Firmengründung Zypern: 10% Ertragssteuern, EU-Gesellschaft

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften auf Zypern (aktive Gesellschaften,Holding auf Zypern,zyprische Trusts und Stiftungen), einschliesslich aller erforderlichen Dienstleistungen. Vorteile einer Firmengründung auf Zypern: 10% Ertragssteuern, Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten unterliegen grundsätzlich keiner Quellensteuer, Wirkung EU Niederlassungsfreiheit,Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU-Fusionsrichtlinie, keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung, reine Beteiligungserlöse (Holding) werden nicht besteuert.

Firmengründung Zypern: Die Steueroase in der europäischen Union

Neben Madeira, der kanarische Sonderzone und Bulgarien hat Zypern die geringste Steuerlast in der EU, nämlich 10% Ertragssteuern (Endbesteuerung). Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten unterliegen keiner Quellensteuer auf Zypern, unabhängig von dem Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens. Reine Beteiligungserlöse (Holding) werden nicht besteuert. Keine Infizierungsregeln aktive Einkünfte/reine Beteiligungserlöse. Mithin kann eine zyprische Kapitalgesellschaft aktive Gesellschaft und Holding zusammen sein.

Außerdem:

-Einkommen auf Wertpapiere (Handeln und Halten) sind von jeglicher Steuer befreit

-Internationale Stiftungen sind gänzlich steuerbefreit

-Zinseinkommen von Steuerausländern bei zyprischen Banken sind steuerfrei

-Reedereien bezahlen keine Steuern, 4,25% Steuern für Managementgesellschaften im Schiffswesen

 


Damit eine internationale Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird!

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Vorteile Firmengründung Zypern auf EU-Ebene

Zypern ist Mitglied der EU, daher:

-Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, mithin Urteile des EuGHs

-Wirkung EU-Fusionsrichtlinie, Einbringung in die europäische Union

-Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Nicht-Wirkung der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8AStG selbst bei nur passiven Einkünften auf Zypern (Voraussetzung ist allerdings der qualifizierte Geschäftsbetrieb)

-Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie: Steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden bei verbundenen Unternehmen in der EU, sofern die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind. Deutschland kennt einen 5%tigen Körperschaftssteuervorbehalt

 

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