Firmengründung Zypern: Investmentgesellschaft auf Zypern

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften auf Zypern (aktive Gesellschaften,Holding auf Zypern,zyprische Trusts und Stiftungen), einschliesslich aller erforderlichen Dienstleistungen. Die Gründung einer Investmentgesellschaft auf Zypern hat folgende Vorteile: Die grundsätzliche Besteuerung von zyprischen Kapitalgesellschaften beträgt nur 10%, jedoch sind die meisten Einkunftsarten im Kontext einer zyprischen Investmentgesellschaft nicht steuerpflichtig. Außerdem: EU, mithin Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, i.d.R. DBA-Sachverhalt, Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.

Investmentgesellschaft - Vermögensverwaltungsgesellschaft auf Zypern gründen

Bei der Erbringung unserer Dienstleistungen können unsere Klienten auf profunde und erwiesene Experten und Erfahrung der Fachleute unserer Gruppe vertrauen, welche bisher etwa 60 % aller CIF-Lizenzen und ca. 75 % aller FOREX-Lizenzen begleitet und erwirkt hat. Alle grundlegenden Bestimmungen für CIFs entsprechen den entsprechenden EU-Vorschriften (Mindestkapital, Personal- und Lizenzanforderungen, etc). Die CIF-Lizenzen der zyprischen Kapitalaufsicht sind EU-Lizenzen und gelten europaweit.

Mindestkapital:

Market Maker / Liquidity Provider (= Börsenmakler): EUR 1.000.000 Brokerage / Asset Management (= Broker, Vermögensverwaltung, inkl. Verwaltung von Anlegergeldern): EUR 200.000 Brokerage / Advisory Firm (= Broker, Vermögensberatung, ohne Verwaltung von Anlegergeldern): EUR 80.000

Büro- und Personalanforderungen

Eine minimale physische Präsenz der CIF in Zypern ist erforderlich. Dies ist eine EU-Vorschrift und kann nicht umgangen werden. Auch wenn Teile des Geschäfts an Dritte ausgegliedert werden (outsourcing) ist es notwendig, Personal sozialpflichtig zu beschäftigen. Die Anforderungen an das Personal (in Bezug auf Umfang, Qualifikation und Lizenzierung der Angestellten und/oder Manager) richtet sich nach Art und Umfang der geplanten Geschäftsaktivitäten. In der Regel muss, als Mindestanforderung, ein in Zypern wohnhafter Direktor eine Lizenz der zyprischen Kapitalaufsicht halten, die ihn zum Empfangen und Weiterleiten von Anlegergeldern (Empfangen und Weiterleiten im Namen der CIF) berechtigt. Dieser kann eventuell durch unser Personal gestellt werden. Ferner ist eine physische Präsenz notwendig, an der mindestens einer der Verantwortlichen im Prinzip erreichbar ist und an der nachweislich Bürotätigkeiten durchführbar sind. In der Praxis bedeutet dies eine Präsenz, die in etwa mindestens den Betriebsstättenmerkmalen entspricht.

Dauer des Lizenzierungsverfahrens

Die Lizenzierung dauert etwa 4 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem uns alle Unterlagen in vorgeschriebener Form vorliegen.

Unsere Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Lizenzierung der Gesellschaft als CIF bestehen unter anderem aus:

- Betreuung und Voranbringung der Antragsbearbeitung und des Lizenzierungsprozesses bei der zyprischen Kapitalaufsicht

- Entwurf des Aufbaus der Struktur der CIF, entsprechend den Anforderungen des Klienten

- Ausarbeitung und Erstellung des vorgeschriebenen Operation Manuals (kein Standardwerk) entsprechend den Anforderungen des Klienten, Entwurf effizienter Geschäftsabläufe

- Ausarbeitung und Erstellung der Anti-Geldwäsche-Regularien der CIF, entsprechend den Anforderungen des Klienten

- Ausarbeitung und Erstellung der KYC-Regularien (Know Your Client) der CIF, entsprechend den Anforderungen des Klienten

- Ausarbeitung und Erstellung des Business Plans entsprechend der Anforderungen der zyprischen Kapitalaufsicht

- Erstellung der Anträge - Bearbeitung und Beantwortung der Fragebögen der zyprischen Kapitalaufsicht bezüglich der Gesellschafter, Direktoren und (gegebenenfalls) der Abteilungsleiter der beantragenden CIF - Bearbeitung und Beantwortung der Checklisten der zyprischen Kapitalaufsicht

- Auffinden und gegebenenfalls Zurverfügungstellung von qualifiziertem Personal, executive und non-executive, falls notwendig

- Auffinden und gegebenenfalls Zurverfügungstellung von qualifizierten Direktoren und Tradern/Dealern

- Bearbeitung der seitens der zyprischen Kapitalaufsicht nach Antragsstellung an den Antragssteller gerichteten Fragen und Erbringung nachträglich geforderter Nachweise

- Übernahme sämtlichen Schriftverkehrs und Meetings mit der zyprischen Kapitalaufsicht während des Bewilligungsprozesses - Hilfestellung (dem Klienten gegenüber) zur Erstellung/Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen, die mit der Antragsstellung einzureichen sind

- ein Jahr freie Mitgliedschaft in der Vereinigung Zyprischer Internationaler Investmentfirmen

Info: Das komplette Antragsdossier umfasst, je nach Umfang der geplanten Operation, etwa 200 – 300 Seiten. Nach Antragsstellung beginnt ein intensiver Prozess der Kommunikation mit der zyprischen Kapitalaufsicht, da der gesetzliche Ermessensspielraum bezüglich der Erbringung von Nachweisen der Kapitalaufsicht recht weit gesteckt ist.

ICIS

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, auf Zypern einen ICIS –Investmentfonds aufzulegen. Es wäre kein öffentlicher Fonds, jeder Investor müsste mindestens 50.000 Euro einbringen. Hierbei ist kein Mindest-Einlagekapital erforderlich

International Collective Investment Scheme

Zypern bietet aus steuerlicher Sicht hervorragende Bedingungen für Investmentfonds („International Collective Investment Scheme“, nach zyprischen Sprachgebrauch) an, ohne den „Makel“ eines Offshore-Landes zu haben. Zwar unterliegen Investmentfonds der üblichen Körperschaftssteuer i.H.v. 10 %, die meisten Einkunftsarten der Gesellschaft sind jedoch nicht steuerpflichtig. Im Prinzip sind lediglich die in eigenem Namen erwirtschafteten Zinserträge der Fondgesellschaft steuerpflichtig.

Zur Auflage eines Investmentfonds bedarf es einer Internationalen Gesellschaft mit variablem Kapital. Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine übliche Gesellschaft, mit dem Unterschied, dass ihr Kapital variabel ist. Das Gründungskapital muss in der Regel mindestens € 100.000 betragen, abweichende Regelungen können in Absprache mit der Zentralbank in Anwendung kommen. Die Gesellschaft muss mindestens zwei Direktoren haben. Der Gesellschaftsvertrag muss Investitionsvorschriften für die Gesellschaft enthalten (ähnlich den gesetzlichen Prospekten von aufgelegten Fonds in Deutschland, nur einfacher) und muss von der Zentralbank genehmigt sein.

Um die Geschäfte als Fondgesellschaft aufnehmen zu können, bedarf es einer Zulassung der Zentralbank, die mittels eines den Kapitalmärkten entsprechenden Antragsprozederes erlangt wird, zu dem umfangreiche, kapitalmarktübliche Fragebögen bezüglich der Gesellschafter und der Direktoren, sowie Referenzen gehören.

Um eine Lizenz zu erhalten muss u.a. nachgewiesen sein, dass es sich bei den Direktoren, Fondmanagern und gegebenenfalls Treuhändern um kompetente, erfahrene und vertrauenswürdige Personen handelt.

Die Fondgesellschaft ernennt einen Fondverwalter, in der Regel eine Bank, der die Barvermögen der Gesellschaft entsprechend der Anweisungen des Fondmanagers und entsprechend der Vorgaben der Anlagerichtlinien verwaltet. Es ist somit nicht möglich, eingesammelte Investitionsgelder nach Gutdünken zu verwenden.

Die Gesellschaft kann der Öffentlichkeit gegenüber durch Treuhänder auftreten. Die eigentlich wirtschaftlich Berechtigten müssen jedoch dem Handelsregister, der Zentralbank und der verwaltenden Bank gegenüber dokumentiert sein.

Die Fondgesellschaft muss, aus zyprischer Sicht, in Zypern nicht über einen voll eingerichteten Geschäftssitz verfügen. Allerdings bietet es sich unserer Erfahrung nach an, über einen ordentlich eingerichteten Geschäftssitz zu verfügen, ob in Zypern oder anderswo, da interessierte Investoren zu ihrer Information etc. häufig anrufen werden.

Online Banking und Debit-Cards werden selbstverständlich zur Verfügung stehen.

Zypern bietet sehr gute Rahmenbedingungen für Investmentfonds, legt jedoch Wert auf eine professionelle Aufstellung der Fondgesellschaften und der von ihnen aufgelegten Fonds. Das Einsammeln von Investorengeldern und Investieren „aus der Schatulle heraus“, also mehr oder weniger ohne die Beachtung von Auflagen, wie es in einigen Offshore-Ländern möglich sein kann, ist in Zypern nicht möglich.

Gerade wegen der jüngsten Misere von Investmentfonds in Deutschland, besonders Immobilieninvestmentfonds, können wir die Etablierung einer Fondgesellschaft in Offshore-Ländern nicht empfehlen. Hier wäre Zypern ein idealer Standort für einen Investmentfond.