Firmengründung Zypern-Investmentgesellschaft auf Zypern durch Steuerberater für internationales Steuerrecht
Firmengründung Zypern-Investmentgesellschaft auf Zypern durch Steuerberater für internationales Steuerrecht


Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften auf Zypern (aktive Gesellschaften,Holding auf Zypern,zyprische Trusts und Stiftungen), einschliesslich aller erforderlichen Dienstleistungen. Die Gründung einer Investmentgesellschaft auf Zypern hat folgende Vorteile: Die grundsätzliche Besteuerung von zyprischen Kapitalgesellschaften beträgt nur 10%, jedoch sind die meisten Einkunftsarten im Kontext einer zyprischen Investmentgesellschaft nicht steuerpflichtig. Außerdem: EU, mithin Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, i.d.R. DBA-Sachverhalt, Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
Bei der Erbringung unserer Dienstleistungen können unsere Klienten auf profunde und erwiesene Experten und Erfahrung der Fachleute unserer Gruppe vertrauen, welche bisher etwa 60 % aller CIF-Lizenzen und ca. 75 % aller FOREX-Lizenzen begleitet und erwirkt hat. Alle grundlegenden Bestimmungen für CIFs entsprechen den entsprechenden EU-Vorschriften (Mindestkapital, Personal- und Lizenzanforderungen, etc). Die CIF-Lizenzen der zyprischen Kapitalaufsicht sind EU-Lizenzen und gelten europaweit.
Mindestkapital:
Market Maker / Liquidity Provider (= Börsenmakler): EUR 1.000.000 Brokerage / Asset Management (= Broker, Vermögensverwaltung, inkl. Verwaltung von Anlegergeldern): EUR 200.000 Brokerage / Advisory Firm (= Broker, Vermögensberatung, ohne Verwaltung von Anlegergeldern): EUR 80.000
Büro- und Personalanforderungen
Eine minimale physische Präsenz der CIF in Zypern ist erforderlich. Dies ist eine EU-Vorschrift und kann nicht umgangen werden. Auch wenn Teile des Geschäfts an Dritte ausgegliedert werden (outsourcing) ist es notwendig, Personal sozialpflichtig zu beschäftigen. Die Anforderungen an das Personal (in Bezug auf Umfang, Qualifikation und Lizenzierung der Angestellten und/oder Manager) richtet sich nach Art und Umfang der geplanten Geschäftsaktivitäten. In der Regel muss, als Mindestanforderung, ein in Zypern wohnhafter Direktor eine Lizenz der zyprischen Kapitalaufsicht halten, die ihn zum Empfangen und Weiterleiten von Anlegergeldern (Empfangen und Weiterleiten im Namen der CIF) berechtigt. Dieser kann eventuell durch unser Personal gestellt werden. Ferner ist eine physische Präsenz notwendig, an der mindestens einer der Verantwortlichen im Prinzip erreichbar ist und an der nachweislich Bürotätigkeiten durchführbar sind. In der Praxis bedeutet dies eine Präsenz, die in etwa mindestens den Betriebsstättenmerkmalen entspricht.
Dauer des Lizenzierungsverfahrens
Die Lizenzierung dauert etwa 4 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem uns alle Unterlagen in vorgeschriebener Form vorliegen.
Unsere Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Lizenzierung der Gesellschaft als CIF bestehen unter anderem aus:
- Betreuung und Voranbringung der Antragsbearbeitung und des Lizenzierungsprozesses bei der zyprischen Kapitalaufsicht
- Entwurf des Aufbaus der Struktur der CIF, entsprechend den Anforderungen des Klienten
- Ausarbeitung und Erstellung des vorgeschriebenen Operation Manuals (kein Standardwerk) entsprechend den Anforderungen des Klienten, Entwurf effizienter Geschäftsabläufe
- Ausarbeitung und Erstellung der Anti-Geldwäsche-Regularien der CIF, entsprechend den Anforderungen des Klienten
- Ausarbeitung und Erstellung der KYC-Regularien (Know Your Client) der CIF, entsprechend den Anforderungen des Klienten
- Ausarbeitung und Erstellung des Business Plans entsprechend der Anforderungen der zyprischen Kapitalaufsicht
- Erstellung der Anträge - Bearbeitung und Beantwortung der Fragebögen der zyprischen Kapitalaufsicht bezüglich der Gesellschafter, Direktoren und (gegebenenfalls) der Abteilungsleiter der beantragenden CIF - Bearbeitung und Beantwortung der Checklisten der zyprischen Kapitalaufsicht
- Auffinden und gegebenenfalls Zurverfügungstellung von qualifiziertem Personal, executive und non-executive, falls notwendig
- Auffinden und gegebenenfalls Zurverfügungstellung von qualifizierten Direktoren und Tradern/Dealern
- Bearbeitung der seitens der zyprischen Kapitalaufsicht nach Antragsstellung an den Antragssteller gerichteten Fragen und Erbringung nachträglich geforderter Nachweise
- Übernahme sämtlichen Schriftverkehrs und Meetings mit der zyprischen Kapitalaufsicht während des Bewilligungsprozesses - Hilfestellung (dem Klienten gegenüber) zur Erstellung/Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen, die mit der Antragsstellung einzureichen sind
- ein Jahr freie Mitgliedschaft in der Vereinigung Zyprischer Internationaler Investmentfirmen
Info: Das komplette Antragsdossier umfasst, je nach Umfang der geplanten Operation, etwa 200 – 300 Seiten. Nach Antragsstellung beginnt ein intensiver Prozess der Kommunikation mit der zyprischen Kapitalaufsicht, da der gesetzliche Ermessensspielraum bezüglich der Erbringung von Nachweisen der Kapitalaufsicht recht weit gesteckt ist.
ICIS
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, auf Zypern einen ICIS –Investmentfonds aufzulegen. Es wäre kein öffentlicher Fonds, jeder Investor müsste mindestens 50.000 Euro einbringen. Hierbei ist kein Mindest-Einlagekapital erforderlich
International Collective Investment Scheme
Zypern
bietet aus steuerlicher Sicht hervorragende Bedingungen für
Investmentfonds („International Collective Investment Scheme“,
nach zyprischen Sprachgebrauch) an, ohne den „Makel“ eines
Offshore-Landes zu haben. Zwar unterliegen Investmentfonds
der üblichen Körperschaftssteuer i.H.v. 10 %, die meisten
Einkunftsarten der Gesellschaft sind jedoch nicht
steuerpflichtig. Im Prinzip sind lediglich die in eigenem
Namen erwirtschafteten Zinserträge der Fondgesellschaft
steuerpflichtig.
Zur Auflage eines Investmentfonds
bedarf es einer Internationalen Gesellschaft mit variablem
Kapital. Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine übliche
Gesellschaft, mit dem Unterschied, dass ihr Kapital variabel
ist. Das Gründungskapital muss in der Regel mindestens €
100.000 betragen, abweichende Regelungen können in Absprache
mit der Zentralbank in Anwendung kommen. Die Gesellschaft
muss mindestens zwei Direktoren haben. Der
Gesellschaftsvertrag muss Investitionsvorschriften für die
Gesellschaft enthalten (ähnlich den gesetzlichen Prospekten
von aufgelegten Fonds in Deutschland, nur einfacher) und
muss von der Zentralbank genehmigt sein.
Um die Geschäfte
als Fondgesellschaft aufnehmen zu können, bedarf es einer
Zulassung der Zentralbank, die mittels eines den
Kapitalmärkten entsprechenden Antragsprozederes erlangt
wird, zu dem umfangreiche, kapitalmarktübliche Fragebögen
bezüglich der Gesellschafter und der Direktoren, sowie
Referenzen gehören.
Um eine Lizenz zu
erhalten muss u.a. nachgewiesen sein, dass es sich bei den
Direktoren, Fondmanagern und gegebenenfalls Treuhändern um
kompetente, erfahrene und vertrauenswürdige Personen
handelt.
Die
Fondgesellschaft ernennt einen Fondverwalter, in der Regel
eine Bank, der die Barvermögen der Gesellschaft entsprechend
der Anweisungen des Fondmanagers und entsprechend der
Vorgaben der Anlagerichtlinien verwaltet. Es ist somit nicht
möglich, eingesammelte Investitionsgelder nach Gutdünken zu
verwenden.
Die Gesellschaft
kann der Öffentlichkeit gegenüber durch Treuhänder
auftreten. Die eigentlich wirtschaftlich Berechtigten müssen
jedoch dem Handelsregister, der Zentralbank und der
verwaltenden Bank gegenüber dokumentiert sein.
Die
Fondgesellschaft muss, aus zyprischer Sicht, in Zypern nicht
über einen voll eingerichteten Geschäftssitz verfügen.
Allerdings bietet es sich unserer Erfahrung nach an, über
einen ordentlich eingerichteten Geschäftssitz zu verfügen,
ob in Zypern oder anderswo, da interessierte Investoren zu
ihrer Information etc. häufig anrufen werden.
Online Banking und
Debit-Cards werden selbstverständlich zur Verfügung stehen.
Zypern bietet sehr
gute Rahmenbedingungen für Investmentfonds, legt jedoch Wert
auf eine professionelle Aufstellung der Fondgesellschaften
und der von ihnen aufgelegten Fonds. Das Einsammeln von
Investorengeldern und Investieren „aus der Schatulle
heraus“, also mehr oder weniger ohne die Beachtung von
Auflagen, wie es in einigen Offshore-Ländern möglich sein
kann, ist in Zypern nicht möglich.
Gerade wegen der
jüngsten Misere von Investmentfonds in Deutschland,
besonders Immobilieninvestmentfonds, können wir die
Etablierung einer Fondgesellschaft in Offshore-Ländern nicht
empfehlen.