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Glücksspiel Lizenz - Wettlizenz- Sportwetten: EU und Offshore

Glücksspiel-Lizenz,Wettlizenz und Online-Casino auf Malta

Lizenzen auf Malta: Online Glücksspiel-Lizenz, Wettlizenz, Sportwetten-Lizenz

Mitte 2003 hat die maltesische Regierung ihre Gesetzgebung für Online-Wetten und Glücksspiele dahingehend geändert, dass es fortan möglich wurde eine Lizenz zur Eröffnung eines Online-Wettbüros bzw.- Spielcasino zur erhalten. Diese neue Art der Gesetzgebung macht es für viele Firmen sehr attraktiv sich auf Malta niederzulassen, da die Lizenz einige hohe Sicherheitsmerkmale aufweist und es fortan möglich ist, im Raum der EU für Online-Wetten bzw- Casinos zu werben und als Betreiber oder Vermittler anzubieten (EU-Niederlassungsfreiheit, vgl auch: Gambelli-Urteil,
Europarechtliche Konsequenzen...).
Die Lizenz wird ausgestellt von der Lotteries und Gaming Authority. Diese Behörde ist verantwortlich für die Kontrolle und Regelungen des  I-Gaming Spielbetriebes. Die Lizenz wird ausgestellt für 5 Jahre und kann danach verlängert werden.

Beantragen einer Lizenz:

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Ein Businessplan inklusive Plan G&V für die ersten 2 Jahre, Lebenslauf und Kopie vom Passport aller Direktoren.
    Eine Bankreferenz, Evt. Kopie von vorhandenen Lizenzen.
    Die komplett ausgefüllten Anträge.

-Gründung einer International Trading Company in Malta mit „foreign shareholder status“ .

-Beauftragung eines Service Providers für die Einrichtung der Server und Internet Service (die Server müssen in Malta gehostet werden).
-Vorlage und Prüfung aller Spiele mit entsprechenden Regeln sowie der dazugehörigen Software. Genaue Protokollierung und Beschreibung der gesamten Software, Spiele und Funktionsweise.

Dauer der Beantragung:

Die Dauer zwischen Beantragung und Genehmigung beträgt zwischen  8-12 Wochen.

Typen der Lizenzen:

Es gibt 4 verschiedene Klassen von Lizenzen. Es können eine oder auch mehrere beantragt werden.

  • Klasse 1: Herkömmliche Online Spiele, wie z.Bsp. Casinos, Bingos und Lotterien
  • Klasse 2: Online Spiele und Wetten
  • Klasse 3: Für Betreiber, die Spiele und Wetten als Service auf Provisionsbasis anbieten inklusive festgelegter Wettquoten und Spieleinsätze ( Poker Räume, Portale und Affiliates and P2P )
  • Klasse 4: Für Betreiber von I-Gaming Plattformen

Gesetze,Verordnungen und Lizenzanträge:

Gern senden wir Ihnen alle Gesetze, Verordnungen und Lizenzanträge per E-Mail zu (in englisch, 7 Dateien als Word und pdf-Dateien, ca. 150 Seiten). Die Dateien enthalten zusätzlich eine genaue Übersicht über die Steuern und laufenden Lizenzgebühren.

Direktor auf Malta:

Damit malt. Recht Anwendung findet, muss ein auf Malta Ansässiger im Sinne die geschäftliche Oberleitung innehaben. Entweder verlagern Sie- oder ein Beauftragter- Ihren Lebensmittelpunkt nach Malta (51% des Jahres, Wohnung auf eigenem Namen) und treten selbst als Direktor der Ltd und Holding auf, ODER

-es wird ein auf Malta Ansässiger als Geschäftsführung angestellt

Hosting/Server

Das Glücksspiel muss auf einem malt. Server gehostet werden. Wir vermitteln an einen Provider. Die Kosten richten sich nach den Leistungen, ca. 250,00 Euro pro Monat.

Glücksspiel-Software

Gern vermitteln wir an einen Anbieter, der professionelle Glückspiel-Software programmiert/anbietet.

Allgemeines zum Thema Gesellschaftsgründung

Folgende Leistungen werden auf Wunsch erbracht:

  • Gründung der Gesellschaft auf Malta, Eintrag ins örtliche Handelsregister, Apostille, beglaubigte Übersetzungen
  • Erfüllung der Betriebsstättenmerkmale (Steuerrechtliche Betriebsstätte Malta):

-Treuhand-Direktor: Ein im Sitzstaat der Gesellschaft (Malta) steuerrechtlich Ansässiger im Sinne muss- zumindest nach außen- als Direktor der Gesellschaft auftreten (vgl. auch: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Sitz der steuerlichen Betriebsstätte gemäß DBA). Alternativen: Sie- oder ein Beauftrager- verlagern Ihren Lebensmittelpunkt in den Sitzstaat der Gesellschaft (Malta) und treten als Direktor der Gesellschaft auf oder stellen einen Einheimischen als Direktor an.

-Ordnungsgemäßer Geschäftssitz auf Malta (keine Scheinfirma im Sinne): Kein "Briefkasten" oder eine C.O.-Adresse, postalische und telefonische Erreichbarkeit in den normalen Geschäftszeiten. Bei manchen Konstellation ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich (voll eingerichtetes Büro und mindestens ein Mitarbeiter).

-Bankkonto für die maltesische Gesellschaft, inkl. Onlinebanking und VisaCard

-Shareholder/Gesellschafter: Auf Wunsch stellen wir einen treuhänderischen Gesellschafter/Shareholder (Minderheits- oder Mehrheits-Gesellschafter) sofern gesellschafts-und/oder steuerrechtlich sinnvoll.

Die wasserdichte Gestaltung einer Betriebsstätte auf Malta ist nicht nur aus steuerrechtlicher Sicht von extremer Wichtigkeit, ergänzend wird eine Lizenz nur erteilt, wenn eine "anfassbare" Betriebsstätte im Sinne vorliegt. Mithin ist es für unsere Mandanten von entscheidender Bedeutung , das "anwendbares Recht" das Recht Malta ist und nicht etwa Deutschland. Daher kommt der Ausgestaltung der Betriebsstätte auf Malta zentraler Bedeutung zu, auch und/oder/mithin, um die Annahme von Gestaltungsmissbrauch zu verhindern.

Natürlich gibt es auch Mandanten, die eine reale Betriebsstättenverlagerung vornehmen, also im Sitzstaat ein für die Öffentlichkeit zugängiges Spielcasino/Wettbüro mit eigenen Räumlichkeiten installieren. Hierbei werden keine Treuhand-Dienste installiert, vielmehr wird im Sitzstaat ein Einheimischer als Geschäftsführer angestellt und der in kaufmännischer Weise eingerichtete Geschäftsbetrieb ist vorhanden. Wir helfen hier- neben der Gründung der Gesellschaft und Lizenzbeantragung- bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie und Mitarbeiter. 

Da es sich bei der maltesischen Gesellschaft um eine EU-Gesellschaft handelt, ist die  EU-Niederlassungsfreiheit anwendbar. Mithin kann die Gesellschaft z.B. in Deutschland als Repräsentanz (keine Betriebsstätte im Sinne) auftreten, sofern nur Hilfstätigkeiten, Beratung oder Werbung.

Glücksspiel Lizenz- Wettlizenz auf der Isle of Man: Staatliche Zulassung

Betriebsstätte auf Isle of Man

Zur Lizenzvergabe muss gewährleistet sein, dass die Isle of Man-Limited eine Betriebsstätte im Sitzstaat, also Isle of Man, unterhält. Der Betriebsstättenbegriff ist mithin aus steuerrechtlicher Sicht relevant (Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte). Aus diesem Grunde installieren wir einen auf Isle of Man steuerrechtlich Ansässigen im Sinne als Direktor der Gesellschaft, mithin einen ordnungsgemäßen Geschäftssitz auf der Isle of Man. Die Alternative wäre, dass der Mandant seinen Lebensmittelpunkt nach Isle of Man verlagert. Erwirtschaftet die Isle of Man-Limited nun überwiegend Erträge im Ausland, so wird die Gesellschaft pauschal mit 450ePfund im Jahr besteuert, bei inländischen Erträgen mit ca. 10%. Die steuerliche Betrachtung im Rahmen von gemischten Gesellschaften ist möglich.

Ergänzend ist die Installation einer realen Betriebsstätte auf Isle of Man (Ort der geschäftlichen Oberleitung auf Isle of Man, ordnungsgemäßer Geschäftssitz, Bankkonto, Gesellschafter auf Isle of Man Ansässig oder andere ausländische Kapitalgesellschaft) notwendig, um die Anwendung des ausländischen Rechts (Isle of Man) hinreichend zu dokumentieren.

Grundsätzliche Überlegungen aus gesellschafts- und steuerrechtlicher Betrachtung

Bei einer Isle of Man-Limited handelt es sich um eine Offshore-Gesellschaft, da nur DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit England und Niedrigsteuergebiet. Diese Tatsache könnte bei Offenlegung der Beteiligungen- zumindest aus deutscher Sicht- zur Formulierung des Gestaltungsmissbrauchs führen. Selbst bei notwendigen Treuhandverhältnissen (Betriebsstätte Isle of Man) besteht die Gefahr der Offenlegung, sofern Geld aus der Isle of Man auf ein deutsches Konto fliest. Mithin würden Zuflüsse auf ein deutsches Konto nicht im Halbeinkünfteverfahren, sondern mit Einkommenssteuer belegt, sofern natürliche Person.

Darstellung eines Internangebotes

Im Rahmen eines Internetangebotes, muss die Dienstleistung auf einem Server auf der Isle of Man gehostet werden. Mithin bestehen die Vertragsanbindungen zwischen weltweiten Kunden und der Isle of Man-Limited, Betriebsstätte Isle of Man. Kundeneinnahmen werden auf das Bankkonto der Isle of Man-Limited auf Isle of Man überwiesen.

 

 

 

 

 

 
 

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