Über die ETC: Excellent Tax & Corporation Management Ltd.

Bei der Gründung einer Auslandsgesellschaft/ Internationale Steuergestaltung ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Mandant von versierten  Spezialisten (Steuerberater für internationales Steuerrecht bzw. vergleichbare Qualifikationen) beraten wird..

Beratung der Mandanten im Vorfeld einer Firmengründung/ Steuergestaltung

Die ETC beschäftigt Spezialisten für internationales Steuerrecht (Steuerberater mit Fachausbildung internationales Steuerrecht, Anwälte,LL.M.-Tax-, und/oder Betriebswirte mit Zusatzausbildungen) und/oder Honorar-Berater mit gleichen Qualifikationen. Für spezielle Aufgaben (Z.B. Verschmelzung von Gesellschaften, EU-Fusionsrichtlinie,§23 UmwStG) greift die ETC auf Honorar-Steuerberater mit spezieller Qualifikation zurück. So handelt es sich bei einem Partner um einen Anwalt mit Zusatzqualifikation internationales Steuerrecht und LL.M.(Tax), der bei einem großen deutschen Automobilkonzern in der Abteilung Steuerplanung-und Konzepte tätig ist und sich schwerpunktmäßig mit Fragen steueroptimierter Finanzierung, Umstrukturierung, Holdingaktivitäten sowie mit den europäischen Einflüssen auf das direkte Steuerrecht beschäftigt. So ist mit den Jahren ein Netzwerk von hochspezialisierten Beratern entstanden, welches sich in Punkto Qualität durchaus mit den Großen dieser Branche (z.B. KPMG) vergleichen kann.

Detaillierte Beschreibungen unserer Steuerberater, Honorar-Steuerberater (LL.M. Tax) und Anwälte finden Sie im Exposee "Darstellung_unserer_Kanzlei",das wir Ihnen gern per E-Mail oder Post zusenden.