Steuerberater internationales Steuerrecht: Firmengründung kanarische Sonderzone- ZEC
Steuerberater internationales Steuerrecht: Firmengründung kanarische Sonderzone- ZEC


Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften auf der Kanarischen Sonderzone, einschließlich aller Dienstleistungen: Lizenzantrag,Firmengründung und Registereintrag,Buchhaltung, USt-Voranmeldungen und Jahresabschluss. Vorteile einer Firmengründung "Kanarische Sonderzone": Geringe Steuerlast,EU-Gesellschaft (Wirkung EU Niederlassungsfreiheit,EU-Mutter-Tochter-Richtlinie), i.d.R. DBA-Sachverhalt. Nachteile u.U.: Es sind entsprechende Auflagen zu erfüllen (Investitionen,Arbeitsplätze), die Kanarische Sonderzone gehört nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet, wie z.B. Madeira.
Firmengründung Kanarische sonderzone
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Wir begleiten Unternehmen bei der Gründung einer Betriebsstätte auf der Kanarischen Sonderzone,ZEC. Vorteile einer Unternehmensgründung ZEC:
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Damit eine internationale Steuergestaltung nicht
zur Steuerfalle wird!
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Wir begleiten Unternehmen bei der Gründung einer Betriebsstätte auf der Kanarischen Sonderzone,ZEC. Vorteile einer Unternehmensgründung ZEC:
-Extrem niedrige Körperschaftssteuer von 4%
-Reduzierte MWSt von 5%
-Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, ergänzend: Die Bestimmungen der ZEC sehen vor, dass die Steuerbefreiungen auch für Gewinne von Ansässigen aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der EU sind, gelten, wenn diese Gewinne von einem ZEC-Unternehmen ausgezahlt werden und aus Geschäftsvorgängen stammen, die tatsächlich im geografischen Geltungsbereich der ZEC durchgeführt wurden. Einschränkungen hierzu siehe unten.
-Wirkung der Doppelbesteuerungsabkommen
GGF Nachteilig:
-Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist Voraussetzung für die Ansiedlung (Siehe unten, mindestens 3 Arbeitsplätze)
-Qualifizierter Geschäftsbetrieb im Sinne muss vorliegen (voll eingerichtetes Büro)
-Mindestinvestition 50.000- 100.000 Euro in den ersten zwei Jahren nach Ansiedlung
-Die ZEC gehört nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet, wie z.B. Madeira
Unsere Dienstleistungen sind:
-Beratung im Rahmen der Firmengründung ZEC
-Genehmigungsantrag, juristische Begleitung bis zur Genehmigung
-Steuerliche Gestaltung im Rahmen der "verbundenen Unternehmen": Z.B. Gründung einer EU-Holding zur steuerfreien Vereinnahmung der "ZEC-Dividenden", Einbringung in die europäische Union (Europa AG, § 23 UmwStG) usw..
-Bürosuche,Lagerhallen, Produktionsstätten
-Vermittlung an Steuerberater auf den Kanaren, Deutschsprachig
Wann Betriebsstätte auf den Kanaren (ZEC) ?
Zunächst gelten die Grundsätze des § 5 DBA:
Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 12 Monate Dauer, ist immer eine Betriebsstätte,unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung. Ist dieses nicht gegeben, greift die Legaldefinition "Ort der geschäftlichen Oberleitung": Entweder der Mandant oder ein Beauftragter verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den Sitzstaat (hier Spanien/Kanaren) und tritt als Direktor der Gesellschaft auf oder ein Ansässiger im Sinne wird als Direktor angestellt.
Die Treuhand-Stellung eines Geschäftsführers funktioniert aufgrund der ZEC-Gesetzgebung nicht. Es besteht aber alternativ die Möglichkeit, dass ein ansässiger Rechtsanwalt als "angestellter Geschäftsführer" auftritt.
Gesellschaftsrechtlich- verbundene Unternehmen
§8/2 AStG (Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung) entfaltet keine Wirkung. Mithin kann z.B. eine Deutsche Kapitalgesellschaft beherrschenden Einfluss haben, Dividendenausschüttungen werden unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei vereinnahmt (sofern Beteiligungsschwelle erreicht und Beteiligung auf mindestens ein Jahr ausgelegt). Würde eine zyprische Holding Anteilseigner sein, würden die ZEC Dividenden steuerfrei in die zyprische Holding fliessen, Zypern selbst besteuert Holdinggesellschaften nicht. Bei Weiterausschüttung an einen Nicht-Zyrioten ebenfalls keine Quellensteuer. Im Rahmen einer Holdingkonstellation bestehen außerdem Gestaltungsmöglichkeiten mit der Schweizer-,Dänischen,- oder spanischen Holding.
Was ist die Kanarische Sonderzone?
Die Kanarische Sonderzone (ZEC) ist ein Niedrigsteuergebiet, das innerhalb des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanaren (REF) geschaffen wurde, mit dem Ziel, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt des Archipels zu fördern und die Produktionsstrukturen zu erweitern.
Die Kanarische Sonderzone wurde im Januar 2000 von der Europäischen Union genehmigt und im Dezember 2006 verlängert, wobei die spanische Staatsregierung gemäß den Bestimmungen bezüglich der Genehmigungen das Wirtschafts- und Steuersystem der Kanaren in Bezug auf die ZEC entsprechend angepasst hat (Titel V des Gesetzes 19/1994, geändert durch das Königliche Gesetzesdekret 12/2006 und durchgeführt durch das Königliche Gesetzesdekret 1758/2007).
Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone können zunächst bis zum 31. Dezember 2019 in Anspruch genommen werden, eine Verlängerung ist vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission möglich. Die Eintragung ins Offizielle Unternehmensregister der ZEC (ROEZEC) kann bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen.
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