigen in aller Regel eine Glücksspiellizenz nach den innerstaatlichen Gesetzen. Grundsätzliche Problemstellung ist, dass in vielen Ländern entweder Online-Glücksspiel verboten oder den staatlichen Organen vorbehalten ist. Ergänzend ist im Glücksspiel-und Wettrecht zu beachten, dass die innerstaatlichen Gesetze des Landes (Betriebsstättenland) und Gesetze "des Anbieterstaates" zu beachten sind. Lösungen ergeben sich u.a. im Rahmen der europäischen Rechtsprechung, mithin Realisierung einer Lizenz in einem EU-Land (Malta,Gibraltar,England). Unter bestimmten Voraussetzungen kann nun das Glücksspielangebot in der gesamten EU beworben werden. Weitere Vorteile einer EU-Lizenz: Seriosität des Angebotes (die EU-Länder kennen entsprechend hohe Auflagen zur Realisierung eines Glücksspielangebotes), steuerlich die Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs, Datensicherheit, Anbindung von Zahlungsprovidern jederzeit möglich. Hingegen sind "Offshore Glücksspiel-Lizenzen" (z.B. Belize,Costa Rica) eher kritisch zu sehen, wenn unsere Kanzlei auch solche Lizenzen auf Mandantenwunsch entsprechend realisiert. I.d.R. ist bei solchen Lizenzen grundsätzlich davon auszugehen, dass sich das entsprechende Glücksspiel- oder Wettangebot nur an Personen des Sitzstaates der Betriebsstätte (also z.B. Belize, Costa Rica) wenden darf. Natürlich kann man auf dem Standpunkt stehen "Wo kein Kläger, da kein Richter", da diese Länder I.d.R. keine Rechtshilfeabkommen mit anderen Ländern unterhalten und somit entsprechende Sanktionen nur schwer durchsetzbar sind. Wir gründen für Mandanten Gesellschaften auf Isle of Man,Malta,Gibraltar,England und in anderen Staaten (z.B. Belize,Antigua and Barbuda,Costa-Rica,Kahnawake),mit Glücksspiel-Lizenz,zentral zur Realisierung eines Online-Glücksspielangebotes (online Casino,online Wetten, Lotterie,Sportwetten,eigenes Angebot oder Reseller).

Dabei bieten wir die gesamte Palette der Dienstleistungen aus einer Hand an:

  • -Beratung in der Wahl des Sitzstaates

  • -Glücksspiel- und Wettrecht

  • -Gründung der Gesellschaft, auf Wunsch inkl. ordentlichen Geschäftssitz, Treuhand-Direktor- und/oder -Shareholder, Kontoeröffnung

  • -Erlaubnisantrag (Business Plan, Plan G&V, AGBs usw) bis zur Erteilung der Lizenz

  • -Steuerliche Beratung (steuerliche Gestaltung, Zwischenholding für das Dividendenrouting)

  • -Vermittlung an Softwareprogrammierer für die Glücksspiel- Wettplattform des Onlineangebotes