Steuerberater internationales Steuerrecht- Low Tax Consulting
Steuerberater internationales Steuerrecht- Low Tax Consulting


Bei der Gründung einer Auslandsgesellschaft/ Internationale Steuergestaltung ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Mandant von versierten Spezialisten (Steuerberater für internationales Steuerrecht bzw. vergleichbare Qualifikationen) beraten wird..
Beratung der
Mandanten im Vorfeld einer Firmengründung/ Steuergestaltung
Die ETC beschäftigt Spezialisten für internationales
Steuerrecht (Steuerberater mit Fachausbildung
internationales Steuerrecht, Anwälte,LL.M.-Tax-, und/oder
Betriebswirte mit Zusatzausbildungen) und/oder
Honorar-Berater mit gleichen Qualifikationen. Für spezielle
Aufgaben (Z.B. Verschmelzung von Gesellschaften,
EU-Fusionsrichtlinie,§23 UmwStG) greift die ETC auf
Honorar-Steuerberater mit spezieller Qualifikation zurück.
So handelt es sich bei einem Partner um einen Anwalt mit
Zusatzqualifikation internationales Steuerrecht und
LL.M.(Tax), der bei einem großen deutschen Automobilkonzern
in der Abteilung Steuerplanung-und Konzepte tätig ist und
sich schwerpunktmäßig mit Fragen steueroptimierter
Finanzierung, Umstrukturierung, Holdingaktivitäten sowie mit
den europäischen Einflüssen auf das direkte Steuerrecht
beschäftigt. So ist mit den Jahren ein Netzwerk von
hochspezialisierten Beratern entstanden, welches sich in
Punkto Qualität durchaus mit den Großen dieser Branche (z.B.
KPMG) vergleichen kann.
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