Firmengründung Zypern-Zyprische Holding- Trust & Stiftung auf Zypern durch Steuerberater für internationales Steuerrecht
Firmengründung Zypern-Zyprische Holding- Trust & Stiftung auf Zypern durch Steuerberater für internationales Steuerrecht


Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften auf Zypern (aktive Gesellschaften,Holding auf Zypern,zyprische Trusts und Stiftungen), einschliesslich aller erforderlichen Dienstleistungen. Vorteile einer Firmengründung auf Zypern: 10% Ertragssteuern, Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten unterliegen grundsätzlich keiner Quellensteuer, Wirkung EU Niederlassungsfreiheit,Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU-Fusionsrichtlinie, keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung, reine Beteiligungserlöse (Holding) werden nicht besteuert.
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Neben Madeira, der kanarische Sonderzone und Bulgarien hat Zypern die geringste Steuerlast in der EU, nämlich 10% Ertragssteuern (Endbesteuerung). Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten unterliegen keiner Quellensteuer auf Zypern, unabhängig von dem Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens. Reine Beteiligungserlöse (Holding) werden nicht besteuert. Keine Infizierungsregeln aktive Einkünfte/reine Beteiligungserlöse. Mithin kann eine zyprische Kapitalgesellschaft aktive Gesellschaft und Holding zusammen sein. Außerdem: -Einkommen auf Wertpapiere (Handeln und Halten) sind von jeglicher Steuer befreit -Internationale Stiftungen sind gänzlich steuerbefreit -Zinseinkommen von Steuerausländern bei zyprischen Banken sind steuerfrei -Reedereien bezahlen keine Steuern, 4,25% Steuern für Managementgesellschaften im Schiffswesen
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Damit eine internationale Steuergestaltung nicht
zur Steuerfalle wird!
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Zypern ist Mitglied der EU, daher:
-Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, mithin Urteile des EuGHs
-Wirkung EU-Fusionsrichtlinie, Einbringung in die europäische Union
-Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Nicht-Wirkung der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8AStG selbst bei nur passiven Einkünften auf Zypern (Voraussetzung ist allerdings der qualifizierte Geschäftsbetrieb)
-Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie: Steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden bei verbundenen Unternehmen in der EU, sofern die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind. Deutschland kennt einen 5%tigen Körperschaftssteuervorbehalt
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