Firmengründung Zypern: 10% Ertragssteuern, EU-Gesellschaft

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften auf Zypern (aktive Gesellschaften,Holding auf Zypern,zyprische Trusts und Stiftungen), einschließlich aller erforderlichen Dienstleistungen. Vorteile einer Firmengründung auf Zypern: 10% Ertragssteuern, Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten unterliegen grundsätzlich keiner Quellensteuer, Wirkung EU Niederlassungsfreiheit,Wirkung EU-Fusionsrichtlinie,Nicht-Wirkung §8 Deutsches AStG. Holdinggesellschaften werden nicht besteuert, geringe CFC-Regelungen.

Firmengründung Zypern und Dienstleistungen unserer Kanzlei

  • Gründung der zyprischen Limited über Steuer-oder Anwaltskanzlei auf Zypern, Registerunterlagen, Apostille, notarielle Beglaubigung der Registerunterlagen

  • Registered Office, virtuell Office bis Büro auf Zypern

  • Steuernummer, USt-ID (VAT No.)

  • Kontoeröffnung auf Zypern (Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen, Kontoeröffnung ist garantiert)

  • Buchhaltung, USt-Voranmeldungen und Jahresabschluss (Steuerkanzlei Zypern)

  • Steuerliche Beratung "Firmengründung Zypern" auch im Kontext der verbundenen Unternehmen, EU-Fusionsrichtlinie, Verrechnungspreise in der EU, Verhinderung der Annahme des Gestaltungsmissbrauchs nach nationalen Gesetzen, DBA-Missbrauchsklauseln und EU-Recht

  • Bei "realer Betriebsstättenansiedlung": Arbeitsverträge Mitarbeiter nach zyprischen Recht, Lohnkonten,Hilfe bei der Suche nach geeigneten Büroräumen und/oder Produktionsstätten/Lagerhallen

  • Gründung von zyprischen Stiftungen und Trusts

  • Gründung von Redereien

  • Ebene der natürlichen Person: steuerlicher Inländern und steuerlicher Ausländer (tax resident, tax non-resident), Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht nach Zypern

Auf Wunsch bzw. sofern erforderlich:

  • Stellung Treuhand-Direktor oder angestellter Direktor auf Zypern (Rechtsanwalt Zypern): 5 DBA, "Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte", sofern keine Produktionsstätte, keine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate auf Zypern, dann immer Betriebsstätte, unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung.

  • Stellung Treuhand-Shareholder zu X-100%: Zypriotische Kanzlei stellt Treuhand-Shareholder oder unsere englische Steuerkanzlei

Firmengründung Zypern und rechtliche Rahmenbedingungen EU

Nationales Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung umgangen werden 

Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung von Gesellschaften in einem Land der Union dadurch umgeht, indem man die Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet, dessen gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten gewähren. Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union, auch im eigenen Land, über Zweigniederlassungen und Agenturen tätig werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht erforderlich, am "Hauptsitz" irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.

Einleitung steuerrechtliche Aspekte zur zyprischen Limited

DBA-Sachverhalt "Betriebsstätte":

Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer (je nach DBA), löst immer eine Betriebsstätte auf Zypern aus, unabhängig vom „Ort der geschäftlichen Oberleitung“.

Ansonsten definiert sich die steuerliche Betriebsstätte über „Den Ort der geschäftlichen Oberleitung“:

  • -Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Zypern und tritt als Direktor der Gesellschaft auf ODER

  • -sofern keine Tagesentscheidungen: Der nicht auf Zypern ansässige Direktor weist nach, dass er sich im Rahmen der notwendigen Leitungsaufgaben auf Zypern aufhält, um diese Leitungsaufgaben an der Betriebsstätte auf Zypern gewöhnlich wahrzunehmen ODER

  • -unsere Kanzlei auf Zypern stellt einen Treuhand-Direktor bzw. angestellten Direktor

Firmengründung Zypern: Ebene der Shareholder/Eigner der zyprischen Limited

Vom Grundsatz her kann jede natürliche oder juristische Person in- oder außerhalb Zyperns Shareholder einer zyprischen Limited sein. Da Zypern Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten nicht besteuert, ist das Augenmerk auf das nationale Steuerrecht (Dividendenempfänger) zu richten. Beispiel Deutschland:

  • -Eine Deutsche Kapitalgesellschaft empfängt die zyprischen Dividenden unter 5% Körperschaftssteuervorbehalt steuerfrei (8 KStG, Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern Voraussetzungen erfüllt)

  • -Eine Deutsche natürliche Person hat die zyprischen Dividenden mit 25%tiger Abgeltungssteuer zu besteuern

  • -Bei Installation einer steuerlichen Organschaft in Deutschland, vereinnahmt die natürliche Person die zyprischen Dividenden steuerfrei, unter Progressionsvorbehalt

  • Andere Länder in der EU: Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie bei verbundenen Unternehmen ,sofern die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind. Ergänzend greift inländisches Recht zur Besteuerung vereinnahmter Dividenden und/oder DBA-Recht.

  • Andere Länder außerhalb der EU: Es greift inländisches Recht des Dividendenempfängers und/oder DBA-Recht.

  • Grundsätzlich können auf der Ebene der Shareholder folgende Gestaltungen angeboten werden:

  • -Mandant oder seine Kapitalgesellschaft hält X-100% der Anteile

  • -Unsere zyprische Kanzlei hält X-100% Anteile treuhänderisch

  • -Es wird eine Offshore-Gesellschaft gegründet (z.B. Belize) als Anteilseigner (X-100%). Diese Verfahrensweise ist in der Praxis nur möglich, weil das zyprische Recht Offshore-Gesellschaften als Shareholder akzeptiert, mithin Banken bei der Kontoeröffnung nicht die Anwesenheit des Direktors der Offshore-Gesellschaft verlangen und/oder die Offenbarung der Shareholder.  In vielen anderen Ländern, Z.B. England, nicht realisierbar.

  • -Unsere englische Steuerkanzlei hält die Anteile treuhänderisch

Umgehung der zyprischen Verteidigungssteuer bei Nicht-Ausschüttung innerhalb von zwei Jahren:

Hält ein Zypriot (natürliche oder juristische Person) Anteile an einer zyprischen Kapitalgesellschaft und erfolgt keine Gewinnausschüttung innerhalb von zwei Jahren, fingiert das zyprische Finanzamt eine Ausschüttung besteuert mit 15% Verteidigungssteuer. Lösungen: Z.B. 50% der Anteile werden von unserer englischen Gesellschaft treuhänderisch gehalten und nicht von der zyprischen Steuer-und Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsfolgen: Keine Anwendung der fiktiven Ausschüttungsbesteuerung, da ein Nicht-Zypriot Anteilseigner ist. Erfolgt eine Gewinnausschüttung an die UK Ltd wird in Folge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei vereinnahmt.

Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie:

Gemäß EU-Mutter-Tochter-Richtlinie können Dividenden zwischen EU-Körperschaften steuerfrei vereinnahmt werden. Der Beteiligungsschwellenwert liegt bei:

  • 20% vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2006;

  • 15% vom 1. Januar 2007bis zum 31. Dezember 2008; und

  • 10% vom 1. Januar 2009.

Voraussetzungen sind: Beide Gesellschaften müssen aktiv im Sinne sein, Beteiligungsschwellenwert erreicht und die Beteiligung muss erkennbar auf mindestens ein Jahr ausgelegt sein.

Vorteile der Limited auf Zypern:

  • EU-Gesellschaft, mithin EU-Niederlassungsfreiheit und Überseering-Urteil anwendbar, DBA-Sachverhalt, mithin keine Wirkung §§12/13 AO bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts

  • Kann außerhalb Zyperns als unselbständige Zweigstelle/Repräsentanz auftreten, also keine Besteuerung außerhalb Zyperns, sofern die Gesellschaft keine Betriebsstätte im Ausland auslöst

  • Kann außerhalb Zyperns als Niederlassung (Betriebsstätte) auftreten, wobei das Recht des Sitzstaates (Zyperns) anzuwenden ist

  • Anonyme Gründung möglich: Sofern Sie oder ein Beauftragter Ihren Lebensmittelpunkt nicht nach Zypern verlagern (DBA: Ort der Leitung als Betriebsstätteneigenschaft), können wir den Direktor und Shareholder treuhänderisch stellen

  • Nur 10%!! Körperschaftssteuer (auf Gewinne)

  • Auf Zypern wird nur die Gesellschaft besteuert, Gewinnausschüttungen bleiben steuerfrei

  • Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei gestellt, sofern die Mitgesellschaft(en) im Sitzstaat aktiv sind und das Besteuerungsrecht im Sitzstaat wahrgenommen wird

  • Eröffnung eines Geschäftskontos, inkl. Kreditkarte und Online-Banking

  • keine Abzüge von Dividendensteuern
    -Teilhaberschaften werden vollständig von der Steuer befreit
    -Vollständiger Erlass von Kapitalgewinnsteuern, mit Ausnahme des Verkaufs von in Zypern befindlichen Immobilien
    -Ausländische Angestellte, die auf Zypern arbeiten, zahlen nur die halbe zyprische Einkommensteuer
    -Konten mit frei konvertierbarer Währung können sowohl auf Zypern als auch im Ausland geführt werden

  • Gründung über eine international renommierte Steuer-und Rechtsanwaltskanzlei Zypern

  • Sofern keine reale Betriebs-Installation: Wir gründen keine Briefkastenfirma, sondern "real" mit allen "Tatsächlichkeitsmerkmalen": Persönliche Erreichbarkeit, real Telefon/Fax, zustellbare Postadresse usw..