Glücksspiel -und Wettlizenzen international: EU und Offshore
Glücksspiel -und Wettlizenzen international: EU und Offshore


Unsere Kanzlei realisiert für Mandanten Wett-und Glücksspiel-Lizenzen auf/in: Malta,England,Isle of Man und Offshore-Staaten, einschliesslich aller erforderlichen Dienstleistungen (Gründung der Gesellschaft,Lizenzantrag bis Genehmigung,Treuhand-Dienste). Ergänzend beraten wir Mandanten im nationalen-und internationalen Glücksspielrecht und/oder in der steuerlichen Gestaltung. Über unser Exposee erhalten Sie umfangreiche Informationen zum Thema Glücksspiel-Lizenzen.
Dienstleistungen "Glücksspiel-Wettlizenz" international
Mandanten,die
Glücksspiele oder Wetten anbieten möchten (in Form des
Online-Angebotes und/oder als "Ladengeschäft"), benötigen in
aller Regel eine Glücksspiellizenz nach den innerstaatlichen
Gesetzen. Grundsätzliche Problemstellung ist, dass in vielen
Ländern entweder Online-Glücksspiel verboten oder den
staatlichen Organen vorbehalten ist. Ergänzend ist im
Glücksspiel-und Wettrecht zu beachten, dass die
innerstaatlichen Gesetze des Landes (Betriebsstättenland)
und Gesetze "des Anbieterstaates" zu beachten sind. Lösungen
ergeben sich u.a. im Rahmen der europäischen Rechtsprechung,
mithin Realisierung einer Lizenz in einem EU-Land (Malta,Gibraltar,England).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann nun das
Glücksspielangebot in der gesamten EU beworben werden.
Weitere Vorteile einer EU-Lizenz: Seriosität des Angebotes
(die EU-Länder kennen entsprechend hohe Auflagen zur
Realisierung eines Glücksspielangebotes), steuerlich die
Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs, Datensicherheit,
Anbindung von Zahlungsprovidern jederzeit möglich. Hingegen
sind "Offshore Glücksspiel-Lizenzen" (z.B. Belize,Costa
Rica) eher kritisch zu sehen, wenn unsere Kanzlei auch
solche Lizenzen auf Mandantenwunsch entsprechend realisiert.
I.d.R. ist bei solchen Lizenzen grundsätzlich davon
auszugehen, dass sich das entsprechende Glücksspiel- oder
Wettangebot nur an Personen des Sitzstaates der
Betriebsstätte (also z.B. Belize, Costa Rica) wenden darf.
Natürlich kann man auf dem Standpunkt stehen "Wo kein Kläger,
da kein Richter", da diese Länder I.d.R. keine
Rechtshilfeabkommen mit anderen Ländern unterhalten und
somit entsprechende Sanktionen nur schwer durchsetzbar sind.
Wir gründen für Mandanten Gesellschaften auf
Dabei bieten wir die gesamte Palette der Dienstleistungen aus einer Hand an:
-Beratung in der Wahl des Sitzstaates
-Glücksspiel- und Wettrecht
-Gründung der Gesellschaft, auf Wunsch inkl. ordentlichen Geschäftssitz, Treuhand-Direktor- und/oder -Shareholder, Kontoeröffnung
-Erlaubnisantrag (Business Plan, Plan G&V, AGBs usw) bis zur Erteilung der Lizenz
-Steuerliche Beratung (steuerliche Gestaltung, Zwischenholding für das Dividendenrouting)
-Vermittlung an Softwareprogrammierer für die Glücksspiel- Wettplattform des Onlineangebotes