Firmengründung Zypern: Investmentgesellschaft auf Zypern

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften auf Zypern (aktive Gesellschaften,Holding auf Zypern,zyprische Trusts und Stiftungen), einschliesslich aller erforderlichen Dienstleistungen. Die Gründung einer Investmentgesellschaft auf Zypern hat folgende Vorteile: Die grundsätzliche Besteuerung von zyprischen Kapitalgesellschaften beträgt nur 10%, jedoch sind die meisten Einkunftsarten im Kontext einer zyprischen Investmentgesellschaft nicht steuerpflichtig. Außerdem: EU, mithin Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, i.d.R. DBA-Sachverhalt, Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.

Investmentgesellschaft Zypern

Zypern bietet aus steuerlicher Sicht hervorragende Bedingungen für Investmentfonds („International Collective Investment Scheme“, nach zyprischen Sprachgebrauch) an, ohne den „Makel“ eines Offshore-Landes zu haben. Zwar unterliegen Investmentfonds der üblichen Körperschaftssteuer i.H.v. 10 %, die meisten Einkunftsarten der Gesellschaft sind jedoch nicht steuerpflichtig. Im Prinzip sind lediglich die in eigenem Namen erwirtschafteten Zinserträge der Fondgesellschaft steuerpflichtig.

Zur Auflage eines Investmentfonds bedarf es einer Internationalen Gesellschaft mit variablem Kapital. Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine übliche Gesellschaft, mit dem Unterschied, dass ihr Kapital variabel ist. Das Gründungskapital muss in der Regel mindestens € 100.000 betragen, abweichende Regelungen können in Absprache mit der Zentralbank in Anwendung kommen. Die Gesellschaft muss mindestens zwei Direktoren haben. Der Gesellschaftsvertrag muss Investitionsvorschriften für die Gesellschaft enthalten (ähnlich den gesetzlichen Prospekten von aufgelegten Fonds in Deutschland, nur einfacher) und muss von der Zentralbank genehmigt sein.

Um die Geschäfte als Fondgesellschaft aufnehmen zu können, bedarf es einer Zulassung der Zentralbank, die mittels eines den Kapitalmärkten entsprechenden Antragsprozederes erlangt wird, zu dem umfangreiche, kapitalmarktübliche Fragebögen bezüglich der Gesellschafter und der Direktoren, sowie Referenzen gehören.

Um eine Lizenz zu erhalten muss u.a. nachgewiesen sein, dass es sich bei den Direktoren, Fondmanagern und gegebenenfalls Treuhändern um kompetente, erfahrene und vertrauenswürdige Personen handelt.

Die Fondgesellschaft ernennt einen Fondverwalter, in der Regel eine Bank, der die Barvermögen der Gesellschaft entsprechend der Anweisungen des Fondmanagers und entsprechend der Vorgaben der Anlagerichtlinien verwaltet. Es ist somit nicht möglich, eingesammelte Investitionsgelder nach Gutdünken zu verwenden.

Die Gesellschaft kann der Öffentlichkeit gegenüber durch Treuhänder auftreten. Die eigentlich wirtschaftlich Berechtigten müssen jedoch dem Handelsregister, der Zentralbank und der verwaltenden Bank gegenüber dokumentiert sein.

Die Fondgesellschaft muss, aus zyprischer Sicht, in Zypern nicht über einen voll eingerichteten Geschäftssitz verfügen. Allerdings bietet es sich unserer Erfahrung nach an, über einen ordentlich eingerichteten Geschäftssitz zu verfügen, ob in Zypern oder anderswo, da interessierte Investoren zu ihrer Information etc. häufig anrufen werden.

Online Banking und Debit-Cards werden selbstverständlich zur Verfügung stehen.

Zypern bietet sehr gute Rahmenbedingungen für Investmentfonds, legt jedoch Wert auf eine professionelle Aufstellung der Fondgesellschaften und der von ihnen aufgelegten Fonds. Das Einsammeln von Investorengeldern und Investieren „aus der Schatulle heraus“, also mehr oder weniger ohne die Beachtung von Auflagen, wie es in einigen Offshore-Ländern möglich sein kann, ist in Zypern nicht möglich.

Gerade wegen der jüngsten Misere von Investmentfonds in Deutschland, besonders Immobilieninvestmentfonds, können wir die Etablierung einer Fondgesellschaft in Offshore-Ländern nicht empfehlen. Hier wäre Zypern ein idealer Standort für einen Investmentfond.

Firmengründung Zypern: Die Steueroase in der europäischen Union

Neben Madeira, der kanarische Sonderzone und Bulgarien hat Zypern die geringste Steuerlast in der EU, nämlich 10% Ertragssteuern (Endbesteuerung). Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten unterliegen keiner Quellensteuer, unabhängig von dem Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens. Zyprische Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei, sofern die überwiegende Tätigkeit das Halten von in-oder ausländischen Beteiligungen ist.

Außerdem:

  • -Einkommen auf Wertpapiere (Handeln und Halten) sind von jeglicher Steuer befreit

  • -Internationale Stiftungen sind gänzlich steuerbefreit

  • -Zinseinkommen von Steuerausländern bei zyprischen Banken sind steuerfrei

  • -Reedereien bezahlen keine Steuern, 4,25% Steuern für Managementgesellschaften im Schiffswesen

  • Ebene der natürlichen Person: Unterschied zwischen steuerlichen Inländern und steuerlichen Ausländern (tax resident, tax non-resident)


Damit eine internationale Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird!

Mehr zu diesem Thema

Vorteile Firmengründung Zypern auf EU-Ebene

Zypern ist Mitglied der EU, daher:

  • Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, mithin Urteile des EuGHs

  • Wirkung EU-Fusionsrichtlinie, Einbringung in die europäische Union

  • Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Nicht-Wirkung der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8AStG selbst bei nur passiven Einkünften auf Zypern (Voraussetzung ist allerdings der qualifizierte Geschäftsbetrieb)

  • Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie: Steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden bei verbundenen Unternehmen in der EU, sofern die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind. Deutschland kennt einen 5%tigen Körperschaftssteuervorbehalt

Vorteile Firmengründung Zypern im DBA-Sachverhalt

  • Zypern unterhält mit vielen Ländern, ein Doppelbesteuerungsabkommen, mithin:

  • Abschirmwirkung eines Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden

  • Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Keine Wirkung §§12/13 AO, eine steuerliche Betriebsstätte außerhalb Zyperns definiert sich allein über 5 DBA: Ein Warenlager, eine Repräsentanz oder der ständige Vertreter lösen in Deutschland keine steuerliche Betriebsstätte im Sinne aus.

  • Bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts: Ein Warenlager, eine Repräsentanz oder der ständige Vertreter lösen in Österreich keine steuerliche Betriebsstätte im Sinne aus.

Vorteile Firmengründung Zypern für Deutsche Mandanten

Vgl. hierzu die Ausführungen "Vorteile Firmengründung Zypern auf EU-Ebene und Vorteile im DBA-Sachverhalt". Ergänzend beschreibt 8 KStG grundsätzlich die steuerfreie Vereinnahmung von ausländischen Dividenden bei verbundenen Unternehmen unter 5% Körperschaftssteuervorbehalt, sofern es sich bei dem ausländischen Unternehmen nicht um eine rechtswidrig zwischengeschaltete Gesellschaft handelt.

Firmengründung Zypern für Mandanten aus der Schweiz

Bei Anwendung "Schweizer Steuerrecht": Zypern unterhält mit der Schweiz kein DBA. Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie daher erst nach zwei Jahren Haltefrist. Bei verbundenen Unternehmen und Nicht-Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie daher 35% Quellensteuer in der Schweiz bei abfließenden Dividenden nach Zypern, vgl. auch:

Firmengründung Zypern und gestaltungsmissbrauch

Im Kontext des DBA-Sachverhaltes sind die DBA-Missbrauchsklauseln (  Aktivitätsvorbehalte, Subject-to-tax-Klauseln“, Remittance-base-Klauseln usw) zu beachten. Ergänzend die entsprechenden Gesetze auf nationaler Ebene und/oder EU-Ebene. Stichworte sind hier: Rechtswidrig zwischengeschaltete Gesellschaft um die nationale Steuerlast zu umgehen, "Briefkastenfirma", bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: §42 AO (Deutsche Abgabenordnung), Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz usw.